In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Knürr AG hatte das Landgericht München I die Barabfindung auf EUR 83,84 (ohne Unterscheidung zwischen Vorzugs- und Stammaktie) angehoben, siehe unseren Bericht http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/04/squeeze-out-knurr-ag-lg-munchen-i.html.
Gegen diese Entscheidung haben zwischenzeitlich mehrere Antragsteller Beschwerde zum OLG München eingelegt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen