Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT wurde heute (27. Juni 2014) im Handelsregister (Amtsgericht Hamburg) eingetragen und im Gemeinsamen Registerportal bekannt gemacht.
Die Hauptaktionärin, die GoodMills Group GmbH, Wien, hatte die Barabfindung im Rahmen eines Vergleiches mit drei Anfechtungsklägern von EUR 54,70 auf EUR 57,70 je Stückaktie der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT erhöht, wie bereits berichtet http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/06/vk-muhlen-aktiengesellschaft.html.
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