Bad Waldsee, 20.06.2013 - Das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm hat heute den Beschluss der Hauptversammlung der HYMER AG vom 25. April 2013 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der HYMER AG (Minderheitsaktionäre) auf die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG, München (Hauptaktionärin), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 56,82 je auf den Inhaber lautender Stückaktie in das Handelsregister eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der HYMER AG auf die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG übergegangen.
Die Notierung der Aktien der HYMER AG wird in Kürze eingestellt.
HYMER Aktiengesellschaft
- Der Vorstand -
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