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Donnerstag, 27. Januar 2022

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Sachverständiger kommt auf angemessenen Ausgleich in Höhe von EUR 1,35 brutto

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu der gerichtlichen Überprüfung von Ausgleich und Abfindung bei dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT als beherrschter Gesellschaft hat der vom LG Dortmund bestellte Sachverständige, Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Wolf Achim Tönnes, unter dem Datum 14. Januar 2022 eine "Ergänzende Stellungnahme" vorgelegt. Er kommt darin nunmehr zu einem nach seiner Auffassung angemessenen Ausgleich in Höhe von EUR 1,35 brutto (vor KSt/Solz) bzw. EUR 1,17 netto (nach KSt/SolZ). In seinem Gutachten vom 1. März 2021 war der Sachverständige zu einem etwas höheren Betrag, nämlich EUR 1,44 brutto (vor KSt/Solz) bzw. EUR 1,25 netto gekommen. Die Antragsgegnerin hatte EUR 1,17 brutto angeboten.

LG Dortmund, Az. 18 O 74/16 (AktE)
Jaeckel u.a. ./. DMG MORI GmbH
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Carsten Heise, c/o von Woedtke & Partner, 40212 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, DMG MORI GmbH:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, 70597 Stuttgart

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