Der von der ordentlichen Hauptversammlung der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT am 19. März 2014 gemäß §§ 327a ff. AktG gefasste Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die GoodMills Group GmbH mit Sitz in Wien, Österreich, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung wurde am 27. Juni 2014 in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Zuvor hatte die GoodMills Group GmbH die Barabfindung im Rahmen eines Vergleiches von EUR 54,70 auf EUR 57,70 je Stückaktie der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT erhöht. Mit der Eintragung im Handelsregister sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT auf die GoodMills Group GmbH übergegangen.
Die Einstellung der Börsennotierung der Aktien der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT wird in Kürze erwartet. Die Modalitäten der Auszahlung der Barabfindung wird die GoodMills Group GmbH gesondert im Bundesanzeiger veröffentlichen.
Hamburg, den 27. Juni 2014
Der Vorstand
VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT
Haulander Hauptdeich 2
21107 Hamburg
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