von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das LG Frankfurt am Main hat die Spruchanträge ausgeschlossener Minderheitsaktionäre der i:FAO Aktiengesellschaft mit Beschluss vom 23. Dezember 2021 zu dem führenden Aktenzeichen 3-05 O 183/21 verbunden. Gleichzeitig hat das Gericht Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Der Antragsgegnerin wurde die Frist zur Antragserwiderung bis zum 1. März 2022 verlängert.
LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 183/21Weber u.a. ./. Amadeus Corporate Business AG
67 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, Dreier Riedel Rechtsanwälte, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main
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