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Dienstag, 18. Januar 2022

Zorro Bidco hält nach Abschluss des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots insgesamt 97 Prozent an zooplus - börslicher Handel der zooplus-Aktien unter anderem an der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt

Corporate News

17. Januar 2022 - London & München - Hellman & Friedman LLC ("Hellman &Friedman" oder "H&F") und der EQT IX Fonds ("EQT Private Equity") haben heute das finale Ergebnis des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots (das "Delisting-Erwerbsangebot") der Zorro Bidco S.à r.l. ("Zorro Bidco"), einer von durch H&F beratenen Fonds kontrollierten Holdinggesellschaft, für alle ausstehenden Aktien (ISIN: DE0005111702) der zooplus AG ("zooplus" oder die "Gesellschaft"), die nicht bereits durch Zorro Bidco gehalten werden, bekannt gegeben.

Bis zum Ablauf der Annahmefrist am 12. Januar 2022 um Mitternacht (MEZ) ist das Delisting-Erwerbsangebot für insgesamt 533.875 zooplus-Aktien angenommen worden, was einem Anteil von rund 7,5 Prozent aller zooplus-Aktien entspricht. Ausgehend von der Annahmequote des Delisting-Erwerbsangebots zuzüglich des vorangegangenen öffentlichen Übernahmeangebots hat sich Zorro Bidco insgesamt rund 97 Prozent des Grundkapitals von zooplus gesichert. Es wird keine weitere Annahmefrist geben, sodass das Delisting-Angebot am 12. Januar 2022 abgeschlossen wurde.

Mit dem erfolgreichen Closing ist das Delisting wirksam geworden und die zooplus-Aktien sind entsprechend nicht mehr zum Handel im Regulierten Markt und im elektronischen Handelssystem (XETRA) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Der Handel der zooplus-Aktien im Teilbereich Berlin Second Regulated Market der Wertpapierbörse Berlin und im Freiverkehr in Düsseldorf, München, Stuttgart und Hannover, sowie über die Tradegate Exchange, wurde ebenfalls eingestellt.

Im Rahmen der Abwicklung erhalten alle Aktionäre, welche das Delisting-Erwerbsangebot angenommen haben, die Bargegenleistung innerhalb von zehn Bankarbeitstagen nach der Veröffentlichung des Ergebnisses des Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG, d.h. voraussichtlich bis spätestens zum 31. Januar 2022.

Die Finanzierung des Delisting-Erwerbsangebots durch Zorro Bidco wird durch Fonds erfolgen, die von H&F sowie von EQT Private Equity verwaltet und beraten werden. EQT Private Equity beabsichtigt, ein gemeinsam kontrollierender Partner mit gleichen Governance-Rechten in einer Holdinggesellschaft von Zorro Bidco zu werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.hf-offer.de.

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