Mitteilung meiner Depotbank:
Als Aktionär der BAY.GEWERBEBAU AG macht die SD Grund GmbH, München, Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:
Wertpapiername: BAY.GEWERBEBAU AG
WKN: 656900
Frist bis: 25.09.2017, 24:00 Uhr (MESZ)
Art des Angebots: Übernahme
Anbieter: SD Grund GmbH, München
Zwischen-WKN: A2GS7D
Abfindungspreis: 48,00 je Aktie
Sonstiges: Die Bieterin behält sich vor, die Annahmefrist zu verlängern.
Alle in- und ausländischen Aktionäre der BAY.GEWERBEBAU AG können dieses Angebot nach Maßgabe der Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften annehmen.
Der Anbieter weist allerdings darauf hin, dass es rechtliche Beschränkungen geben kann, falls Sie dieses Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen. (...)
Der Anbieter bietet an, bis zu 46.500 Aktien zu übernehmen. Wenn die Aktionäre insgesamt mehr Aktien einreichen gilt Abschnitt 7.6 der Angebotsunterlage, d. h. es kann zu einer sogenannten Pro-Rata-Zuteilung kommen. In diesem Fall würde der Anbieter von den Aktionären, die das Angebot angenommen haben, jeweils nur einen Teil der Aktien übernehmen. Die Bieterin behält sich jedoch das Recht vor, das Angebotskontingent zu erhöhen. (...)
Als Aktionär der BAY.GEWERBEBAU AG macht die SD Grund GmbH, München, Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:
Wertpapiername: BAY.GEWERBEBAU AG
WKN: 656900
Frist bis: 25.09.2017, 24:00 Uhr (MESZ)
Art des Angebots: Übernahme
Anbieter: SD Grund GmbH, München
Zwischen-WKN: A2GS7D
Abfindungspreis: 48,00 je Aktie
Sonstiges: Die Bieterin behält sich vor, die Annahmefrist zu verlängern.
Alle in- und ausländischen Aktionäre der BAY.GEWERBEBAU AG können dieses Angebot nach Maßgabe der Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften annehmen.
Der Anbieter weist allerdings darauf hin, dass es rechtliche Beschränkungen geben kann, falls Sie dieses Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen. (...)
Der Anbieter bietet an, bis zu 46.500 Aktien zu übernehmen. Wenn die Aktionäre insgesamt mehr Aktien einreichen gilt Abschnitt 7.6 der Angebotsunterlage, d. h. es kann zu einer sogenannten Pro-Rata-Zuteilung kommen. In diesem Fall würde der Anbieter von den Aktionären, die das Angebot angenommen haben, jeweils nur einen Teil der Aktien übernehmen. Die Bieterin behält sich jedoch das Recht vor, das Angebotskontingent zu erhöhen. (...)
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