Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Squeeze-Out-Verlangen der HS Investment Group, Inc. / Rücknahme des Betreibens des Widerrufs der Zulassung der Aktien (Delisting)
Die HS Investment Group, Inc. mit Sitz in Tortola / British Virgin Islands, hat dem Vorstand der Matth. Hohner Aktiengesellschaft das Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Matth. Hohner Aktiengesellschaft möge über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Matth. Hohner Aktiengesellschaft auf die HS Investment Group, Inc. gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sog. Squeeze-out).
Die HS Investment Group, Inc. hält am Grundkapital der Matth. Hohner Aktiengesellschaft nach eigenen Angaben 2.874.879 Aktien (ca. 95,83 % des gesamten Grundkapitals der Matth. Hohner Aktiengesellschaft) und ist damit Hauptaktionärin der Matth. Hohner Aktiengesellschaft im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Der Übertragungsbeschluss soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung gefasst werden. Die Einberufung wird erfolgen, sobald die HS Investment Group, Inc. dem Vorstand der Matth. Hohner Aktiengesellschaft die festgelegte Höhe der Barabfindung mitgeteilt und die gemäß § 327b AktG und § 327c AktG für die Einberufung erforderlichen Dokumente übermittelt hat.
Die HS Investment Group, Inc. hat dem Vorstand der Matth. Hohner Aktiengesellschaft ferner mitgeteilt, dass sie ihr Verlangen zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der Matth. Hohner Aktiengesellschaft zum Zwecke der Beschlussfassung über ein Delisting von der Stuttgarter Börse zurücknimmt.
Trossingen, 25. Juni 2013
Der Vorstand
____
zuständig wird wohl das LG Stuttgart sein.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen