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Dienstag, 3. November 2015

Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft

LuMe Vermögensverwaltung GmbH

Ulm

Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft, Laupheim

ISIN DE0006262009

Die außerordentliche Hauptversammlung der Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft, Laupheim („Kässbohrer“), hat am 24. September 2015 die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Kässbohrer („Minderheitsaktionäre“) auf den Hauptaktionär, die LuMe Vermögensverwaltung GmbH („LuMe“), gegen Gewährung einer von der LuMe zu zahlenden angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).
Der Übertragungsbeschluss wurde am 2. Oktober 2015 in das Handelsregister der LuMe beim Amtsgericht Ulm unter HRB 641626 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Kässbohrer in das Eigentum der LuMe übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der Kässbohrer eine von der LuMe zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 55,13 je Aktie der Kässbohrer.
Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht Stuttgart ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer, die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem unter www.registerbekanntmachungen.de an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
Die Auszahlung der Barabfindung an die ehemaligen Aktionäre der Kässbohrer erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der Kässbohrer nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses durch die
Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart,
über die jeweilige Depotbank. Die Auszahlung der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien werden ohne besonderen Auftrag des Depotkunden durchgeführt. Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Aktionäre der Kässbohrer provisions- und spesenfrei.

Ulm, im November 2015
LuMe Vermögensverwaltung GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 3. November 2015

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Anmerkung der Redaktion: Entgegen der Bekanntmachung erfolgte die Eintragung des Squezee-out-Beschlusses am 2. Oktober 2015 natürlich nicht im Handelsregister der LuMe, sondern der Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft. Die Bekanntmachung erfolgte ebenfalls am 2. Oktober 2015. Die dreimonatige Frist zur Stellung von Spruchanträgen läuft am 4. Januar 2015 ab (da der 2. Januar 2016 ein Samstag ist).

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