von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Pelikan Aktiengesellschaft hatte das Landgericht Berlin den sachverständige Prüfer bei dem Verhandlungstermin am 5. November 2019 angehört. Das Gericht hat nunmehr mitgeteilt, dass es die Sache aufgrund dieser Anhörung und der ergänzenden Stellungnahme des Barabfindungsprüfers für entscheidungsreif halte. Die Beteiligten könnten noch bis zum 31. August 2022 Stellung nehmen, bevor eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren ergehe.LG Berlin, Az. 102 O 2/18 SpruchG
Hoppe u.a. ./. Pelikan International Corporation Berhad
66 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Pelikan International Corporation Berhad:
Rechtsanwälte Norton Rose Fulbright, 60310 Frankfurt am Main
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