Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG vom 24. Juni 2013
Die Hauptversammlung hat heute, wie vorgeschlagen, die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt, die Zulassung der Aktien der Vilmaris GmbH & Co. KGaA (Gesellschaft) zum Börsenhandel zu widerrufen (Delisting) und mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten des Delistings und seiner Durchführung festzusetzen und alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Börsenhandel mit Aktien der Gesellschaft vollständig zu beenden. In diesem Zusammenhang haben die Kommanditaktionäre auf ein Kaufangebot gemäß § 42 Absatz 2 der Börsenordnung der Hanseatischen Wertpapierbörse verzichtet. Außerdem wurde beschlossen, dass die persönlich haftende Gesellschafterin bei der Hamburger Börse einen Antrag auf Verkürzung der Frist zum Widerruf der Zulassung der Aktien stellt.
Die persönlich haftende Gesellschafterin hat heute im Anschluss an die Hauptversammlung den Antrag auf Widerruf der Zulassung bei der Hamburger Börse gestellt und geht davon aus, dass der Widerruf zum Ende des Jahres wirksam wird.
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