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Freitag, 7. Juni 2013

Gameforge Berlin AG meldet Rücknahme des Gegenantrags zur Squeeze-out-Hauptversammlung

Gameforge Berlin AG
Berlin

eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg
unter HRB 102897 B

WKN A0F 47J/ISIN DE000A0F47J1

Rücknahme des Gegenantrags zur außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Juni 2013 und Stellungnahme der Verwaltung der Gesellschaft


I. Rücknahme des Gegenantrags des Aktionärs Michael Krause

Der Gesellschaft ist am 27. April 2013 ein Gegenantrag ihres Aktionärs Michael Krause, Engeldamm 62 B, 10179 Berlin, zum einzigen Tagesordnungspunkt "Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Gameforge AG ("Hauptaktionärin") mit Sitz in Karlsruhe gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Ausschluss von Minderheitsaktionären/Squeeze-out)" der am 5. Juni 2013 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Gameforge Berlin AG zugegangen, der gemäß § 126 AktG am 3. Mai 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist.

Der Aktionär Michael Krause hat den Gegenantrag mit Schreiben vom 27. Mai 2013 zurückgenommen. 

Dieses Schreiben wird hiermit veröffentlicht:

"Gegenantrag ao Hauptversammlung der Gameforge Berlin AG am 5. Juni 2013

Sehr geehrter Herr Wiedmann,

meinen mit Schreiben vom 27.4.2013 übersendeten Gegenantrag ziehe ich hiermit zurück.

Begründung:
Die Gesellschaft hat mir zwischenzeitlich den Jahresabschluss 2012 zur Verfügung gestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Krause
– Rechtsanwalt –"

II. Stellungnahme der Verwaltung zum Gegenantrag des Aktionärs Michael Krause vom 27. April 2013 und zur Erklärung der Rücknahme dieses Antrags vom 27. Mai 2013

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Einladung am 25. April 2013 zur außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Juni 2013 noch nicht vom Aufsichtsrat gebilligt und damit noch nicht festgestellt.

Nach der bilanzfeststellenden Sitzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft, in welcher der Aufsichtsrat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 gebilligt hat, wurde der damit festgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme für die Aktionäre ausgelegt. Er wurde ferner sämtlichen Aktionären, die bereits die Unterlagen im Sinne des § 327c Abs. 4 AktG angefordert hatten, ohne weitere Aufforderung übersandt.

Die Verwaltung legt besonderen Wert darauf, die Aktionäre umfassend zu informieren. Aus diesem Grund sind ferner ab dem Zeitpunkt der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung auch die nicht auslegungspflichtigen Konzernabschlüsse der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 ausgelegt und den Aktionären auf Verlangen übersandt worden. Für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 bestand keine Pflicht der Gesellschaft zur Aufstellung von Konzernabschlüssen.

Berlin, im Mai 2013
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 4. Juni 2103

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