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Freitag, 27. Juni 2014

Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG: Übernahmeangebot/Delisting

Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG
 
Am 11. Juni 2014 hat die Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG (DSCB AG) ihre Entscheidung bekannt gegeben, ein so genanntes Delisting-Verfahren durchzuführen und den Widerruf der Zulassung ihrer Aktien vom Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse, auf XETRA und im regulierten Markt der Börse Berlin zu beantragen. Mit gleichem Datum hat die Steinzeug Invest GmbH, eine neu gegründete Zweckgesellschaft, deren Alleingesellschafter der Vorsitzende des Vorstands der DSCB AG, Herrn Dieter Schäfer, ist, ihre Entscheidung veröffentlicht, vor dem Wirksamwerden des Delistings ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot nach den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes an die Aktionäre der DSCB AG abzugeben. Zweck dieses Angebots ist es, den Streubesitzaktionären der DSCB AG angesichts des bevorstehenden Delistings die Möglichkeit zu erhalten, ihre Aktien an der DSCB AG zu veräußern.

In diesem Zusammenhang hat die Steinzeug Invest GmbH der DSCB AG zur Kenntnis gebracht, dass das freiwillige Erwerbsangebot als Barangebot zu einem Preis von EUR 0,32 je Aktie abgegeben werden soll.

Dem Vorstand der DSCB AG liegt zudem ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers vor, nach dem der Ertragswert der Aktien der DSCB AG bei EUR 0,157 je Aktie und damit deutlich unter dem Preis des Erwerbsangebots der Steinzeug Invest GmbH liegt. 

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der DSCB AG werden zu dem Angebot der Steinzeug Invest GmbH nach dessen Veröffentlichung entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Stellung nehmen.

Alfter-Witterschlick, den 26. Juni 2014

Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG
Vorstand

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