DGAP-News vom 20. Juni 2013
Die Effecten-Spiegel AG hat heute gegen die MAN SE Auskunftsklage beim Landgericht München eingereicht. Auf der diesjährigen Hauptversammlung der Gesellschaft Anfang Juni hatte die Effecten-Spiegel AG durch die sie vertretende Düsseldorfer Kanzlei Dreier Riedel Rechtsanwälte zahlreiche Fragen zum geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Volkswagen AG gestellt, die zum Teil nicht oder nur unzureichend beantwortet wurden. Daher fordert sie nun gerichtlich Auskunft über die geschuldeten Angaben ein. Die eingereichte Auskunftsklage richtet sich nicht gegen die Durchführung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages. Die Angemessenheit des viel zu niedrigen Angebotspreises von 80,89 Euro je MAN-Aktie wird die Effecten-Spiegel AG nach Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses in einem gesonderten Spruchverfahren gerichtlich prüfen lassen.
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