Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 Marktmissbrauchsverordnung
07. März 2017 - Heute ist dem Vorstand der Pelikan Aktiengesellschaft das schriftliche Verlangen des Hauptaktionärs Pelikan International Corporation Berhad, Shah Alam, Malaysia, ("PICB") zugegangen, die Hauptversammlung der Pelikan Aktiengesellschaft über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die PICB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sogenannter Squeeze-out) beschließen zu lassen.
Der PICB gehören nach eigenen Angaben mittelbar und unmittelbar Aktien, die insgesamt einem Anteil von mehr als 95 % am Grundkapital der Pelikan Aktiengesellschaft entsprechen. Sie ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327 a Absatz 1 AktG.
Details zur Höhe der angemessenen Barabfindung wird die PICB der Pelikan Aktiengesellschaft nach Abschluss der erforderlichen Unternehmensprüfung und -bewertung mitteilen. Danach wird der Vorstand der Pelikan Aktiengesellschaft entscheiden, ob der Squeeze-out im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden soll, oder ob zu diesem Zweck eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden wird.
Pelikan Aktiengesellschaft
Der Vorstand
07. März 2017 - Heute ist dem Vorstand der Pelikan Aktiengesellschaft das schriftliche Verlangen des Hauptaktionärs Pelikan International Corporation Berhad, Shah Alam, Malaysia, ("PICB") zugegangen, die Hauptversammlung der Pelikan Aktiengesellschaft über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die PICB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sogenannter Squeeze-out) beschließen zu lassen.
Der PICB gehören nach eigenen Angaben mittelbar und unmittelbar Aktien, die insgesamt einem Anteil von mehr als 95 % am Grundkapital der Pelikan Aktiengesellschaft entsprechen. Sie ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327 a Absatz 1 AktG.
Details zur Höhe der angemessenen Barabfindung wird die PICB der Pelikan Aktiengesellschaft nach Abschluss der erforderlichen Unternehmensprüfung und -bewertung mitteilen. Danach wird der Vorstand der Pelikan Aktiengesellschaft entscheiden, ob der Squeeze-out im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden soll, oder ob zu diesem Zweck eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden wird.
Pelikan Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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