Mitteilung gemäß Art. 17 EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
Dreieich, 7. Januar 2022. Die Grifiols, S.A. hat heute gemäß §§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Nr. 4 WpÜG auf ihrer Internetseite unter https://www.grifols.com/en/biotest-voluntary-takeover-offer veröffentlicht, dass sie ein Instrument gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bezogen auf 17.783.776 Stammaktien hält, das einem Anteil von rund 89,88 % der Stimmrechte an der Biotest AG entspricht. Außerdem gibt die Grifols, S.A. in der Veröffentlichung an, dass die Gesamtzahl der Aktien der Biotest AG, für die das Übernahmeangebot der Grifols, S.A. vom 26. Oktober 2021 bis zum Ablauf der Annahmefrist (4. Januar 2022, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main) angenommen wurde, zuzüglich der aus dem obengenannten Instrument folgenden Stimmrechte, rund 95,5498 % der Stimmrechte und rund 47,7749 % des Grundkapitals der Biotest AG entspricht. Der Vollzug des Übernahmeangebots hängt noch vom Eintritt mehrerer Angebotsbedingungen ab.
Laut der heutigen Veröffentlichung wird die Grifols, S.A. nach Vollzug des Übernahmeangebots berechtigt sein, einen Antrag nach § 39a Abs. 1 Satz 1 WpÜG zu stellen, die übrigen Stammaktien der Biotest AG gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung durch Gerichtsbeschluss auf sie zu übertragen (sog. "Squeeze-out"). Für die Vorzugsaktien der Biotest AG gilt dies nicht. Die Grifols, S.A. gab in Ziffer 9.4 der am 26. Oktober 2021 veröffentlichten Angebotsunterlage die Absicht an, im Falle der Erreichung der hierfür maßgeblichen Schwellenwerte die verschiedenen gesetzlichen Möglichkeiten zu prüfen, nach Vollzug einen sog. "Squeeze-out" durchzuführen.
Biotest Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen