von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der D+S europe AG, Hamburg, hat das Landgericht Hamburg eine Erhöhung der Barabfindung abgelehnt (jetzt zugestellter Beschluss vom 21. März 2014, Az. 404 HKO 72/10).
Die Antragsgegnerin Pyramus S.a.r.l., ein von mehreren Apax-Investmentfonds kontrolliertes Investmentvehikel, hatte 2008 ein Übernahmeangebot in Höhe von EUR 13,- je D+S-Aktie abgegeben. Bei dem 2009 beschlossenen und im Juni 2010 eingetragenen Squeeze-out wurden jedoch nur EUR 9,87 je Aktie geboten. Nach Auslaufen des Übernahmeangebots (und Erreichen der 95 %-Schwelle) war der Börsenkurs eingebrochen, u.a. da die Antragsgegnerin von ihr ausgegebene Kauforder zu EUR 13,- je Aktie zurückgenommen hatte (S. 17). Nach Ansicht des Landgerichts gibt es jedoch keine Hinweise auf eine bewusste Kursmanipulation (S. 18). Daher könne auch kein anderer Referenzzeitraum festgelegt werden.
Auch nach dem Ertragswertverfahren ergebe sich kein höherer Unternehmenswert. Zwar sei die Ertragsplanung "anlassbezogen" gewesen. Sie beruhe jedoch auf realistischen Planungsannahmen. Der Basiszinssatz in Höhe von 4,25 % und der Risikozuschlag in Höhe von 4,5 % seien nicht zu korrigieren. Auch der Wachstumsabschlag in Höhe von 2,1 % sei nicht zu beanstanden.
Gegen den Beschluss des Landgericht kann innerhalb von einem Monat Beschwerde eingelegt werden.
LG Hamburg, Az. 404 HKO 72/10
118 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Oliver Rosowski, c/o Hahn Rechtsanwälte, Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin Pyramus S.a.r.l.:
Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP, München
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der D+S europe AG, Hamburg, hat das Landgericht Hamburg eine Erhöhung der Barabfindung abgelehnt (jetzt zugestellter Beschluss vom 21. März 2014, Az. 404 HKO 72/10).
Die Antragsgegnerin Pyramus S.a.r.l., ein von mehreren Apax-Investmentfonds kontrolliertes Investmentvehikel, hatte 2008 ein Übernahmeangebot in Höhe von EUR 13,- je D+S-Aktie abgegeben. Bei dem 2009 beschlossenen und im Juni 2010 eingetragenen Squeeze-out wurden jedoch nur EUR 9,87 je Aktie geboten. Nach Auslaufen des Übernahmeangebots (und Erreichen der 95 %-Schwelle) war der Börsenkurs eingebrochen, u.a. da die Antragsgegnerin von ihr ausgegebene Kauforder zu EUR 13,- je Aktie zurückgenommen hatte (S. 17). Nach Ansicht des Landgerichts gibt es jedoch keine Hinweise auf eine bewusste Kursmanipulation (S. 18). Daher könne auch kein anderer Referenzzeitraum festgelegt werden.
Auch nach dem Ertragswertverfahren ergebe sich kein höherer Unternehmenswert. Zwar sei die Ertragsplanung "anlassbezogen" gewesen. Sie beruhe jedoch auf realistischen Planungsannahmen. Der Basiszinssatz in Höhe von 4,25 % und der Risikozuschlag in Höhe von 4,5 % seien nicht zu korrigieren. Auch der Wachstumsabschlag in Höhe von 2,1 % sei nicht zu beanstanden.
Gegen den Beschluss des Landgericht kann innerhalb von einem Monat Beschwerde eingelegt werden.
LG Hamburg, Az. 404 HKO 72/10
118 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Oliver Rosowski, c/o Hahn Rechtsanwälte, Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin Pyramus S.a.r.l.:
Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP, München
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen