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Dienstag, 29. August 2017

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der CHORUS Clean Energy AG

Capital Stage AG
Hamburg

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der CHORUS Clean Energy AG
Neubiberg
ISIN DE000A12UL56 / WKN A12UL5

Die ordentliche Hauptversammlung der CHORUS Clean Energy AG, Neubiberg, vom 22. Juni 2017 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) auf die Capital Stage AG, Hamburg, als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).

Der Übertragungsbeschluss wurde am 24. August 2017 in das Handelsregister der CHORUS Clean Energy AG beim Amtsgericht München unter HRB 213342 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der CHORUS Clean Energy AG in das Eigentum der Capital Stage AG übergegangen. Die Aktienurkunden der Minderheitsaktionäre verbriefen bis zu ihrer Aushändigung an die Hauptaktionärin nur noch den Anspruch auf Abfindung.

Der Übertragungsbeschluss sieht vor, dass die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der CHORUS Clean Energy AG eine von der Capital Stage AG zu zahlende Barabfindung in Höhe von Euro 11,92 je auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem auf jede Stückaktie entfallenden anteiligen Nennbetrag des Grundkapitals von Euro 1,00 der CHORUS Clean Energy AG erhalten. Die Höhe der angemessen Barabfindung wurde von der Hauptaktionärin festgelegt. Die Festlegung erfolgte mit Unterstützung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, die zu diesem Zweck mit Datum vom 11. Mai 2017 eine gutachterliche Stellungnahme zur Ermittlung des Unternehmenswertes der Gesellschaft erstellt hat. Die Stellungnahme wurde im Rahmen der Aktualitätserklärung vom 22. Juni 2017 bestätigt.

Mit Beschluss vom 22. März 2017 hat das Landgericht München die A & M GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum sachverständigen Prüfer für die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung ausgewählt und bestellt. In dieser Eigenschaft hat die A & M GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Angemessenheit der vom Hauptaktionär festgelegten Barabfindung geprüft und bestätigt. Am 11. Mai 2017 hat sie hierüber einen Prüfungsbericht gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 i.V.m. § 293e AktG erstattet. Der Prüfbericht wurde im Rahmen der Aktualitätserklärung vom 22. Juni 2017 bestätigt.

Diese Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung erfolgen über die

DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main
Platz der Republik, D-60265 Frankfurt am Main

über die jeweilige Depotbank. Die Auszahlung der Barabfindung an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der CHORUS Clean Energy AG erfolgt Zug-um-Zug gegen Ausbuchung der Aktien der CHORUS Clean Energy AG aus dem Wertpapierdepot des jeweiligen Minderheitsaktionärs. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der CHORUS Clean Energy AG, die ihre Aktien bei einem Kreditinstitut verwahren lassen, brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.

Die Entgegennahme der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien erfolgen für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der CHORUS Clean Energy AG, Neubiberg, provisions- und spesenfrei.

Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der CHORUS Clean Energy AG gewährt werden.

Hamburg, im August 2017

Capital Stage AG

Quelle: Bundesanzeiger vom 29. August 2017

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