Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Berlin, 11. Januar 2023 - KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat uns,
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, soeben mitgeteilt, dass sie die
gerichtliche Bestellung des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg zum
Abschlussprüfer für die Prüfung des Einzel- und Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2022 der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft nicht annehmen.
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
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