Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 16.06.2023
Ort: https://www.leoni.com/de/investor-relations/finanzpublikationen/
Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 16.06.2023
Ort: https://www.leoni.com/en/investor-relations/financial-publications/
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Die Stern Immobilien AG, eine auf die Optimierung von substanzstarken Wohnobjekten, Geschäftshäusern sowie Grundstücken spezialisierte Immobiliengesellschaft, hat am 13. Juni 2023 mitgeteilt, dass die Gesellschaft eine Restrukturierung der von ihr begebenen Anleihe 2018/2023 (WKN: A2G8WJ / ISIN: DE000A2G8WJ4) plant. Die Inhaber der Anleihe sollen insbesondere einer Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis zum 31. Dezember 2024 zustimmen. Im Gegenzug soll der Zinssatz der Anleihe von 6,25% p.a. auf 9,25 % p.a. angehoben werden. Ferner sollen die Anleiheinhaber am 15. September 2023 eine Teilrückzahlung in Höhe von 4,5 Millionen Euro zzgl. der aufgelaufenen Zinsen erhalten.
Hintergrund der notwendigen Sanierung ist eine zuvor aufgrund der veränderten Marktbedingungen gescheiterte Emission einer Anleihe, mit der die Anleihe 2018/2023 abgelöst hätte werden sollen. Eine alternativ von der Gesellschaft angedachte Bankenfinanzierung konnte anscheinend bis heute nicht abgeschlossen werden.
Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich unter www.sdk.org/stern für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren, über den die SdK die Anleiheinhaber über die weiteren Entwicklungen informieren wird. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern ferner an, diese kostenlos auf kommenden Anleihegläubigerversammlungen zu vertreten.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 13.06.2023
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der Stern Immobilien AG!
Veröffentlichung einer Insider-Information gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Grünwald, 13. Juni 2023. Die von der STERN IMMOBILIEN AG (ISIN: DE000A13SSX4, „Gesellschaft“) begebene 6,25% Schuldverschreibung 2018/2023, ISIN: DE000A2G8WJ4 („Anleihe”), sah eine Rückzahlung zum 24. Mai 2023 („Fälligkeitsdatum“) vor. Die Gesellschaft hat die Rückzahlung zum Fälligkeitsdatum nicht geleistet.
Die Gesellschaft beabsichtigt, die Gläubiger der Anleihe zur einer Gläubigerversammlung zu laden, in der über eine Restrukturierung der Anleihe und eine Änderung der Anleihebedingungen Beschluss gefasst werden soll. Die Gläubigerversammlung wird am 14. Juli 2023 stattfinden. Eine Einladung mit den Details zur Gläubigerversammlung wird über den Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Gläubigerversammlung soll insbesondere vorgeschlagen werden, die Laufzeit der Anleihe bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern. Des Weiteren sehen die Beschlussvorschläge eine Anpassung der Zinsen von 6,25 % p.a. auf 9,25 % p.a. sowie eine Teilzahlung in Höhe von 4,5 Millionen Euro zzgl. der aufgelaufenen Zinsen an die Anleihegläubiger mit Fälligkeit zum 15. September 2023, sowie weitere Anpassungen vor.
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Über die STERN IMMOBILIEN AG: Die STERN IMMOBILIEN AG hält Immobilien an nationalen und internationalen Top-Standorten und entwickelt deren Werte. Der Schwerpunkt der aktuellen Aktivitäten liegt dabei besonders im Raum München. Im Fokus der Geschäftstätigkeit stehen die Optimierung von substanzstarken Wohnobjekten, Geschäftshäusern sowie Grundstücken. Durch langjährige Immobilienexpertise, intelligente Wertschöpfungskonzepte und hervorragenden Marktzugang werden dabei überdurchschnittliche, risikoadjustierte Renditen erzielt.
Die Anleihe 2018/2023 (ISIN: DE000A2G8WJ4) der Gesellschaft ist im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.stern-immobilien.com sowie unter https://www.stern-immobilien.com/finanznachrichten/.
Amadeus Corporate Business GmbH
Erding
(vormals: Amadeus Corporate Business AG)
Freiwillige Nachbesserungszahlung aufgrund einer erhöhten Barabfindung an ehemalige Aktionäre der i:FAO Aktiengesellschaft
Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der i:FAO Aktiengesellschaft vom 16. Juni 2021, welcher am 26. August 2021 in das Handelsregister der i:FAO Aktiengesellschaft beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 45980 eingetragen wurde, wurden die auf den Namen lautenden Stückaktien der Minderheitsaktionäre der i:FAO Aktiengesellschaft gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 10,03 je Aktie auf die Amadeus Corporate Business AG als Hauptaktionärin übertragen. Die Amadeus Corporate Business AG wurde kraft Formwechsels mit Wirkung zum 16. Mai 2023 in die Amadeus Corporate Business GmbH mit Sitz in Erding, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 284654, umgewandelt.
In dem Spruchverfahren betreffend die Angemessenheit der Barabfindung der Minderheitsaktionäre der i:FAO Aktiengesellschaft hat das Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 9. März 2023 (Az. 3-05 O 183/21) die angemessene Barabfindung für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der i:FAO Aktiengesellschaft auf EUR 21,73 je Aktie festgesetzt.
Der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main wird hiermit bekannt gemacht:
In dem Spruchverfahren wegen der Angemessenheit der Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der i:FAO Aktiengesellschaft
N. Weber u. a.Die ERWE Immobilien AG, eine auf die Revitalisierung von Objekten spezialisierte Immobiliengesellschaft, hat am 11. Juni 2023 mitgeteilt, dass die Gesellschaft eine umfassende finanzielle Sanierung plant. Wesentlicher Bestandteil des Sanierungsplans ist dabei ein Debt-to-Equity Swap, in dessen Zuge die Anleiheinhaber auf weitere Zinszahlungen und die Rückzahlung der Ende 2023 fälligen Anleihe (WKN: A255D0 / ISIN: DE000A255D05) verzichten und im Gegenzug hierfür 83 % des Grundkapitals der Gesellschaft erhalten sollen.
Hintergrund der notwendigen Sanierung ist laut Unternehmensangaben vor allem der stark gestiegene Marktzinssatz, welcher die weiterhin nötigen Investitionen verteuert, und das aktuell schwierige Marktumfeld. Vor dem Hintergrund der bereits bestehenden hohen Fremdkapitalverbindlichkeiten schlägt die Gesellschaft daher den Tausch der emittierten Anleihe in Eigenkapital vor.von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG
Das LG Meinigen hat mit Beschluss vom 23. Mai 2023 die eingegangenen Spruchanträge zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) mit der ADVA Optical Networking SE zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.
Die
außerordentliche Hauptversammlung der ADVA Optical Networking SE am 30.
November 2022 hatte dem Abschluss des BuG zwischen der Adtran Holdings, Inc., als
herrschendem Unternehmen und der ADVA als beherrschtem Unternehmen
zugestimmt. Der Vertrag sieht für alle außenstehenden Aktionäre der ADVA
eine jährliche Ausgleichszahlung ("Garantiedividende") gem. § 304 AktG
in Höhe von EUR 0,59 brutto je Aktie und volles Geschäftsjahr der ADVA
vor (bei derzeitiger Besteuerung entspricht dies EUR 0,52 netto).
Alternativ besteht für alle außenstehenden Aktionäre die Möglichkeit,
ihre ADVA-Aktien gegen eine Barabfindung gem. § 305 AktG in Höhe von EUR
17,21 an die Adtran Holdings zu übertragen.
LG Meiningen, Az. HK O 3/23
Langhorst, C. u.a. ./. Adtran Holdings, Inc.
39 Spruchanträge
gemeinsamer Vertreter: RA Gerd Lenuzza, 99092 Erfurt
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz Gootz Hirsch PartmbB, 70173 Stuttgart (RA Dr. Dirk Wasmann)
Nach einer heute veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung hält das Übernahmevehikel Atlantic Lux HoldCo S.à r.l. nach dem erfolgreichen Übernahmeangebot nunmehr 89,40 % an der Aareal Bank AG. Bei einem Überschreiten der Schwelle von 90 % könnte Atlantic Lux mit einem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out fortfahren.
Weitere Informationen zu dem Übernahmeangebot finden Sie unter https://www.atlantic-offer.com.
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Corporate News
Frankfurt, 7. Juni 2023 - Die Atlantic BidCo GmbH (die „Bieterin“) hat heute das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot für die Aktien der Aareal Bank AG („Aareal Bank“) erfolgreich abgeschlossen.
Atlantic BidCo ist eine nicht kontrollierte Gesellschaft, an der jeweils von Advent International Corporation und Centerbridge Partners, L.P. beratene, verwaltete oder kontrollierte Fonds sowie CPP Investment Board Europe S.à r.l, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Canada Pension Plan Investment Board und andere Minderheitsaktionäre beteiligt sind.
Die Bieterin hält aktuell rund 90 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte der Aareal Bank.
Weitere Informationen zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot finden Sie unter https://www.atlantic-offer.com.
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
https://www.kapitalmarkthygienemuseum.com
Eine bunte Sammlung von Memorabilia: Söckchen von windeln.de, Anti-Stress-Ball der WestLB, 3-D-gedruckte Figuren von Stramba, ein Anhänger von Powerland, Kaffeebecher von Wirecard und viel, viel mehr. Eine kuriose Sammlung mit Erinnerungswert als (vielfach zu Recht) gescheiterte Geschäftsideen.
1.06.2023 / 17:46 CET/CEST
Silvio Berlusconi hat uns am 31. Mai 2023 gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: