von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In einer mehr als zehn Stunden dauernden Hauptversammlung haben die Aktionäre der MAN SE, München, am Donnerstag, den 6. Juni 2013, mit 98,47 % dem Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag zugestimmt. Damit unterstellt sich die MAN SE der Truck & Bus GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der Volkswagen Aktiengesellschaft. Wann der Vertrag eíngetragen wird, ist allerdings offen. So könnte eine umgehende Eintragung im Handelsregister durch Anfechtungsklagen verzögert werden. Auf jeden Fall wird es zu einer gerichtlichen Überprüfung der Angemessenheit von Abfindung und Ausgleich im Rahmen eines Spruchverfahrens kommen, da der aktuelle Börsenkurs deutlich über dem von VW angebotenen Barabfindungsbetrag liegt. Längerfristig ist ein Squeeze-out bei der MAN SE denkbar.
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