von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die ordentliche Hauptversammlung der Verallia Deutschland AG, Bad Wurzach, vom 24. August 2022 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die Verallia Packaging S.A.S., Courbevoie, Frankreich, gegen Zahlung einer Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen (sog. aktienrechtlicher Squeeze-out). Der Übertragungsbeschluss wurde am 5. Dezember 2022 in das Handelsregister der Verallia Deutschland AG beim Amtsgericht Ulm (HRB 610192) eingetragen. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Verallia Deutschland AG auf die Verallia Packaging S.A.S. übergegangen.Mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre haben das LG Stuttgart um eine gerichtliche Überprüfung der angebotenen Barabfindung in Höhe von EUR 620,06 je Verallia-Deutschland-Stückaktie gebeten. Spruchanträge in dieser Sache können noch bis zum 6. März 2023 gestellt werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
LG Stuttgart, Az. 31 O 178/22 KfHSpruchG u.a.
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