Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Die Hauptversammlung
der WCM hat am 29. Januar 2013 u.a. die Schaffung eines genehmigten
Kapitals in Höhe von EUR 144 Mio. sowie eine Kapitalherabsetzung im
Verhältnis von 20:1 beschlossen. Dagegen sind Anfechtungsklagen erhoben
worden. Inzwischen ist ein Vergleich mit den Klägern erzielt
worden, der kurzfristig gemäß § 278 Abs. 6 ZPO beurkundet wird. Der
Wortlaut des Vergleichs wird anschließend veröffentlicht.
Durch diesen Vergleich steht der Eintragung der beschlossenen Kapitalmaßnahmen nichts mehr im Wege.
Frankfurt am Main, den 11. Juni 2013
Der
Vorstand
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG
Friedrich-Ebert-Anlage 36
60325 Frankfurt am Main
Tel. 069/244 333 187
Telefax: 03212/4243 773
Email: info@wcm.de
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