Luxemburg, 17. Januar 2023 - Die Adler Group S.A. ("Adler") teilt heute mit,dass eine von ihr beauftragte Überprüfung von 800.000 elektronischen
Kommunikationsdokumenten (E-Mails, Kalendereinträge, etc.) keinen
belastenden Befund ergeben hat. Der Adler-Verwaltungsrat hatte im Vorjahr
eine internationale Anwaltskanzlei beauftragt, den entsprechenden
Datenbestand zu überprüfen. Der Untersuchungsbericht ohne belastenden Befund
wurde dem Verwaltungsrat bereits vorgestellt.
Die Beauftragung diente der Prüfung, ob dieser Datenbestand Anhaltspunkte
dafür bietet, dass Gesellschaften der Adler-Unternehmensgruppe Geschäfte mit
nahestehenden oder vermeintlich nahestehenden Personen getätigt haben, die
einem Drittvergleich nicht standhalten, und ob dieser Datenbestand
Informationen über Vorgänge enthält, die für einen Abschlussprüfer einer
Gesellschaft der Adler-Gruppe von Relevanz hätten sein können.
Hintergrund der Beauftragung ist, dass KPMG in der Funktion als
Abschlussprüfer der Konzern- und Einzelabschlüsse der Adler-Gruppe für das
Jahr 2021 das angebliche Vorenthalten von Dokumenten als Grund für die
Erteilung des "disclaimer of opinion" angab. Zuvor hatte Adler KPMG im
Rahmen der forensischen Sonderuntersuchung - losgelöst von den
Abschlussprüfungen - von ca. 3,9 Millionen angefragten Dokumenten 3,1
Millionen vollständig und ca. 800.000 im Rahmen eines marktüblichen
Verfahrens eingeschränkt offengelegt. Grund für diese eingeschränkte
Offenlegung war die Wahrung des Anwaltsprivilegs, wonach vertrauliche
Kommunikation mit Rechtsberatern geschützt ist ("attorney-client
privilege"). Im Falle der vollständigen Offenlegung der geschützten
Dokumente an einen nicht-anwaltlichen Dritten, wie KPMG, würde das
Anwaltsprivileg entfallen und folglich müssten die betreffenden Dokumente in
einem möglichen Rechtsstreit der gegnerischen Partei ebenfalls offengelegt
werden. Folglich hätte sich der Verwaltungsrat im Fall der angeordneten
Offenlegung der 800.000 Dokumente einem nicht kalkulierbaren Haftungsrisiko
ausgesetzt.
Der Untersuchungsbericht der internationalen Anwaltskanzlei kommt zu dem
Ergebnis, dass der Datenbestand von ca. 800.000 Dokumenten keine
Informationen enthält, wonach Gesellschaften der Adler-Gruppe Geschäfte mit
nahestehenden oder vermeintlich nahestehenden Personen getätigt haben, die
einem Drittvergleich nicht standhalten. Darüber hinaus enthält der
Datenbestand keine Informationen, die für einen Abschlussprüfer einer
Gesellschaft der Adler-Gruppe von Relevanz sein können. Der Bericht wird dem
künftigen Abschlussprüfer selbstverständlich zur Verfügung gestellt.
Sämtliche abschlussprüfungsrelevanten Daten sind bereits in einem Datenraum
zusammengestellt worden.
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