Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Die GoodMills Group GmbH, Wien, hat die Barabfindung für die von der Hauptversammlung der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT am 19. März 2014 beschlossene Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre an der Gesellschaft auf die GoodMills Group GmbH als Hauptaktionärin von EUR 54,70 auf EUR 57,70 je Stückaktie der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT erhöht. Die Erhöhung erfolgte im Rahmen eines Vergleiches, den die VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT am 20. Juni 2014 mit drei Aktionären der Gesellschaft unter Beteiligung der Hauptaktionärin geschlossen hat.
Hamburg, den 23. Juni 2014
Der Vorstand
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