Unterföhring, 28. Juli 2023 – Die Vodafone Vierte Verwaltungs AG, Düsseldorf, hat der Kabel Deutschland Holding AG ein konkretisierendes Verlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i. V. m. §§ 327 a ff. AktG übermittelt und den Vorstand der Kabel Deutschland Holding AG zur Einberufung einer Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Kabel Deutschland Holding AG auf die Vodafone Vierte Verwaltungs AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Kabel Deutschland Holding AG auf die Vodafone Vierte Verwaltungs AG aufgefordert.
Die Vodafone Vierte Verwaltungs AG hält derzeit rund 94,01 % der Aktien der Kabel Deutschland Holding AG. Die Vodafone Vierte Verwaltungs AG hat die angemessene Barabfindung auf EUR 93,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Kabel Deutschland Holding AG festgelegt. Die Höhe der Barabfindung wurde von der Vodafone Vierte Verwaltungs AG auf Basis einer durchgeführten Unternehmensbewertung festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung wird durch den gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, bestätigt.
Damit bestätigt und konkretisiert die Vodafone Vierte Verwaltungs AG ihr der Kabel Deutschland Holding AG am 29. März 2023 übermitteltes Verlangen gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i. V. m. §§ 327 a ff. AktG.
Der für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Vodafone Vierte Verwaltungs AG erforderliche Beschluss soll in der für den 8. September 2023 geplanten ordentlichen Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG gefasst werden.
Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out hängt von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG sowie der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Kabel Deutschland Holding AG sowie von der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Vodafone Vierte Verwaltungs AG ab.
Kabel Deutschland Holding AG
Der Vorstand
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Anmerkung der Redaktion:
Die über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beschließende Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG soll am 8. September 2023 ab 10:00 Uhr in Düsseldorf in Präsenz statfinden. Ort der Hauptversammlung ist das Hotel Hilton, Georg-Glock-Straße 20, 40474 Düsseldorf, Raum „Hegel“.
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung in Höhe von EUR 93,- je Kabel-Deutschland-Aktie wird in einem Spüruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen hierzu: kanzlei@anlageanwalt.de