Pressemitteilung
- Gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat
veröffentlicht
- Angebotspreis von EUR 26 je va-Q-tec-Aktie mit attraktiver Prämie von 98% auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der va-Q-tec-Aktie der vergangenen drei Monate bis zum 9. Dezember 2022
- Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die von der Bieterin vorgesehene Geschäftsstrategie für va-Q-tec nach Durchführung der Transaktion
- Annahmefrist läuft voraussichtlich bis zum 16. Februar 2023
Würzburg, 25. Januar 2023 Vorstand und Aufsichtsrat der va-Q-tec AG
("va-Q-tec") haben heute gemäß den Vorgaben des deutschen Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetzes (WpÜG) ihre gemeinsame begründete Stellungnahme zum
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Fahrenheit AcquiCo GmbH
("Bieterin") für die Aktien (ISIN DE0006636681 / WKN 663668) der va-Q-tec
abgegeben. Die Bieterin ist eine vom EQT X Fonds ("EQT Private Equity")
kontrollierte Holdinggesellschaft. Nach sorgfältiger und eingehender Prüfung
der am 16. Januar 2023 veröffentlichten Angebotsunterlage empfehlen Vorstand
und Aufsichtsrat den Aktionärinnen und Aktionären der va-Q-tec, das Angebot
anzunehmen.
Die Gründerfamilien von va-Q-tec einschließlich des Vorstandsvorsitzenden
("Gründerfamilien"), die rund 26% der va-Q-tec-Aktien halten, haben sich mit
EQT Private Equity bereits auf eine Partnerschaft verständigt. Daher werden
die Gründerfamilien ihre Aktien zum selben Wert je Aktie in die Bieterin
einbringen und sind somit auch in Zukunft weiterhin an der neuen Struktur
langfristig und substanziell beteiligt, und werden kontinuierlich an der
Entwicklung des Unternehmens mitarbeiten. Auch der Finanzvorstand und alle
Mitglieder des Aufsichtsrats werden das Angebot mit den von ihnen gehaltenen
Aktien unterstützen.
Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass das Angebot den Interessen
und Zielsetzungen von va-Q-tec, den Aktionärinnen und Aktionären von
va-Q-tec wie auch den Arbeitnehmern innerhalb der va-Q-tec-Gruppe in
besonderem Maße gerecht wird. Daher begrüßen und unterstützen sie das
Angebot der Bieterin wie es in der Angebotsunterlage dargelegt ist. So ist
nach Auffassung der von Vorstand und Aufsichtsrat und unter Berücksichtigung
der Beurteilung (Fairness Opinion) durch den Finanzberater ParkView Partners
GmbH der Angebotspreis in Höhe von EUR 26,00 je va-Q-tec-Aktie aus
finanzieller Sicht fair und entspricht einer attraktiven Prämie von 98% auf
den volumengewichteten Durchschnittskurs der va-Q-tec-Aktie der vergangenen
drei Monate bis zum 9. Dezember 2022 [1]. Darüber hinaus begrüßen Vorstand
und Aufsichtsrat auch die in der Angebotsunterlage niedergelegte Absicht der
Bieterin, mit der Durchführung der Transaktion die Geschäftsbereiche von
va-Q-tec im Bereich TempChain-Lösungen für den sicheren Transport von
Pharmaprodukten sowie im Bereich der thermischen Energieeffizienz und
Thermoboxen im globalen Wettbewerb weiter zu stärken.
Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der va-Q-tec wurde gemäß § 27 WpÜG im Internet auf der Internetseite der va-Q-tec unter https://va-q-tec.com/ unter der Rubrik "Investor Relations" in deutscher Sprache veröffentlicht und wird auch in unverbindlicher englischer Übersetzung bereitgestellt. Maßgeblich ist allein die deutsche Fassung. Exemplare der gemeinsamen begründeten Stellungnahme sind zudem kostenfrei erhältlich bei der va-Q-tec, Investor Relations, Alfred-Nobel-Straße 33, 97080 Würzburg, Deutschland, Telefon: +49 (0) 931 35942 - 297, Telefax: +49 (0) 931 35942 - 10 (Bestellungen per E-Mail an Felix.Rau@va-q-tec.com unter Angabe der vollständigen Postadresse oder E-Mail-Adresse).
Die Annahmefrist hat mit Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 16.
Januar 2023 begonnen und endet voraussichtlich am 16. Februar 2023 um 24:00
Uhr (MEZ). Alle relevanten Details zur Annahme des Angebots sind in der
Angebotsunterlage dargestellt, die auf der folgenden Internetseite der
Bieterin abrufbar ist: http://www.offer-eqt.com. Um ihre Aktien im Rahmen
des Übernahmeangebots anzudienen, sollten sich die Aktionäre direkt an ihre
depotführende Bank wenden.
Wichtiger Hinweis
Allein die begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat ist
maßgeblich. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine
Erläuterungen oder Ergänzungen zu den Aussagen in der Stellungnahme dar.
[1] Dem Tag, an dem die Ad-hoc-Mitteilung zum voraussichtlich kurzfristigen Abschluss der Zusammenschlussvereinbarung veröffentlicht wurde.
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