In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre gab es erstinstanzlich keine Erhöhung, wie berichtet http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/06/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_13.html. Gegen diesen Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main haben mehrere Antragsteller Beschwerde eingelegt.
Wie bereits bei dem Spruchverfahren zum Gewinnabführungsvertrag, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/06/gewinnabfuhrungsvertrag-mit-der.html,wird das Oberlandesgericht Frankfurt am Main über die Beschwerden entscheiden.
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