von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Spruchverfahren zu der gerichtlichen Überprüfung von Ausgleich und
Abfindung bei dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG
MORI AKTIENGESELLSCHAFT als beherrschter Gesellschaft hat der vom LG
Dortmund bestellte Sachverständige, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kfm. Wolf Achim Tönnes, unter dem Datum 14. Januar 2022 eine "Ergänzende Stellungnahme" vorgelegt. Er kommt darin nunmehr zu einem nach seiner Auffassung angemessenen Ausgleich in Höhe von EUR 1,35 brutto (vor KSt/Solz) bzw. EUR 1,17 netto (nach
KSt/SolZ). In seinem Gutachten vom 1. März 2021 war der Sachverständige zu
einem etwas höheren Betrag, nämlich EUR 1,44 brutto (vor KSt/Solz) bzw. EUR
1,25 netto gekommen. Die Antragsgegnerin hatte EUR 1,17 brutto angeboten.
LG Dortmund, Az. 18 O 74/16 (AktE)
Jaeckel u.a. ./. DMG MORI GmbH75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Carsten Heise, c/o von Woedtke & Partner, 40212 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, DMG MORI GmbH:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, 70597 Stuttgart
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen