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Dienstag, 12. Juli 2022

AGROB Immobilien AG: Voraussichtliche Höhe von Abfindung und Ausgleichszahlung im Rahmen eines etwaigen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)

ISIN DE 0005019004 (WKN 501 900)
ISIN DE 0005019038 (WKN 501 903)

Ismaning, 11. Juli 2022

Der AGROB Immobilien AG ("AGROB") wurde heute von ihrer Mehrheitsaktionärin RFR InvestCo 1 GmbH ("RFR") mitgeteilt, dass sie im Rahmen des aktuell in Verhandlung befindlichen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen den Parteien einen angemessenen Abfindungsbetrag nach § 305 AktG in Höhe von EUR 40,12 je AGROB-Stammaktie und in Höhe von EUR 39,22 je AGROB-Vorzugsaktie vorschlägt. Des Weiteren schlägt die RFR eine Ausgleichszahlung nach § 304 AktG in Höhe von EUR 1,47 je AGROB-Stammaktie (Bruttogewinnanteil je AGROB-Stammaktie) und in Höhe von EUR 1,53 je AGROB-Vorzugsaktie (Bruttogewinnanteil je AGROB-Vorzugsaktie), jeweils abzüglich der von der AGROB darauf zu entrichtenden Körperschaftssteuer (inklusive Solidaritätszuschlag) vor. Auf der Basis des derzeitigen Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) ergibt sich damit eine Ausgleichszahlung von EUR 1,24 je AGROB-Stammaktie und EUR 1,29 je AGROB-Vorzugsaktie. Sämtliche Vorschläge stehen unter dem Vorbehalt der noch nicht abgeschlossenen Prüfung durch den gerichtlich bestellten Vertragsprüfer.

Die Abfindungsbeträge und Ausgleichszahlungen wurden auf der Grundlage einer gutachterlichen Stellungnahme vom heutigen Tage über die Ermittlung des Unternehmenswerts der AGROB Immobilien AG zum 30. August 2022 ermittelt. Als unabhängiger Gutachter war die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ("Mazars") gemeinsam vom Vorstand der AGROB und der Geschäftsführung der RFR mit der Ermittlung des Unternehmenswertes der AGROB sowie der angemessenen Barabfindung gemäß § 305 AktG und der angemessenen Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG im Rahmen des erwogenen Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags beauftragt worden.

Nach dem Gutachten von Mazars beträgt der Ertragswert je AGROB-Stammaktie EUR 37,81 und je AGROB-Vorzugsaktie EUR 38,77. Auf der Basis der von Mazars erhobenen Kursdaten und Handelsvolumina ergab sich für die AGROB-Stammaktien ein gewichteter Dreimonats-Durchschnittskurs in Höhe von EUR 40,12 und für die AGROB-Vorzugsaktien ein gewichteter Dreimonats-Durchschnittskurs in Höhe von EUR 39,22.

Vorstand und Aufsichtsrat der AGROB werden voraussichtlich am 15. Juli 2022 über den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und die darin festgelegte Höhe von Abfindung und Ausgleichszahlung nach Vorlage des Berichts des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers entscheiden und das Ergebnis anschließend veröffentlichen. Im Anschluss wäre dann zu einer außerordentlichen Hauptversammlung einzuladen, die über die Zustimmung zum Vertrag entscheiden soll. Die Hauptversammlung soll am 30. August 2022 stattfinden.

AGROB Immobilien AG

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