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Mittwoch, 26. Januar 2022

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DAB Bank AG abgeschlossen: Erhöhung der Barabfindung auf EUR 5,26 (+ 10,04 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren DAB Bank AG hatte das Landgericht München I in der ersten Instanz mit Beschluss vom 30. Juni 2017 die Barabfindung deutlich um EUR 1,81 auf EUR 6,59 je DAB Bank-Aktie angehoben (+ 37,87 %), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/07/squeeze-out-bei-der-dab-bank-ag_19.html

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin, der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, hin hat das OLG München die Nachbesserung wieder etwas reduziert und die Abfindung auf EUR 5,26 je DAB-Bank-Aktie festgelegt. Gegenüber dem angebotenen Betrag von EUR 4,78 bedeutet dies eine Erhöhung um ca. 10 %.

Das OLG München hatte zur Frage der Angemessenheit des Betafaktors ein gerichtliches Sachverständigengutachten von Herrn WP Dr. Lars Franken/IVC Independent Valuation & Consulting AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Auftrag gegeben, und den Sachverständigen am 27. Oktober 2021 angehört. 

Entgegen der von der Antragsgegnerin vertretenen These einer bloßen Vertretbarkeitsprüfung hält das OLG fest, dass auch in der Beschwerdeinstanz als weitere Tatsacheninstanz eine möglichst genaue Annäherung an den "wirklichen", "wahren" Wert der Beteiligung zu erfolgen habe (S. 16). Anders als das Landgericht. das die Marktrisikoprämie auf 5 % reduziert hatte, setzt das OLG München wieder 5,5 % an. Auch hat es den Beta-Faktor von 0,7 auf 0,8 angehoben, so dass sich im Vergleich zur I. Instanz eine niedrigere Nachbesserung ergibt.

Mit der Entscheidung des OLG ist das Spruchverfahren abgeschlossen. Eine Auszahlung der Nachbesserung in Höhe von EUR 0,48 je Aktie zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz dürfte in Bälde erfolgen.

OLG München, Beschluss vom 19. Januar 2022, Az. 31 Wx 366/17
LG München I, Beschluss vom 30. Juni 2017, Az. 5 HK O 13182/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG (nunmehr: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland)
94 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Moritz Graßinger (früher: Rechtsanwalt Ernst Graßinger - verstorben), 80331 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Clifford Chance Deutschland LLP, 40215 Düsseldorf (RA Dr. Christian Vogel)

5 Kommentare:

Tom hat gesagt…

Wird die erhöhte Barabfindung im Wert von 0,48 € automatisch an die (vom Squeeze-out betroffenen) Aktionäre ausgezahlt oder muss man die Depotbank darüber selbst in Kenntnis setzen? Vielen Dank für Ihre Antwort!

RA Martin Arendts hat gesagt…

Ich gehe davon aus, dass die Nachbesserung in Sachen DAB Bank AG in den nächsten Wochen über Clearstream und die Depotbanken ausgezahlt wird. Wenn betroffene (ehemalige) Aktionäre ihre Bankverbindung nicht geändert haben, müssen sie daher nichts unternehmen (ansonsten nachfragen).

Nur bei kleineren Unternehmen, wie etwa kürzlich bei dem Squeeze-out-Fall Gameforge Berlin AG, muss der ausgeschlossene Aktionär ggf. den Hauptaktionär zur Zahlung auffordern (eine Unsitte, die gesetzlich neu geregelt werden sollte).

Bernd hat gesagt…

Danke für die Infos. Ich vermute, bevor das nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, wird nichts passieren in Sachen Geldfluss.

RA Martin Arendts hat gesagt…

Ja, das dürfte so sein. Ich erwarte eine Veröffentlichung in den nächsten Tagen.

RA Martin Arendts hat gesagt…

Die Hinweise zur Abwicklung der Nachbesserungszahlung sind heute im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.