Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29, 34 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)Bieterin:
Accenture Digital Holdings GmbH
Campus Kronberg 1, 61476 Kronberg im Taunus
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 107550
Zielgesellschaft:
SinnerSchrader Aktiengesellschaft
Völckersstraße 38, 22765 Hamburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 74455
ISIN: DE0005141907 (WKN: 514190)
Accenture Digital Holdings GmbH (die 'Bieterin') hat am 20. Februar 2017
entschieden, den Aktionären der SinnerSchrader Aktiengesellschaft im Wege
eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den
Inhaber lautenden Stückaktien der SinnerSchrader Aktiengesellschaft (die
'SinnerSchrader-Aktien') gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR
9,00 je SinnerSchrader-Aktie in bar zu erwerben (das 'Übernahmeangebot').
Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (nach Gestattung durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und weitere Informationen
zu dem Übernahmeangebot werden im Internet unter
http://accenture.de/company-acquisition veröffentlicht.
Weitere Informationen:
Die Bieterin ist eine Gesellschaft der Accenture Gruppe, ein weltweit
führendes Dienstleistungsunternehmen, das ein breites Portfolio von
Services und Lösungen in den Bereichen Strategie, Consulting, Digital,
Technologie und Operations anbietet. Im Wege mehrerer Aktienkaufverträge
mit verschiedenen Aktionären der SinnerSchrader Aktiengesellschaft vom 20.
Februar 2017 hat die Bieterin Ansprüche auf die Übertragung von insgesamt
7.171.473 SinnerSchrader-Aktien (was rund 62,13% des Grundkapitals der
SinnerSchrader Aktiengesellschaft entspricht) zu einem Kaufpreis von EUR
9,00 je SinnerSchrader-Aktie erworben. Die Übertragung der Aktien unter den
Aktienkaufverträgen auf den Bieter soll voraussichtlich bis Ende März 2017
erfolgen (vorbehaltlich der einschlägigen kartellrechtlichen Freigaben).
Das Übernahmeangebot wird unter den in der Angebotsunterlage mitzuteilenden
Bestimmungen und Bedingungen (insbesondere der einschlägigen
kartellrechtlichen Freigaben) stehen.
Wichtiger Hinweis:
Die Bedingungen des Übernahmeangebots werden nach Gestattung durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') in der
Angebotsunterlage der Bieterin für das Übernahmeangebot veröffentlicht.
Investoren und Inhabern von SinnerSchrader-Aktien wird empfohlen, die
maßgeblichen, das Übernahmeangebot betreffenden Dokumente nach ihrer
Veröffentlichung zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von SinnerSchrader-
Aktien dar. Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot der Bieterin zum
Kauf von SinnerSchrader-Aktien dar und bezweckt weder die Abgabe von
Zusicherungen noch die Eingehung sonstiger rechtlicher Verpflichtungen
durch die Bieterin.
Ein Angebot zum Erwerb der SinnerSchrader-Aktien erfolgt nur durch die
Bekanntmachung der Angebotsunterlage und wird sich ausschließlich nach
deren Bestimmungen richten. Die Bedingungen in der Angebotsunterlage können
von den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben
sind, abweichen.
Den Aktionären der SinnerSchrader Aktiengesellschaft wird empfohlen,
gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung
des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die
Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung
von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
('WpÜG-Angebotsverordnung') unterbreitet werden. Eine Durchführung des
Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen
der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere nicht der Rechtsordnungen der
USA, Australiens und Japans) wird nicht erfolgen. Folglich werden keine
sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen
des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt,
veranlasst oder gewährt werden. Die Aktionäre der SinnerSchrader
Aktiengesellschaft werden nicht darauf vertrauen können, sich auf
Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen Rechtsordnung als
der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.
In den Vereinigten Staaten von Amerika ('USA') sowie in jeder anderen
Jurisdiktion, in der ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung zur
Abgabe eines Angebotes nicht gesetzeskonform wäre, stellt diese
Veröffentlichung weder ein Angebot, Wertpapiere zu kaufen, noch die
Aufforderung zu einem Angebot, Wertpapiere zu verkaufen, dar.
Das Übernahmeangebot wird weder direkt noch indirekt in den USA oder in die
USA hinein, über den US-Postweg oder durch irgendein Mittel des Handels mit
dem Ausland oder zwischen den US-Bundestaaten (any means or instrumentality
of foreign or interstate commerce) einschl. Telekopie, Telex, Telefon,
Email oder sonstiger Arten der elektronischen Kommunikation, noch über die
Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse (national securities
exchange) in den USA durchgeführt.