Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen 
Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34
des 
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter:
FS 
Technology Holding S.à r.l.
19, rue de Bitbourg
1273 
Luxemburg
Luxemburg
eingetragen im luxemburgischen Handelsregister 
unter B 186360
Zielgesellschaft:
First Sensor 
AG
Peter-Behrens-Straße 15
12459 Berlin
Deutschland
eingetragen 
im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 
69326
ISIN: DE0007201907
WKN: 720190
Die FS Technology Holding 
S.à r.l. ('FS Technology Holding S.à r.l.'), eine 100%ige Tochtergesellschaft 
der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG, einem von der Deutschen Private 
Equity GmbH verwalteten Private Equity Fonds, hat heute entschieden, den 
Aktionären der First Sensor AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen 
Übernahmeangebotes ('Übernahmeangebot')anzubieten, ihre auf den Inhaber 
lautenden Stückaktien der First Sensor AG (ISIN DE0007201907, die 'First 
Sensor Aktien') zu erwerben. FS Technology Holding S.à r.l. beabsichtigt, 
eine bare Gegenleistung in Höhe der gesetzlichen Mindestgegenleistung gemäß § 
31 Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit §§ 3 bis 5 der Verordnung über den Inhalt 
der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und die 
Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines 
Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung') je First Sensor Aktie anzubieten. Die 
FS Technology Holding S.à r.l. geht davon aus, dass sie den Vollzug 
des Übernahmeangebots von den Bedingungen der Erteilung 
bestimmter aufsichtsrechtlicher Genehmigungen und des Nichteintritts 
wesentlicher Verschlechterungen des Marktumfeldes, abhängig machen wird. Im 
Übrigen wird das Übernahmeangebot gemäß den in der Angebotsunterlage 
enthaltenen Bedingungen und Regelungen durchgeführt.
Die 
Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot mit 
den genauen Bestimmungen des Übernahmeangebots und weiteren, 
das Übernahmeangebot betreffende Informationen erfolgt in deutscher Sprache 
im Internet unter http://www.angebotfirstsensor.com.
Die 
Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wird außerdem 
durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Wichtige 
Hinweise
Die Regelungen des Übernahmeangebots werden nach Gestattung 
durch die BaFin in der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot 
veröffentlicht. Investoren und den Inhabern von First Sensor Aktien wird 
dringend empfohlen, die maßgeblichen, das Übernahmeangebot betreffende 
Dokumente nach ihrer Veröffentlichung durch die FS Technology Holding S.à 
r.l. zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Investoren 
und Aktionäre der First Sensor AG können diese Dokumente, sobald 
sie veröffentlicht worden sind, auf der 
Internetseite http://www.angebotfirstsensor.com erhalten. Nach ihrer 
Veröffentlichung wird die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot außerdem 
kostenfrei an einem noch zu bestimmenden Ort zur Verfügung gestellt und 
Investoren sowie Aktionären der First Sensor AG auf Wunsch kostenlos 
zugesandt.
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und 
stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von First 
Sensor Aktien dar. Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von 
First Sensor Aktien dar und bezweckt weder die Abgabe von Zusicherungen noch 
die Eingehung sonstiger rechtlicher Verpflichtungen durch FS Technology 
Holding S.à r.l..
Ein Angebot zum Erwerb der First Sensor Aktien 
erfolgt nur durch die Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die die FS 
Technology Holding S.à r.l. rechtzeitig veröffentlichen wird, und wird sich 
ausschließlich nach deren Regelungen richten. Die Regelungen in der 
Angebotsunterlage können von den allgemeinen Informationen, die in dieser 
Bekanntmachung beschrieben sind, abweichen.
Den Aktionären der First 
Sensor AG wird dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat 
einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage 
und des Übernahmeangebots zu erhalten.
Das Übernahmeangebot wird 
ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere 
nach dem WpÜG und der WpÜG-Angebotsverordnung unterbreitet werden. Eine 
Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer 
Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland wird nicht erfolgen. 
Folglich werden keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, 
Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots
außerhalb der 
Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt werden. Die 
Aktionäre der First Sensor AG werden nicht darauf vertrauen können, sich auf 
Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen Rechtsordnung als der 
der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge 
der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommt, wird ausschließlich dem 
Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen und ist in Übereinstimmung 
mit diesem auszulegen.
Die FS Technology Holding S.à r.l. hat die 
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser 
Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang 
stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland 
nicht gestattet. Weder die FS Technology Holding S.à r.l. noch die mit dieser 
gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG 
sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der 
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser 
Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang 
stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland 
mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der 
Bundesrepublik Deutschland.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung 
oder Verbreitung dieser Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der 
Bundesrepublik Deutschland kann unter den Anwendungsbereich von 
Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik 
Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung 
oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht 
in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind oder aus anderen Gründen den 
Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die 
anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.
Luxemburg, 
24. Juni 2014
FS Technology Holding S.à r.l.
Die 
Geschäftsführung
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