Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
Die Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910) hat als Bieterin und zugleich Zielgesellschaft am 01.08.2017 die Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Erwerbsangebots eigener Aktien im Rahmen eines Delistingverfahrens bekanntgegeben. Dieses Angebot soll die gesetzlichen Voraussetzungen für den Widerruf der Zulassung der Aktien der Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910) zum Handel im Regulierten Markt der Börse Düsseldorf gemäß § 39 Abs.2 Satz 1BörsG vorbereiten. Dieses Delisting erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass zur Überzeugung von Vorstand und Aufsichtsrat der finanzielle, personelle und zeitliche Aufwand unserer Gesellschaft für die seit über 100 Jahren bestehende Börsennotierung angesichts der ständig zunehmenden gesetzgeberischen Regulierungsintensität bei börsennotierten Aktiengesellschaften für uns nicht mehr vernünftig vertretbar ist.
Mit Schreiben vom 08.08.2017 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Gesellschaft mitgeteilt, dass für den maßgeblichen Stichtag 31. Juli 2017 kein gültiger Sechs-Monats-Durchschnittskurs gemäß § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung (WpÜGAngebV) i.V.m. § 39 Abs. 3 Satz 4 BörsG ermittelt werden konnte. Daraus ergibt sich nach § 5 Abs. 4 WpÜGAngebV i.V.m. § 39 Abs. 3 Satz 4 BörsG das Erfordernis, die Gegenleistung anhand einer Bewertung des Unternehmens zu ermitteln.
Der Bieter hat die Partner Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, damit beauftragt, den Unternehmenswert nach IDW S1 in der gültigen Fassung zum hier maßgeblichen Stichtag 31.07.2017 zu ermitteln. Ausweislich des soeben eingegangenen Berichts der Partner Treuhand GmbH über die Ermittlung des Unternehmenswertes zum 31. Juli 2017 beträgt dieser Unternehmenswert 9,20 EUR je Aktie.
Die Gegenleistung für jede Aktie der Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910) wird demnach mit 9,20 EUR je Aktie festgelegt. Die Angebotsunterlage bedarf vor ihrer Veröffentlichung noch der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Köln, den 28. August 2017
Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910)
Mit Schreiben vom 08.08.2017 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Gesellschaft mitgeteilt, dass für den maßgeblichen Stichtag 31. Juli 2017 kein gültiger Sechs-Monats-Durchschnittskurs gemäß § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung (WpÜGAngebV) i.V.m. § 39 Abs. 3 Satz 4 BörsG ermittelt werden konnte. Daraus ergibt sich nach § 5 Abs. 4 WpÜGAngebV i.V.m. § 39 Abs. 3 Satz 4 BörsG das Erfordernis, die Gegenleistung anhand einer Bewertung des Unternehmens zu ermitteln.
Der Bieter hat die Partner Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, damit beauftragt, den Unternehmenswert nach IDW S1 in der gültigen Fassung zum hier maßgeblichen Stichtag 31.07.2017 zu ermitteln. Ausweislich des soeben eingegangenen Berichts der Partner Treuhand GmbH über die Ermittlung des Unternehmenswertes zum 31. Juli 2017 beträgt dieser Unternehmenswert 9,20 EUR je Aktie.
Die Gegenleistung für jede Aktie der Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910) wird demnach mit 9,20 EUR je Aktie festgelegt. Die Angebotsunterlage bedarf vor ihrer Veröffentlichung noch der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Köln, den 28. August 2017
Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910)
Der Vorstand