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Mittwoch, 4. November 2015

Abfindungsangebot an die außenstehenden Aktionäre der MeVis Medical Solutions AG

VMS Deutschland Holdings GmbH
Darmstadt

Abfindungsangebot an die außenstehenden Aktionäre der MeVis Medical Solutions AG, Bremen
- ISIN DE000A0LBFE4 -


Zwischen der VMS Deutschland Holdings GmbH, Darmstadt, („VMS“) als Organträger und der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, („MEVIS“) als Organgesellschaft wurde am 10. August 2015 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (der „Vertrag“) gemäß § 291 Abs. 1 AktG abgeschlossen. Diesem Vertrag haben die Gesellschafterversammlung der VMS am 10. August 2015 sowie die außerordentliche Hauptversammlung der MEVIS am 29. September 2015 zugestimmt. Der Vertrag ist mit seiner Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der MEVIS beim Amtsgericht Bremen am 20. Oktober 2015 wirksam geworden. Die Bekanntmachung der Eintragung nach § 10 HGB vom Amtsgericht erfolgte am 21. Oktober 2015. 

Im Vertrag hat sich VMS verpflichtet, auf Verlangen jedes außenstehenden MEVIS-Aktionärs dessen auf den Namen lautenden Stückaktien der MEVIS (ISIN DE000A0LBFE4) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie („MEVIS-Aktie“) gegen eine Barabfindung in Höhe von 

EUR 19,77 je MEVIS-Aktie

(„Abfindung“) zu erwerben („Abfindungsangebot“). 

Die Abfindung wird gemäß § 305 Abs. 3 Satz 3 AktG nach Ablauf des Tages, an dem der Vertrag wirksam geworden ist, d.h. vom 21. Oktober 2015 an, mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst. 

Die Verpflichtung der VMS zum Erwerb der MEVIS-Aktien ist befristet. Die Frist endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung des Bestehens des Vertrags im Handelsregister des Sitzes der MEVIS nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist. Die Angebotsfrist endet demgemäß am 21. Dezember 2015. Sollte ein Antrag auf Bestimmung des Ausgleichs oder der Abfindung durch das in § 2 des Spruchverfahrensgesetzes bestimmte Gericht gestellt werden, endet die Frist zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Für die Wahrung der Frist ist es ausreichend, dass die Erklärung zur Annahme des Abfindungsangebots innerhalb der Frist der jeweiligen Depotbank zugeht. 

Diejenigen außenstehenden MEVIS-Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen wollen, bleiben Aktionäre der MEVIS und haben für die Dauer des Vertrages Anspruch auf Zahlung einer wiederkehrenden Geldleistung für jedes volle Geschäftsjahr von brutto EUR 1,13 je MEVIS-Aktie abzüglich des Betrags etwaiger Körperschaftssteuer sowie Solidaritätszuschlages nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz („Ausgleich“). Nach den maßgeblichen Verhältnissen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelangen auf den Bruttoausgleichsbetrag 15% Körperschaftssteuer zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag, das sind EUR 0,18, zum Abzug. Daraus ergibt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages ein Ausgleich in Höhe von netto EUR 0,95 je MEVIS-Aktie für ein volles Geschäftsjahr. 

Der Ausgleich ist jeweils am ersten Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversammlung der MEVIS für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr fällig und wird nach den Bestimmungen des Vertrages erstmals für das am 01.01.2015 beginnende Geschäftsjahr der MEVIS gewährt, da auch erst ab diesem Geschäftsjahr die Verpflichtung der MEVIS zur Gewinnabführung an VMS gilt. 

Falls der Vertrag während eines Geschäftsjahres von MEVIS endet oder MEVIS während der Dauer des Vertrages ein Rumpfgeschäftsjahr bildet, vermindert sich die Ausgleichszahlung zeitanteilig. 

Die Höhe der Abfindung und des Ausgleichs wurde durch die Geschäftsführung der VMS und den Vorstand der MEVIS auf der Grundlage der gutachtlichen Stellungnahme des Bewertungsgutachters KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festgelegt. Die Angemessenheit der Abfindung und des Ausgleichs ist vom gerichtlich ausgewählten und bestellten Vertragsprüfer Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft geprüft und bestätigt worden. 

Die außenstehenden MEVIS-Aktionäre, die von dem Abfindungsangebot Gebrauch machen möchten, werden gebeten, ihre Depotbank zu beauftragen, die von ihnen gehaltenen MEVIS-Aktien in der gewünschten Anzahl zum Zwecke der Entgegennahme der Abfindung in Höhe von EUR 19,77 je MEVIS-Aktie 

ab sofort

auf dem Girosammelwege der

Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen,

als Zentralabwicklungsstelle zur Verfügung zu stellen.

Den Aktionären, die das Abfindungsangebot angenommen haben, wird die Abfindung in Höhe von EUR 19,77 je MEVIS-Aktie zzgl. Zinsen nach Einreichung ihrer MEVIS-Aktien bei der Bankhaus Neelmeyer AG gutgeschrieben. 

Die Veräußerung der MEVIS-Aktien im Rahmen des Abfindungsangebots ist für die außenstehenden MEVIS-Aktionäre kostenfrei. 

Falls ein Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz zur gerichtlichen Bestimmung der angemessenen Abfindung bzw. des angemessenen Ausgleichs eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere Abfindung bzw. einen höheren Ausgleich festsetzt, können auch die außenstehenden MEVIS-Aktionäre, die das Abfindungsangebot bereits angenommen haben, eine entsprechende Ergänzung ihrer Abfindung bzw. der auf ihre MEVIS-Aktien zwischenzeitlich gezahlten Ausgleichszahlungen verlangen. Ebenso werden alle übrigen außenstehenden MEVIS-Aktionäre gleichgestellt, wenn sich VMS gegenüber einem MEVIS-Aktionär in einem gerichtlichen Vergleich zur Abwendung oder zur Beendigung eines Spruchverfahrens zu einer höheren Abfindung bzw. einem höheren Ausgleich verpflichtet. 

Darmstadt, im November 2015

VMS Deutschland Holdings GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 3. November 2015

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