Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen
Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34
des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter:
FS
Technology Holding S.à r.l.
19, rue de Bitbourg
1273
Luxemburg
Luxemburg
eingetragen im luxemburgischen Handelsregister
unter B 186360
Zielgesellschaft:
First Sensor
AG
Peter-Behrens-Straße 15
12459 Berlin
Deutschland
eingetragen
im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB
69326
ISIN: DE0007201907
WKN: 720190
Die FS Technology Holding
S.à r.l. ('FS Technology Holding S.à r.l.'), eine 100%ige Tochtergesellschaft
der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG, einem von der Deutschen Private
Equity GmbH verwalteten Private Equity Fonds, hat heute entschieden, den
Aktionären der First Sensor AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebotes ('Übernahmeangebot')anzubieten, ihre auf den Inhaber
lautenden Stückaktien der First Sensor AG (ISIN DE0007201907, die 'First
Sensor Aktien') zu erwerben. FS Technology Holding S.à r.l. beabsichtigt,
eine bare Gegenleistung in Höhe der gesetzlichen Mindestgegenleistung gemäß §
31 Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit §§ 3 bis 5 der Verordnung über den Inhalt
der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und die
Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines
Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung') je First Sensor Aktie anzubieten. Die
FS Technology Holding S.à r.l. geht davon aus, dass sie den Vollzug
des Übernahmeangebots von den Bedingungen der Erteilung
bestimmter aufsichtsrechtlicher Genehmigungen und des Nichteintritts
wesentlicher Verschlechterungen des Marktumfeldes, abhängig machen wird. Im
Übrigen wird das Übernahmeangebot gemäß den in der Angebotsunterlage
enthaltenen Bedingungen und Regelungen durchgeführt.
Die
Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot mit
den genauen Bestimmungen des Übernahmeangebots und weiteren,
das Übernahmeangebot betreffende Informationen erfolgt in deutscher Sprache
im Internet unter http://www.angebotfirstsensor.com.
Die
Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wird außerdem
durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Wichtige
Hinweise
Die Regelungen des Übernahmeangebots werden nach Gestattung
durch die BaFin in der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot
veröffentlicht. Investoren und den Inhabern von First Sensor Aktien wird
dringend empfohlen, die maßgeblichen, das Übernahmeangebot betreffende
Dokumente nach ihrer Veröffentlichung durch die FS Technology Holding S.à
r.l. zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Investoren
und Aktionäre der First Sensor AG können diese Dokumente, sobald
sie veröffentlicht worden sind, auf der
Internetseite http://www.angebotfirstsensor.com erhalten. Nach ihrer
Veröffentlichung wird die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot außerdem
kostenfrei an einem noch zu bestimmenden Ort zur Verfügung gestellt und
Investoren sowie Aktionären der First Sensor AG auf Wunsch kostenlos
zugesandt.
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und
stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von First
Sensor Aktien dar. Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von
First Sensor Aktien dar und bezweckt weder die Abgabe von Zusicherungen noch
die Eingehung sonstiger rechtlicher Verpflichtungen durch FS Technology
Holding S.à r.l..
Ein Angebot zum Erwerb der First Sensor Aktien
erfolgt nur durch die Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die die FS
Technology Holding S.à r.l. rechtzeitig veröffentlichen wird, und wird sich
ausschließlich nach deren Regelungen richten. Die Regelungen in der
Angebotsunterlage können von den allgemeinen Informationen, die in dieser
Bekanntmachung beschrieben sind, abweichen.
Den Aktionären der First
Sensor AG wird dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat
einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage
und des Übernahmeangebots zu erhalten.
Das Übernahmeangebot wird
ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere
nach dem WpÜG und der WpÜG-Angebotsverordnung unterbreitet werden. Eine
Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer
Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland wird nicht erfolgen.
Folglich werden keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen,
Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots
außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt werden. Die
Aktionäre der First Sensor AG werden nicht darauf vertrauen können, sich auf
Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen Rechtsordnung als der
der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge
der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommt, wird ausschließlich dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen und ist in Übereinstimmung
mit diesem auszulegen.
Die FS Technology Holding S.à r.l. hat die
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang
stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
nicht gestattet. Weder die FS Technology Holding S.à r.l. noch die mit dieser
gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG
sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang
stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der
Bundesrepublik Deutschland.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung
oder Verbreitung dieser Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland kann unter den Anwendungsbereich von
Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik
Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung
oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht
in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind oder aus anderen Gründen den
Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die
anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.
Luxemburg,
24. Juni 2014
FS Technology Holding S.à r.l.
Die
Geschäftsführung
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