Unter der passenden Überschrift "Weckruf für Public-to-Privates in Deutschland – Folgen der Frosta-Entscheidung des BGH" beschäftigt sich PLATOW Online mit der Rechtsprechungsänderung des BGH, siehe http://www.platow.de/weckruf-fuer-public-to-privates-in-deutschland--folgen-der-frosta-entscheidung-des-bgh/5080860.html. Die Autoren Lars Benger und Christian Brenscheidt, zwei Rechtsanwälte von der Kanzlei Hogan Lovells, freuen sich auf einen Boom auf dem P2P-Markt durch die (teilweise) Aushebelung des "strenge deutschen Aktien- und Kapitalmarktrechts".
Entgegen den Annahmen des BGH erwarten sie sehr wohl Kurseinbrüche nach einer Delisting-Ankündigung (wie etwa die deutlichen Kursrückgänge in den aktuellen Delisting-Fällen Magix und Marseille Kliniken, vgl. http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/06/delisting-der-marseille-kliniken-aktien.html, zeigen) und analysieren:
"Nach der Frosta-Entscheidung ist zu erwarten, dass der Kurs (erheblich) nachgibt. Mit dem Wirksamwerden des Delistings verlieren die Aktien ihren liquiden Markt. Sind Kleinaktionäre unter diesen veränderten Vorzeichen nun nicht regelrecht zu Panikverkäufen gezwungen? (...) Auch das Festhalten an der außerbörslichen Beteiligung dürfte in den seltensten Fällen im Interesse des Kleinaktionärs sein; nach Durchführung des Delistings entfallen auch die Reporting-Verpflichtungen und somit die Informationsmöglichkeiten des Kleinaktionärs. Erfolg und Misserfolg des Unternehmens lassen sich kaum prognostizieren. Logische Konsequenz sind signifikante Kurseinbrüche und ein Ausstieg der Kleinaktionäre, sei es durch Verkauf über die Börse vor dem Delisting oder durch Annahme eines (dann) unregulierten Kaufangebots des Investors nach dem Delisting."
Als hauptaktionärsfreundliches Fazit halten die Autoren fest:
"Selten zuvor konnten Investoren unliebsame Kleinaktionäre so einfach aus börsennotierten Aktiengesellschaften drängen – ohne förmliche Angebotsunterlage, ohne Einhaltung der Mindestpreisregeln und ohne Pflichtangebot. Vor allem aber führen verhältnismäßig teure Aktienpakete nicht zur nachträglichen Anpassung signifikant niedrigerer Angebote an Kleinaktionäre."
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