von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der früheren LHA Internationale Lebensmittelagentur Krause AG hat das OLG Jena mit Beschluss vom 5. Januar 2022 den die Spruchanträge abweisenden Beschluss des LG Mühlhausen abgeändert und die Barabfindung je LHA-Aktie auf EUR 17,87 angehoben (während die Hauptaktionärin lediglich EUR 15,- geboten hatte). Der Nachbesserungsbetrag in Höhe von EUR 2,87 je Aktie ist mit 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Das OLG geht von der damals vorgelegten Planung der Gesellschaft aus, nicht von einer von der Antragsgegnerseite erst Ende 2016 in das Verfahren eingeführten revidierten Erfolgsplanungsrechnung (mit geringeren Umsätzen und Jahresergebnissen). Die Antragsgegner hätten ihre Behauptung, die revidierte Planung habe bereits bei der über dem Squeeze-out beschließenden Hauptversammlung vorgelegen, trotz Zeugeneinvernahme des Wirtschaftsprüfers Weicker nicht beweisen können. Auch der zuletzt von den Antragsgegnern vorgelegte Nachprüfungsbericht vom 20. November 2021, welcher nunmehr rückblickend geänderte Planzahlen für 2012 enthalte, könne an dieser Einschätzung nichts ändern.
Thüringer Oberlandesgericht (OLG Jena), Beschluss vom 5. Januar 2022, Az. 2 W 135/19
Landgericht Mühlhausen, Beschluss vom 31. Januar 2019, Az 1 HK O 2/12
Vogel u.a. ./. Axel Krause und Rainer Krause (bisher: LHA Holding A. und R. Krause GbR)
Vogel u.a. ./. Axel Krause und Rainer Krause (bisher: LHA Holding A. und R. Krause GbR)
52 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gnauck, 99084 Erfurt
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gnauck, 99084 Erfurt
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