von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Nymphenburg Immobilien AG (Verschmelzung der Gesellschaft auf die nunmehr als Nymphenburg Immobilien SE firmierenden Hauptaktionärin) hat das LG München I bei der Verhandlung am 12. Januar 2023 Herrn Wirtschaftsprüfer Andreas Creutzmann und Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Jörn Stellbrink von der Abfindungsprüferin IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angehört.
Das Gericht hat aufgrund dieser Anhörung mit Beschluss vom 17. Januar 2023 die Prüferin noch um Beantwortung eines Fragenkatalogs in einer ergänzenden Stellungnahme gebeten. Die Fragen betreffen insbesondere die Bewertung der Immobilienobjekte (in Münchener Bestlage), die Aktien, den Goldbestand, den Barwert der Verwaltungskosten und Sonderwerte (mit Fragen zum "Franziskaner"). Die ergänzende Stellungnahme soll bis zum 31. März 2023 bei Gericht eingereicht werden.
Die Verhandlung wird am Donnerstag, den 19. Oktober 2023, 10:30 Uhr, fortgesetzt.
LG München I, Az. 5 HK O 13397/21Schubert, S. u.a. ./. Nymphenburg Immobilien SE (zuvor: NIAG SE)
35 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Prof. Dr. Matthias Schüppen, 80333 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Noerr, 80333 München
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