von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre
bei der Novasoft AG, Heidelberg, hat das Landgericht (LG) Mannheim den Barabfindungsbetrag
auf EUR 4,45 erhöht (Beschluss vom 17. Mai 2013, Az. 23 AktE 21/06). Die
Antragsgegnerin, die CIBER Holding GmbH, hatte lediglich einen Betrag von EUR 3,89
für jede Stückaktie angeboten, der durch den Beschluss somit um EUR 0,56, d.h.
um ca. 14,4 % erhöht wurde. Das LG hat eine Verzinsung in Höhe von 2
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab der letzten Bekanntmachung
der Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses angeordnet (17. November 2006).
Mit der Entscheidung folgt das LG Mannheim dem Gutachten des
gerichtlich bestellten Sachverständigen Dr. Matthias Popp (Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG). Dieser ist u.a. von einem Basiszinssatz
von gerundet 4 % (statt 5 %) ausgegangen. Er hat eine Marktrisikoprämie in Höhe
von 5,5 % nach Steuern angesetzt. Für die Phase III (Jahre 2013 ff.) wird eine
Wachstumsrate von 1,50 % zugrunde gelegt.
Gegen den Beschluss des LG Mannheim kann Beschwerde
eingelegt werden.
53 Antragsteller
Gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Wolfgang Phillipp, 68165
Mannheim
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, CIBER Holding
GmbH: Rechtsanwälte Hengeler Mueller
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