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Montag, 17. Juni 2013

itelligence AG: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses im Handelsregister

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Bielefeld, 17. Juni 2013 - Der Beschluss der Hauptversammlung der itelligence AG vom 23. Mai 2013 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der itelligence AG auf die NTT DATA EUROPE GmbH& Co. KG als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG wurde heute in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG übergegangen. Einzelheiten zur Auszahlung der festgesetzten Barabfindung in Höhe von 10,80 Euro je auf den Inhaber lautender Stückaktie werden von der NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG in Kürze bekannt gegeben.

Die Börsennotierung der Aktien der itelligence AG wird voraussichtlich in Kürze eingestellt. Der bis dahin noch stattfindende Börsenhandel ist ein Handel nur mit den Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre. Ab der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister verbriefen die in den Depots von Minderheitsaktionären noch verbuchten Aktien der itelligence AG lediglich die genannten Barabfindungsansprüche.

Kontakt: Katrin Schlegel, itelligence AG,
Tel: +49 (0) 521 - 91 44 8106;
katrin.schlegel@itelligence.de

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