von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Sachsenmilch AG hatte das LG Leipzig mit Beschluss vom 9. Dezember 2022 die Spruchanträge zurückgewiesen, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/12/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_14.htmlMehrere Antragsteller halten die Begründung des Landgericht jedoch für nicht haltbar und haben angekündigt, gegen die erstinstanzliche Entscheidung in die Beschwerde zu gehen. So habe das Gericht eine Unternehmensbewertung alleine nach dem Net Asset Value (NAV) für zutreffend gehalten. Die Unternehmensgruppe Theo Müller hatte allerdings nach dem Squeeze-out die AG umgehend in eine GmbH umgewandelt und offenbar die erheblichen Verlustvorträge in zweistelliger Millionenhöhe genutzt (die bei der NAV-Bewertung völlig unter den Tisch gefallen sind).
Über die Beschwerden entscheidet das OLG Dresden.
LG Leipzig, Beschluss vom 9. Dezember 2022, Az. 01 HK O 2568/21
Rolle u.a. ./. Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s.
19 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Dr. Helmut Kaiser, 73240 Wendlingen
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, 80333 München
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