Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Mittwoch, 27. August 2025
Leonardo Art Holdings GmbH Beowolff Capital schließt freiwilliges öffentliches Übernahme- und Delisting-Angebot für artnet erfolgreich ab und sichert sich 98,93% aller artnet-Aktien
NICHT ZUR TEILWEISEN ODER VOLLSTÄNDIGEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN ODER AUS LÄNDERN, IN DENEN DIES GEGEN GESETZLICHE VORSCHRIFTEN VERSTOSSEN WÜRDE
- Beowolff Capital hat sich nach erfolgreichem Abschluss des freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebots ca. 98,93 % des gesamten Grundkapitals der artnet AG gesichert
- Das Delisting der artnet-Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse wurde mit Ablauf des 22. August 2025 wirksam
- Die Transaktion etabliert Beowolff Capital als führende Investmentgesellschaft, um den Kunstmarkt sowohl für Käufer als auch für Verkäufer weiterzuentwickeln
London, Großbritannien – 27. August 2025: Leonardo Art Holdings GmbH, eine Investmentgesellschaft, die von Beowolff Capital Management Ltd. (zusammen, „Beowolff Capital”) beraten wird, hat heute den erfolgreichen Abschluss des freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebots (das „Angebot“) für die artnet AG („artnet“) bekannt gegeben.
Während der weiteren Annahmefrist, die am 22. August 2025 endete, wurden insgesamt 78.856 artnet-Aktien im Rahmen des Angebots angedient. Dies entspricht ca. 1,35% aller ausstehenden artnet-Aktien. Einschließlich Aktienkäufen und verbindlichen Vereinbarungen mit Aktionären hat sich Beowolff Capital damit einen Anteil von insgesamt ca. 98,93% an artnet gesichert.
Der Handel der artnet-Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse endete mit Ablauf des 22. August 2025. Darüber hinaus hat Beowolff Capital am 19. August einen Antrag auf Durchführung eines Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre von artnet gestellt.
Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot sind auf der folgenden Website veröffentlicht: www.leonardo-offer.com.
Berater
Beowolff Capital wird von ParkView Partners als exklusivem Finanzberater und Kirkland & Ellis als Rechtsberater bei der Transaktion unterstützt.
Über das Führungsteam von Beowolff Capital
Andrew Wolff ist Chief Executive Officer von Beowolff Capital. Er ist seit 30 Jahren als Investor in privaten Märkten in den Vereinigten Staaten, Europa und Asien tätig. Den Großteil seiner Karriere verbrachte er bei Goldman Sachs, zuletzt als Global Co-Head der Merchant Banking Division und Global Co-Head des Corporate Equity Investing Business. Andrew war zudem Co-CIO der führenden Private-Equity-Fonds von Goldman Sachs. Im Jahr 2006 wurde er zum Partner ernannt. Andrew hat einen B.A. in Philosophie von der Yale University und einen J.D. und M.B.A. von der Harvard Law and Business School.
Jan Petzel ist Chief Investment Officer von Beowolff Capital und verfügt über 27 Jahre Erfahrung mit Investitionen und dem Aufbau von Unternehmen in Europa, den Vereinigten Staaten und Asien. Er begann seine Karriere bei McKinsey & Company, wo er Kunden bei Integrations- und Transformationsprojekten unterstützte. Im Jahr 2003 trat Jan in die Merchant Banking Division von Goldman Sachs ein, wo er 2011 zum Managing Director aufstieg, und später die Leitung des Bereichs Private Credit für Deutschland und Nordeuropa übernahm. Seit er Goldman Sachs verlassen hat, investiert er selbst und über Partner in die Bereiche Clean- und Fintech. Jan hat einen Master of Engineering der ETH Zürich, war Gastwissenschaftler am MIT und erwarb seinen M.B.A. an der Harvard Business School.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.beowolff.com
Dienstag, 26. August 2025
The Platform Group AG: The Platform Group mit erfolgreicher Hauptversammlung und 99 % Zustimmung für Formwechsel
Düsseldorf, 26. August 2025. The Platform Group AG (ISIN DE000A2QEFA1, „TPG“), ein führendes Software-Unternehmen für Plattformlösungen, hat auf der gestrigen Hauptversammlung in Düsseldorf die Abstimmungen gemäß Tagesordnung vorgenommen. Auf der Hauptversammlung waren rund 14,61 Mio. Aktien vertreten, was einem Anteil von 71,25 % des eingetragenen Grundkapitals entspricht.
„Unsere diesjährige Hauptversammlung war für uns eine gute Gelegenheit, gemeinsam mit unseren Aktionärinnen und Aktionären auf das bisher erfolgreichste Jahr der Firmengeschichte zurückzublicken: Wir konnten Umsatz und Ergebnis auf einen Rekord steigern. Für 2025 haben wir uns deutlich ambitioniertere Ziele vorgenommen und bereits die Prognose erhöht. Unser Ziel ist es, die führende Plattformgruppe in Europa zu werden und hierfür in 35 Branchen bis im kommenden Jahr vertreten zu sein. Unsere Ertragskraft werden wir dabei steigern und die Zahl unserer Partner deutlich ausbauen“, sagte Dr. Dominik Benner, CEO der TPG.
Formwechsel mit 99 % Zustimmung beschlossen
Mit einer Mehrheit von 98,97 % haben die Aktionäre des Unternehmens einen Formwechsel in eine SE & Co. KGaA beschlossen.
„Ich freue mich, dass eine Mehrheit von 98,97 % der Anteilseigner heute dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat gefolgt ist und danke allen Aktionären für das Vertrauen. Wir werden unseren konsequenten Wachstumskurs der vergangenen Jahre weiterführen und die TPG auf eine andere Größenordnung skalieren“, so Dr. Benner.
Stefan Schütze, Vorsitzender des Aufsichtsrates der TPG: „Mit der angestrebten Umwandlung in eine Rechtsform der SE & Co. KGaA sichern wir die langfristige Ausrichtung der TPG, schnelle Entscheidungsabläufe und stellen eine stabile Eigentümerstruktur auch in Zukunft sicher. Viele andere Unternehmen wie Fresenius, Ströer oder Bertelsmann haben diesen Schritt erfolgreich umgesetzt. Mit der Benner Holding als langfristigen Ankeraktionär werden wir so die kontinuierliche Entwicklung der TPG sicherstellen.“
Komplementärin der KGaA wird eine Europäische Gesellschaft – The Platform Group Management SE – sein, bei der die Benner Holding GmbH Alleingesellschafterin ist. Das Management der Komplementärin wird identisch mit dem Vorstand der The Platform Group SE sein und die Geschäftsführung der The Platform Group SE & Co. KGaA übernehmen. Durch den Formwechsel verändert sich der Anteil der Aktionäre an der Gesellschaft nicht. Sie werden dieselbe Anzahl an Aktien an der SE & Co. KGaA halten, wie sie vor dem Formwechsel halten. Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien bleibt ebenfalls unverändert. Der Formwechsel wird mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam.
Neuwahl in den Aufsichtsrat / Entlastung der Organe / Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat der TPG wird aus vier Vertretern bestehen. Bis zur Eintragung des Formwechsels ins Handelsregister verbleibt der bisherige Aufsichtsrat der The Platform Group AG im Amt. Mit großer Mehrheit wählten die Aktionäre Herrn Marcel Roessner als neues Mitglied in den Aufsichtsrat. Herr Stefan Schütze soll als Vorsitzender an der Spitze des Aufsichtsrates verbleiben. Die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates, Herr Dr. Olaf Hoppelshäuser sowie Herr Florian Müller, wurden in der Wahl jeweils mit 99,40 % bestätigt. Die Aktionäre stimmten der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat mit 94,66 % bzw. 99,97 % zu. Als neuer Konzern- und Jahresabschlussprüfer wurde die RR GmbH mit einer Zustimmung von 99,69 % gewählt.
The Platform Group AG:
The Platform Group AG ist ein Softwareunternehmen, welches durch eigene Plattformlösungen in 27 Branchen aktiv ist. Zu den Kunden gehören sowohl B2B- als auch B2C-Kunden, zu den Branchen gehören unter anderem Möbelhandel, Maschinenhandel, Dentaltechnik, Autoplattformen und Luxusmode. Die Gruppe hat europaweit 19 Standorte, Sitz des Unternehmens ist Düsseldorf. Im Jahr 2024 wurde ein Umsatz von 525 Mio. Euro bei einem operativen Ergebnis (EBITDA bereinigt) von 33 Mio. Euro realisiert.
Montag, 25. August 2025
Rostra AG: Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen
Düsseldorf, den 25. August 2025
Der Vorstand
Quelle. Bundesanzeiger vom 25. August 2025
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Diebold Nixdorf AG: Frist für Annahme des Barabfindungsangebot, um "Ausscheidensprämie" zu erhalten
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Zur
Beendigung der Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklagen gegen den in der
außerordentlichen Hauptversammlung der Diebold Nixdorf
Aktiengesellschaft (vormals Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft) vom 26.
September 2016 gefassten Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss
eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages (BuG bzw. BGAV) wurde mit den
klagenden außenstehenden Aktionären ein 2017 im Bundesanzeiger
veröffentlichter Vergleich geschlossen, damit der BuG zeitnah
eingetragen werden konnte. Der in dem Vergleich vorgesehene Fall, dass
es in dem Spruchverfahren zum BuG keine Erhöhung gibt, ist nunmehr
eingetreten: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/06/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und.html
Die Hauptaktionärin Diebold Holding hatte sich in dem Vergleich aus dem Jahr 2017 für diesen Fall verpflichtet, den die Barabfindung aus dem BuG wählenden und deswegen ausscheidenden Minderheitsaktionären eine sog. pauschale „Ausscheidensprämie“in Höhe von EUR 0,48 je Aktie zu zahlen. Damit sollte offenbar gefördert werden, dass möglichst viele Minderheitsaktionäre ausscheiden (für die Hauptaktionärin vorteilhaft für den kurz danach im Jahr 2019 durchgeführten Squeeze-out).
Die Diebold Nixdorf Holding Germany hat nunmehr auf Anfrage mitgeteilt, wie das Verfahren für das "Top-up Payment" läuft. So muss der ausgeschiedene Aktionär ein 13-seitiges Formular ausfüllen und einreichen: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/08/beherrschungs-und-gewinnabfuhrungsvertr.html
Um die "Prämie" zu erhalten, muss der Minderheitsaktionär laut dem Formular entweder das "Barabfindungsangebot unter dem BGAV" vor dem Squeeze-out angenommen haben. Ansonsten ist eine Annahme auch derzeit noch möglich, allerdings fristgebunden (zwei Monate ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger). Der Antragsteller muss nachweisen,
"zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Squeeze-out der Diebold Nixdorf AG durch die Diebold Nixdorf Inc. & Co. KGaA am 10. Mai 2019 Aktien der Diebold Nixdorf AG gehalten (zu) haben und bis zwei Monate nach Veröffentlichung des Beschlusses des OLG Düsseldorf im Spruchverfahren betreffend den BGAV (I-26 W 7/22 [AktE]) im Bundesanzeiger das Barabfindungsangebot unter dem BGAV angenommen (zu) haben.
Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Nikon SLM Solutions AG geht in die Verlängerung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Nikon SLM Solutions AG (vormals: SLM Solutions Group AG) hatte das LG Lübeck mit Beschluss vom 22. Juli 2025 die Spruchanträge zurückgewiesen, nachdem eine umfassende vergleichsweise Beilegung entsprechend dem gerichtlichen Vorschlag (Anhebung der Barabfindung auf EUR 20,- je Aktie) nicht zustande kam.
Mehrere Antragsteller haben gegen die erstinstanzliche Entscheidung (vom Landgericht ausdrücklich zugelassene) Beschwerden einzulegen. Über diese entscheidet das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig. Nach der neuen Rechtslage (mit Änderung des SpruchG) gibt es kein Abhilfeverfahren mehr.
LG Lübeck, Beschluss vom 22. Juli 2025, Az. 13 HKO 44/2328 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Morrison & Foerster LLP, 10785 Berlin
(RA´in Dr. Juli Schwalm)
Samstag, 23. August 2025
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Allgemeinen Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi) geht in die Verlängerung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren Allgemeinen Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi) zugunsten des Umicore-Konzerns hatte das Landgericht Mannheim nach einer Verhandlung am 7. März 2024 mit Beschluss vom 22. Juli 2025 die Spruchanträge zurückgewiesen. Die Barabfindung sei nicht über den angebotenen Betrag i.H. von EUR 127,91 je Stückaktie der Agosi zu erhöhen. Das Gericht stellt hierbei maßgeblich auf den Börsenkurs ab.Mehrere Antragsteller haben wie angekündigt gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Über diese wird das OLG Karlsruhe entscheiden. Die Beschwerdeführer verweisen u.a. auf die deutlich zu negativen Planzahlen (angeblich deutlicher Rückgang des Goldpreises statt dem tatsächlich bereits damals allgemein angenommenen Anstieg) und die nicht berücksichtigten erheblichen stillen Reserven bei dem Vorratsvermögen.
LG Mannheim, Beschluss vom 22. Juli 2025, Az. 23 O 3/22 SpruchG
Jaeckel, U. u.a.. ./. Agosi AG (vormals: Umicore International AG)
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Oliver Jenal, Peritus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 68161 Mannheim
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 40545 Düsseldorf
Freitag, 22. August 2025
Artnet AG präsentiert Halbjahreszahlen 2025: Stabilisierung in einem herausfordernden Marktumfeld
Berlin, 22. August 2025 – Artnet AG, die führende digitale Plattform für Daten, Marktplatz und Medien im globalen Kunstmarkt, hat heute ihren Halbjahresbericht 2025 veröffentlicht. Trotz eines anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Umfelds konnte das Unternehmen seine Position als unverzichtbare Infrastruktur für Sammler, Galerien und Institutionen behaupten und wichtige strategische Fortschritte erzielen.
Im ersten Halbjahr 2025 erzielte Artnet einen Umsatz von 9,84 Mio. EUR, was einem Rückgang von 12 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Das operative Ergebnis (EBIT) belief sich auf –1,3 Mio. EUR nach –0,73 Mio. EUR im Vorjahr. Positiv entwickelte sich der operative Cashflow, der deutlich auf 1,30 Mio. EUR anstieg (H1 2024: 0,21 Mio. EUR). Zum Stichtag 30. Juni 2025 verfügte das Unternehmen über eine Liquidität von 0,07 USD je Aktie.
Segmententwicklung
Das Marktplatzgeschäft erwies sich trotz des schwachen Marktumfelds als stabilisierender Faktor. Der Umsatz lag bei 3,90 Mio. EUR, lediglich 2,8 Prozent unter Vorjahr. Besonders dynamisch entwickelte sich das Geschäft mit Private Sales, das um 78 Prozent zulegte. Unter den erfolgreich versteigerten Werken ragten Sam Francis (400.000 USD), Cindy Sherman (250.000 USD) und Keith Haring (212.000 USD) hervor.
Das Datensegment verzeichnete einen Umsatz von 2,92 Mio. EUR, rund zehn Prozent weniger als im Vorjahr. Hintergrund waren technische Probleme bei wiederkehrenden Zahlungssystemen, die mittlerweile behoben sind. Das Mediensegment spürte die schwache Konsumstimmung am deutlichsten: Hier sank der Umsatz um 24 Prozent auf 3,03 Mio. EUR. Dennoch bleibt Artnet News mit über 25 Millionen Seitenaufrufen die reichweitenstärkste Publikation der Kunstwelt und konnte mit Luxusmarken wie Chanel, Cartier und Range Rover langfristige Partnerschaften festigen.
Strategische Highlights
Artnet verzeichnete in der ersten Jahreshälfte über 13 Millionen neue Nutzer, vor allem in den Kernmärkten USA, Großbritannien, Deutschland, Kanada und Frankreich. Technologisch setzte das Unternehmen wichtige Impulse: Mit der neuen Discovery Page wurde die Suche im Marktplatz und in der Preisdatenbank deutlich verbessert, während die Entwicklung des KI-gestützten Art Advisor voranschreitet, dessen Einführung für das zweite Halbjahr 2025 geplant ist. Zudem wurde die globale Zahlungsabwicklung erfolgreich auf Stripe umgestellt.
Prognose
Das Management bestätigt die Umsatzprognose für das Gesamtjahr 2025 von 20 bis 24 Mio. EUR und rechnet mit einem operativen Ergebnis von rund –1,3 Mio. EUR. „Wir sind überzeugt, dass unser diversifiziertes Geschäftsmodell und unsere konsequente Fokussierung auf Technologie, Innovation und Effizienz die Grundlage für nachhaltiges Wachstum bilden“, erklärte CEO Jacob Pabst.
Nachtragsbericht
Nach dem Stichtag veröffentlichte die Leonardo Art Holdings GmbH am 8. Juli 2025 ein freiwilliges Übernahme- und Delisting-Angebot in Höhe von 11,25 EUR je Aktie. Zum Ende der Annahmefrist am 5. August 2025 hält die Leonardo Art Holdings GmbH ca. 97,17 % des gesamten Grundkapitals der artnet AG. Weiterhin hat die Frankfurter Wertpapierbörse das Delisting von artnet zum 22. August 2025 bestätigt. Aktionäre der artnet AG können das Übernahme- und Delisting-Angebot noch bis zum 22. August 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) annehmen. Zur weiteren Stärkung der Liquidität nahm Artnet am 16. Juli zudem ein Darlehen über 2 Mio. USD auf.
CLIQ Digital AG: Dylan Media wird gegen vorgeschlagenen Aktienrückkauf stimmen und CLIQ Digital erwägt derzeit kein Delisting mehr
Düsseldorf, 6. August 2025 - Die CLIQ Digital AG ("CLIQ Digital" oder die "Gesellschaft") gibt bekannt, dass sie heute von ihrem größten Aktionär Dylan Media B.V. (?Dylan Media") darüber informiert wurde, dass er auf der kommenden ordentlichen Hauptversammlung am 21. August 2025 gegen den unter Tagesordnungspunkt 7 angekündigten Beschlussvorschlag stimmen wird. Dieser (ursprünglich von Dylan Media selbst verlangte) Tagesordnungspunkt betrifft ein öffentliches Teilrückkaufangebot für Aktien und eine Kapitalherabsetzung durch Einziehung der zurückgekauften Aktien.
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025
- alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 25. August 2025)
- artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out
- APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025
- Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems), maßgebliche Handelsregistereintragung am 16. Juni 2025 (Fristende: 16. September 2025)
- Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien
- CECONOMY AG: Übernahmeangebot durch JD.com
- CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC), nunmehr Delisting zum Ablauf des 24. Juni 2025
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber Bedenken der Europäischen Kommission, eingehende Untersuchung
- DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
- Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 1. August 2025
- Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Hauptversammlung am 16. Juli 2025
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Hauptversammlung am 28. August 2025
- Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie, jetzt neues Erwerbsangebot
- NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH
- New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 5. August 2025 (Fristende: 5. November 2025)
- Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Hauptversammlung am 25. September 2025
- niiio finance group AG: Delisting
- OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert
Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025
SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
- SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025
- STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 25. August 2025)
- SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Eintragung im Handelsregister am 27. Juni 2025 (Fristende: 29. September 2025)
- Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)
- Vectron Systems AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Eintragung und Bekanntmachung am 23. Juni 2025 (Fristende: 23. September 2025)
- Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich
- VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht
Deutsche Wohnen SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung
Am 30. Juli 2025 hat die WGP Legal Holdings Limited* der
Deutsche Wohnen SE gemäß §§ 33, 34 WpHG mitgeteilt, dass (1.) WGP Legal
Holdings Limited, (2.) Walkers Professional Services Limited, (3.)
Walkers Fiduciary Limited, (4.) AP HGA Manager LLC, (5.) AP Dolphin
(Luxembourg) S.à r.l. (die unter 2. bis 5. Genannten, die „Weiteren Walkers-Gesellschaften“)
am 29. Juli 2025 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % der Stimmrechte
aus Aktien der Deutsche Wohnen SE überschritten haben.
Die betreffenden Stimmrechte werden unmittelbar von der Delphinus SubCo GmbH gehalten und WGP Legal Holdings Limited, den Weiteren Walkers-Gesellschaften sowie der Delphinus TargetCo GmbH und der Delphinus HoldCo GmbH (Delphinus TargetCo GmbH, Delphinus HoldCo GmbH und Delphinus SubCo GmbH zusammen die „Delphinus-Gesellschaften“) gemäß § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet (WGP Legal Holdings Limited, die Weiteren Walkers-Gesellschaften und die Delphinus-Gesellschaften zusammen die „Meldepflichtigen“).
Gemäß § 43 Abs. 1 WpHG teilt die WGP Legal Holdings Limited – in entsprechender Anwendung des § 37 WpHG auch für die Weiteren Walkers-Gesellschaften und die Delphinus-Gesellschaften – die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel wie folgt mit:
1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 43 Abs. 1 S. 3 WpHG)
1.1 Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinnen.
1.2 Die Meldepflichtigen haben keine Absicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der Deutsche Wohnen SE durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
1.3 Die Meldepflichtigen haben keine Absicht, Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Deutsche Wohnen SE zu nehmen.
1.4 Die Meldepflichtigen streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Deutsche Wohnen SE an, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 S. 4 WpHG)
Bei den für den (mittelbaren) Erwerb der Stimmrechte durch die WGP Legal Holdings Limited und die Weiteren Walkers-Gesellschaften verwendeten Mitteln handelte es sich zu 100 % um Fremdmittel. Die Delphinus-Gesellschaften hatten die Stimmrechte ursprünglich ohne Verwendung von Eigen- oder Fremdmitteln im Wege der Einbringung erworben.
*Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die WGP Legal Holdings Limited in den Stimmrechtsmitteilungen vom 1. Oktober 2024 und 30. Juli 2025 versehentlich als „WPG Legal Holdings Limited“ bezeichnet wird.
Donnerstag, 21. August 2025
UMT United Mobility Technology AG: Kapitalherabsetzung im Verhältnis 10 : 1
UMT United Mobility Technology AG
München
Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung von sechs Aktien
und über eine Kapitalherabsetzung nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien
WKN A2YN70 / ISIN DE000A2YN702
nach Zusammenlegung:
WKN A40ZVU / ISIN: DE000A40ZVU2 („konvertierte Stückaktien“)
Die Hauptversammlung der UMT United Mobility Technology AG („Gesellschaft“) hat am 30. Juni 2025 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 5.290.856,00, eingeteilt in 5.290.856, nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, um EUR 6,00 auf EUR 5.290.850,00, eingeteilt in 5.290.850 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, nach § 237 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG durch Einziehung von Aktien herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung wird vorgenommen durch die Einziehung von sechs Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (insgesamt somit EUR 6,00), auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von dem Aktionär Erik Nagel unentgeltlich zur Verfügung gestellt und damit erworben werden. Der auf die eingezogenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 6,00 wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt. Die Kapitalherabsetzung dient ausschließlich dem Zweck, bei der anschließenden vereinfachten Kapitalherabsetzung ein glattes Zusammenlegungsverhältnis zu erreichen. Mit der Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht München unter HRB 167884 am 29. Juli 2025 sind die Kapitalherabsetzung durch Einziehung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 30. Juni 2025 außerdem beschlossen, das nach Wirksamwerden der oben beschriebenen Kapitalherabsetzung durch Einziehung bestehende Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 5.290.850,00 eingeteilt in 5.290.850 auf den Inhaber lautende Stückaktien, nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) zum Zwecke der Schaffung einer freien Kapitalrücklage um EUR 4.761.765,00 auf EUR 529.085,00, eingeteilt in 529.085 auf den Inhaber lautende Stückaktien, herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG).
Mit der Eintragung dieses Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 167884 am 5. August 2025 sind die ordentliche Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.
Die ordentliche Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils zehn (10) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 zu einer (1) auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 zusammengelegt werden (konvertierte Stückaktie). Bezüglich etwaiger Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von zehn zu eins teilbaren Anzahl von Stückaktien hält, werden in Abstimmung mit den Depotbanken Vorkehrungen getroffen, um diese mit anderen Spitzen zusammenzulegen und für Rechnung der Beteiligten zu verwerten. Die Verwertung der Aktienspitzen erfolgt durch Aufrundung auf die nächste volle Anzahl von Aktien.
Die konvertierten Stückaktien der UMT United Mobility Technology AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt a.M., hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der UMT United Mobility Technology AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.
Zur Durchführung der Kapitalherabsetzung werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der UMT United Mobility Technology AG nach dem Stand vom 26.08.2025 (Record Date), abends, im Verhältnis 10:1 umbuchen. An die Stelle von je zehn (10) Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A2YN702) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 (WKN A40ZVU / ISIN DE000A40ZVU2).
Soweit ein Aktionär einen nicht durch 10 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (WKN A40ZVT / ISIN DE000A40ZVT4) eingebucht. Die Aktionäre der UMT United Mobility Technology AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 09.09.2025 wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (WKN A40ZVT / ISIN DE000A40ZVT4) bemühen. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der BankM AG, Frankfurt am Main, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Ein Teilrechtehandel ist nicht vorgesehen.
Mit der Kapitalherabsetzung ist auch eine Umstellung der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft verbunden. Mit Wirkung zum 25.08.2025 erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der UMT United Mobility Technology AG im Verhältnis 10:1 im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (Basic Board). Vorliegende, noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 22.08.2025.
Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.
Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien (WKN A40ZVU / ISIN DE000A40ZVU2) im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (Basic Board) ist für den 25.08.2025 (Ex-Tag) vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Aktien börsenmäßig lieferbar.
München, im August 2025Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 21. August 2025
Mittwoch, 20. August 2025
LS INVEST AG: Anfechtungsklage gegen Zustimmungsbeschluss zum Vergleich
Quelle: Bundesanzeiger vom 14. August 2025
APONTIS PHARMA AG: Veränderungen im Vorstand
Monheim am Rhein, 20. August 2025. Der Vorstandsvorsitzende der APONTIS PHARMA AG (Ticker APPH / ISIN DE000A3CMGM5), einem führenden Pharmaunternehmen für Single Pill-Kombinationen in Deutschland, wird das Unternehmen nach Ablauf seines Vertrages Ende August 2025 verlassen. Bruno Wohlschlegel wird bis Ende September in beratender Funktion für das Unternehmen tätig sein, um den Übergang zur neuen Führung zu begleiten. Ein Nachfolger wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Wohlschlegel wurde im September 2023 zum Vorstandsvorsitzenden von APONTIS PHARMA berufen, um die Restrukturierung des Unternehmens umzusetzen und eine Rückkehr in die Profitabilität auf Basis einer langfristigen Wachstumsstrategie zu erreichen. Nach der Umsetzung eines erfolgreichen Performance- und Effizienzsteigerungsprogramm mit Kostensenkungen, einer Neuaufstellung des Vertriebs und einem neuen Go-to-Market-Ansatz konnte das Unternehmen bereits im Frühjahr 2024 zahlreiche Fortschritte erzielen und im Geschäftsjahr 2024 wieder zu Wachstum und Profitabilität zurückkehren.
Im Herbst 2024 kündigte der Pharmakonzern Zentiva eine Erwerbsangebot für die Aktien der APONTIS PHARMA AG an. Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. Juli 2025 stimmten die Aktionäre dem Antrag von Zentiva auf Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 10,40 zu. Mit Eintragung des Verschmelzungsbeschlusses in das Handelsregister geht APONTIS PHARMA in der Zentiva AG auf. Die derzeitige Zulassung der APONTIS PHARMA-Aktien zum Handel an der Börse wird voraussichtlich kurz nach Wirksamwerden des Verschmelzungsausschlusses enden.
„Mit dem Beschluss der Hauptversammlung über die Barabfindung wird APONTIS PHARMA Teil der Zentiva Gruppe. Meine Aufgabe, das Unternehmen neu aufzustellen, die Profitabilität wieder herzustellen und eine langfristige Strategie zu entwickeln, ist damit vorzeitig erfolgreich abgeschlossen. Bereits nach wenigen Monaten konnten wir die ersten positiven Ergebnisse unseres Restrukturierungsprogramm vorweisen. Die Co-Marketing-Vereinbarung mit Novartis, die erfolgreiche Entwicklung der Single-Pill-Kombinationen und explizit auch das Erwerbsangebot durch Zentiva sind Belege dafür. Das gesamte Team aus Vorstand, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von APONTIS PHARMA hat eine großartige Arbeit geleistet. Ich freue mich, dass ich ein hervorragend aufgestelltes Unternehmen mit einer motivierten Mannschaft an die neuen Eigentümer übergeben kann“, so Bruno Wohlschlegel, CEO von APONTIS PHARMA.
„Bruno Wohlschlegel hat in den vergangenen zwei Jahren einen herausragenden Beitrag zur Sanierung und Neuaufstellung von APONTIS PHARMA geleistet. Nachdem das Unternehmen im Sommer 2023 vor erheblichen Herausforderungen stand, hat er mit seinem Team ein tiefgreifendes Performance- und Effizienzsteigerungsprogramm entwickelt und erfolgreich umgesetzt. Schneller als erwartet hat er das Unternehmen wieder in die Profitabilität geführt und die Marktpräsenz von Single Pill-Kombinationen erhöht. Der Aufsichtsrat schätzte den Austausch, das Know-how und seine Erfahrung. Für seine künftigen Pläne wünschen wir ihm alles Gute und freuen uns, dass er dem Unternehmen in der Übergangszeit mit seiner Erfahrung weiter zur Seite steht“, sagt Matthias Wiedenfels, Aufsichtsratsvorsitzender von APONTIS PHARMA.
Über APONTIS PHARMA:
Die APONTIS PHARMA AG ist ein führendes Pharmaunternehmen in Deutschland, das sich auf Single Pill-Kombinationen spezialisiert hat. Single Pill-Kombinationen vereinen zwei bis drei patentfreie Wirkstoffe in einem Kombinationspräparat, das einmal am Tag eingenommen wird. Single Pill-Therapien verbessern wissenschaftlich gestützt signifikant die Behandlungsprognose und Lebensqualität der Patient:innen, während Komplikationen, Sterblichkeit und Behandlungskosten sinken. Daher sind Single Pill-Kombinationen in zahlreichen internationalen Behandlungsleitlinien die zu bevorzugende Therapieoption, darunter in der EU und in Deutschland. APONTIS PHARMA entwickelt, vermarktet und vertreibt seit 2013 ein breites Portfolio an Single Pill-Kombinationen und anderen Arzneimitteln, mit besonderem Fokus auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Hypertonie, Hyperlipidämie und Sekundärprävention. Weitere Informationen über APONTIS PHARMA finden sich unter www.apontis-pharma.de.
TAG Immobilien AG gibt die erfolgreiche Platzierung neuer Aktien aus einer Barkapitalerhöhung und Aufstockung der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2031 bekannt
DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.
AD-HOC-MITTEILUNG
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 MAR der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Hamburg, 19. August 2025
Die TAG Immobilien AG ("TAG" oder die "Gesellschaft") hat erfolgreich die am 19. August 2025 beschlossene Kapitalerhöhung durch die Platzierung von insgesamt 12.478.291 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 1,00 (die "Neuen Aktien"), was rund 7,07% des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft entspricht, im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens an institutionelle Investoren abgeschlossen (die "Kapitalerhöhung"). Der Platzierungspreis betrug EUR 14,90 je Neuer Aktie, womit sich ein Bruttoemissionserlös von EUR 185,9 Millionen ergibt.
Nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister, was voraussichtlich bis zum 22. August 2025 erfolgen wird, beträgt das Grundkapital der TAG EUR 189.034.941,00, eingeteilt in 189.034.941 Aktien. Der Handel der Neuen Aktien durch Einbeziehung in die bestehende Notierung der Gesellschaft im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und dessen Teilbereich mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) wird voraussichtlich am oder um den 25. August 2025 aufgenommen.
Des Weiteren hat die TAG erfolgreich die Aufstockung der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2031 durch die Begebung neuer Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von weiteren EUR 98 Millionen (die "Neuen Schuldverschreibungen") abgeschlossen ("Aufstockung" und zusammen mit der Kapitalerhöhung, "Transaktion"). Die Neuen Schuldverschreibungen können in 5.177.323 neue und/oder bestehende auf den Inhaber lautende Stückaktien der TAG umgewandelt werden, was rund 2,93% des derzeit ausgegebenen Grundkapitals der Gesellschaft entspricht.
Die Neuen Schuldverschreibungen werden zu den gleichen Konditionen (mit Ausnahme des Valutatags und des Emissionspreises) wie die von der TAG am 11. März 2025 im Volumen von EUR 332 Millionen begebenen Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2031 (die "Bestehenden Schuldverschreibungen") ausgegeben und bilden ab dem Valutatag der Neuen Schuldverschreibungen mit den Bestehenden Schuldverschreibungen eine einheitliche Gesamtemission.
Der finale Emissionspreis der Neuen Schuldverschreibungen beträgt 104,1% ihres Nennbetrags. Zusätzlich erhält die Gesellschaft am Valutatag der Neuen Schuldverschreibungen die aufgelaufenen Zinsen in Bezug auf die Neuen Schuldverschreibungen für die Periode vom 11. März 2025 (einschließlich) bis zum Valutatag der Neuen Schuldverschreibung (ausschließlich). Der Valutatag wird voraussichtlich am oder um den 27. August 2025 sein.
Im Rahmen einer Privatplatzierung wurden die Neuen Schuldverschreibungen ausschließlich institutionellen Investoren in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika angeboten.
Die Joint Global Coordinators haben mit dem Angebot der Neuen Schuldverschreibungen eine gleichzeitige Platzierung von bestehenden Aktien der Gesellschaft im Namen bestimmter Käufer der Neuen Schuldverschreibungen organisiert, die diese Aktien im Rahmen von Leerverkäufen an von den Joint Global Coordinators vermittelte Käufer verkaufen wollten, um das Marktrisiko abzusichern, dem die Käufer im Rahmen des Erwerbs der Neuen Schuldverschreibungen ausgesetzt sind. Im Zusammenhang mit dieser Platzierung wird die TAG keine Erlöse aus dem Verkauf von Aktien erhalten.
Die Gesellschaft wird einen Bruttoemissionserlös im Volumen von rund EUR 288,2 Millionen aus der Transaktion erhalten. TAG beabsichtigt, den Nettoemissionserlös, vor dem Hintergrund der für die Akquisition des Resi4Rent Portfolios in Polen zu verwendenden Barmittel, zur teilweisen Refinanzierung sowie für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.
Die Bezugsrechte der Aktionäre der Gesellschaft wurden für die Transaktion ausgeschlossen. Als Teil der Transaktion hat sich die Gesellschaft zu einer 90-tägigen Lock-up-Periode verpflichtet, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.
TAG Immobilien AG beschließt Barkapitalerhöhung und Aufstockung der ausstehenden Wandelschuldverschreibung mit einer Laufzeit bis 2031
DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.
AD-HOC-MITTEILUNG
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 MAR der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Hamburg, 19. August 2025
Der Vorstand der TAG Immobilien AG ("TAG" oder die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die gleichzeitige Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen (die "Kapitalerhöhung") und die Aufstockung der ausstehenden Wandelschuldverschreibung mit einer Laufzeit bis 2031 durch die Begebung neuer, nicht nachrangiger und unbesicherter Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von rund EUR 98 Millionen (die "Neuen Schuldverschreibungen") einzuleiten.
Kapitalerhöhung
Im Rahmen der Kapitalerhöhung wird das Grundkapital von TAG durch die Emission von bis zu 12.478.291 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 1,00 (die "Neuen Aktien") erhöht. Dies entspricht einer Erhöhung von bis zu 7,1% des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft. Die Kapitalerhöhung wird gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025 und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durchgeführt. Der Platzierungspreis je Neuer Aktie wird im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) ermittelt. Die Neuen Aktien sind vom 1. Januar 2025 an voll dividendenberechtigt.
Das Platzierungsverfahren wird unmittelbar nach Veröffentlichung dieser Mitteilung eingeleitet und die Neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Investoren angeboten. Die Neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel am regulierten Markt zugelassen und in die bestehende Notierung im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse am oder um den 25. August 2025 einbezogen werden.
Ausgabe von Neuen Schuldverschreibungen
Die Neuen Schuldverschreibungen sind in neue und/oder bestehende, auf den Inhaber lautende Stückaktien von TAG wandelbar. Die Bezugsrechte der Aktionäre der Gesellschaft werden ausgeschlossen. Die Neuen Schuldverschreibungen werden zu den gleichen Konditionen (mit Ausnahme des Valutatags und des Emissionspreises) wie die von TAG am 11. März 2025 im Volumen von EUR 332 Millionen begebenen Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2031 (die "Bestehenden Schuldverschreibungen") ausgegeben und bilden ab dem Valutatag der Neuen Schuldverschreibungen mit den Bestehenden Schuldverschreibungen eine einheitliche Gesamtemission.
Der finale Emissionspreis der Neuen Schuldverschreibungen (welcher nicht niedriger als 100% des Nennbetrags sein wird) wird im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bestimmt. Valutatag wird voraussichtlich am oder um den 27. August 2025 sein und die Einbeziehung der Neuen Schuldverschreibungen in die Notierung der Bestehenden Schuldverschreibungen im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt voraussichtlich kurz danach.
Im Rahmen einer Privatplatzierung werden die Neuen Schuldverschreibungen ausschließlich institutionellen Investoren in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika angeboten.
Gleichzeitige Delta-Platzierung
TAG wurde von den Joint Global Coordinators darüber informiert, dass die Joint Global Coordinators mit dem Angebot der Neuen Schuldverschreibungen eine gleichzeitige Platzierung von bestehenden Aktien der Gesellschaft im Namen bestimmter Käufer der Neuen Schuldverschreibungen organisieren, die diese Aktien im Rahmen von Leerverkäufen an von den Joint Global Coordinators vermittelte Käufer verkaufen wollen, um das Marktrisiko abzusichern, dem die Käufer im Rahmen des Erwerbs der Neuen Schuldverschreibungen ausgesetzt sind (die "Delta-Platzierung" und zusammen mit der Kapitalerhöhung die "Gleichzeitige Beschleunigte Platzierung"). Der Platzierungspreis für die im Rahmen der Delta-Platzierung verkauften Aktien wird im Rahmen der Gleichzeitigen Beschleunigten Platzierung ermittelt. TAG wird keine Erlöse aus dem Verkauf von Aktien im Zusammenhang mit der Delta-Platzierung erhalten.
Verwendung der Erlöse
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung und der Begebung der Neuen Schuldverschreibungen, vor dem Hintergrund der für die Akquisition des Resi4Rent Portfolios in Polen zu verwendenden Barmittel, zur teilweisen Refinanzierung sowie für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.
Die endgültigen Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen werden voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages in einer separaten ad hoc Mitteilung bekannt gegeben.
Als Teil der Kapitalerhöhung und der Begebung der Neuen Schuldverschreibungen hat sich die Gesellschaft zu einer 90-tägigen Lock-up-Periode verpflichtet, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.
Dienstag, 19. August 2025
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Diebold Nixdorf AG: Fomular für die "Ausscheidensprämie" der die Barabfindung wählenden Minderheitsaktionäre
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Zur
Beendigung der Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklagen gegen den in der
außerordentlichen Hauptversammlung der Diebold Nixdorf
Aktiengesellschaft (vormals Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft) vom 26.
September 2016 gefassten Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss
eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages (BuG) wurde mit den
klagenden außenstehenden Aktionären ein 2017 im Bundesanzeiger
veröffentlichter Vergleich geschlossen, damit der BuG zeitnah
eingetragen werden konnte. Der in dem Vergleich vorgesehene Fall, dass
es in dem Spruchverfahren zum BuG keine Erhöhung gibt, ist nunmehr
eingetreten: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/06/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und.html
Die Hauptaktionärin Diebold Holding hatte sich in dem Vergleich aus dem Jahr 2017 für diesen Fall verpflichtet, den die Barabfindung aus dem BuG wählenden und deswegen ausscheidenden Minderheitsaktionären eine sog. pauschale „Ausscheidensprämie“in Höhe von EUR 0,48 je Aktie zu zahlen. Damit sollte offenbar gefördert werden, dass möglichst viele Minderheitsaktionäre ausscheiden (für die Hauptaktionärin vorteilhaft für den kurz danach im Jahr 2019 durchgeführten Squeeze-out).
Die Diebold Nixdorf Holding Germany hat nunmehr auf Anfrage mitgeteilt, wie das Verfahren für das "Top-up Payment" läuft. So muss der ausgeschiedene Aktionär ein 13-seitiges Formular ausfüllen und einreichen:
"Sie haben sich an uns gewandt, um Ansprüche ehemaliger Aktionäre der Diebold Nixdorf AG auf Auszahlung der Ausscheidensprämie aus dem am 9. Februar 2017 im Bundesanzeiger veröffentlichten Prozessvergleich mit der Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA geltend zu machen.
Um eine Auszahlung und Abwicklung der Prämien vorzunehmen, müssen wir die Berechtigung der Aktionäre zum Erhalt der Ausscheidensprämie überprüfen. Wir bitten die ehemaligen Aktionäre daher, das beigefügte Antragsformular vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den entsprechenden Anlagen per Post, Kurier oder per E-Mail (als PDF-Scan des unterschriebenen Dokuments) an die folgende Adresse zu senden:
Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH
Legal / Petra Noeke
Heinz-Nixdorf-Ring 1
33106 Paderborn
E-Mail: paymentrequest@dieboldnixdorf.com
Sobald wir die vollständigen Anträge erhalten haben und die jeweilige Berechtigung bestätigen konnten, werden wir die Ausscheidensprämie (ggf. über einen Dritten) auf das im jeweiligen Antragsformular angegebene Konto überweisen.
Wenn beim Ausfüllen des Formulars oder danach Fragen haben aufkommen sollten, wenden Sie sich bitte an unser Aktionärsbetreuungsteam unter: paymentrequest@dieboldnixdorf.com"
artnet AG: Delisting der Aktien der artnet AG von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 22. August 2025
Corporate News
- Frankfurter Wertpapierbörse bestätigt Delisting zum Ablauf der weiteren Angebotsfrist des freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebots der Leonardo Art Holdings GmbH
- Aktionäre der artnet AG können das Übernahme- und Delisting-Angebot noch bis zum 22. August 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) annehmen
Berlin/New York, 19. August 2025 – Der Vorstand der artnet AG („Gesellschaft“) wurde heute über den Beschluss der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse informiert, dass der von der Gesellschaft beantragte Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE000A1K0375 („Delisting“) mit Ablauf des 22. August 2025 wirksam wird. Damit werden die Aktien der Gesellschaft mit Ablauf des 22. August 2025 nicht mehr im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse handelbar sein. Mit Wirksamkeit des Delisting entfallen künftig alle mit einer Notierung im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse verbundenen Transparenzpflichten, einschließlich der Ad-hoc-Publizitätspflicht und der Pflicht zur Erstellung von Halbjahresfinanzberichten.
Die Gesellschaft hat zusätzlich bei den Börsen in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart sowie bei der Tradegate Exchange angeregt, dass die Aktien der Gesellschaft unverzüglich nach Wirksamkeit des Delisting zum Ablauf des 22. August 2025 nicht mehr im Freiverkehr an diesen Börsen gehandelt werden und bestehende Notierungen mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt eingestellt werden. Sofern die Börsen dieser Anregung folgen, ist ab diesem Zeitpunkt kein börslicher Handel mit Aktien der Gesellschaft mehr möglich.
Das Delisting erfolgt im Zuge des freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebots der Leonardo Art Holdings GmbH vom 8. Juli 2025 an alle Aktionäre der Gesellschaft („Angebot“). Aktionäre können das Angebot, das keinen Vollzugsbedingungen unterliegt, noch bis zum 22. August 2025, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), annehmen. Nach unabhängiger und sorgfältiger Prüfung haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft den Aktionären der Gesellschaft empfohlen, das Angebot anzunehmen. Für weitere Informationen wird auf die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats zu dem Angebot verwiesen, das auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.artnet.com/investor-relations/ im Bereich "Übernahme- und Delisting-Angebot" abrufbar ist.
Barabfindung zum Squeeze-out bei der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft auf EUR 11,08 erhöht
Die Barabfindung bei der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft wurde von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht.
Aktualisierter Übertragungsbeschluss:
„Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft werden
gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG gegen
Gewährung einer von der Blitz 24-250 GmbH mit Sitz in München zu zahlenden angemessenen
Barabfindung von EUR 11,08 je Stückaktie der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft auf die Blitz 24-250 GmbH mit Sitz in München (Hauptaktionär) übertragen.“
Squeeze-out bei der BUWOG AG: Handelsgericht Wien hebt Barabfindung auf EUR 36,30 je BUWOG-Aktie an (+ 25 %)
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Überprüfungsverfahren zu dem Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) bei der BUWOG AG, Wien, zugunsten der Vonovia SE hatte das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses gemäß § 2225g AktG ("Gremium") Anfang des Jahres seinen abschließenden Bericht vorgelegt.
Nach Ansicht des Gremiums stellt der Börsenkurs wirtschaftlich betrachtet keinen geeigneten Maßstab für die Beurteilung der Angemessenheit der Barabfindung dar. Dieser liege unterhalb des nach anerkannten Methoden der Unternehmensbewertung ermittelten wahren Wertes der Aktien (S.24). Wie bereits von dem von dem Gremium beauftragte Sachverständige FH-Hon.Prof. MMag. Alexander Enzinger ausgeführt, hängt der vom Gremium ermittelte Wert maßgeblich von den zu berücksichtigenden Synergieeffekten ab. Je nachdem, ob und wie die Synergieeffekte und die Integrationskosten auf die beiden Gesellschaften aufgeteilt werden, ergeben sich unterschiedliche Werte. Bei Szenario A erfolgt die Zuteilung entsprechend dem Gutachten von Ebner Stolz. Dem entsprechend wird der BUWOG ein Anteil von ca. 21 % an den gesamten zu erwarteten Synergieeffekten zugeteilt (EUR 7 Mio. von EUR 33,2 Mio.), während im Gegenzug 94,5 % der Integrationskosten der Antragsgegnerin zugeordnet werden. In Szenario B werden die realisierten Synergieeffekte von insgesamt EUR 33,2 Mio. p.a. sowie die einmalig anfallenden Integrationskosten von EUR 92,3 Mio. hälftig aufgeteilt, so dass sich ein höherer Wert ergibt.
Mit der Erhöhung auf EUR 36,30 je BUWOG-Aktie folgt das Handelsgericht diesem Szenario B. Damit ergibt sich eine von der Antragsgegnerin Vonovia SE zu zahlende Zuzahlung in Höhe von EUR 7,25 je BUWOG-Aktie. Hinzu kommen Zinsen in Höhe von 2 % ab dem Tag nach der Beschlussfassung bis zur Veröffentlichung des Eintragungsbeschlusses und 4 % Zinsen für den Zeitraum danach.
Handelsgericht Wien, FN 349794 d, Az. 74 Fr 20749/18 mObert u.a. ./. Vonovia SE
gemeinsame Vertreterin: BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
Auftragsgutachterin: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co KG
sachverständige Prüferin: Grant Thornton Unitreu GmbH
artnet AG: Leonardo Art Holdings GmbH übermittelt Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der artnet AG nach §§ 327a ff. AktG (aktienrechtlicher Squeeze-Out)
New York/Berlin, 19. August 2025 – Die Leonardo Art Holdings GmbH hat der artnet AG („Gesellschaft“) heute mitgeteilt, dass ihr nach Vollzug des laufenden freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebots und der in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Aktienkaufverträge Aktien an der Gesellschaft in Höhe von mindestens 97,33 % und somit mehr als 95 % am Grundkapital der Gesellschaft im Sinne von § 327a AktG gehören werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Leonardo Art Holdings GmbH heute das Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet, über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft („Minderheitsaktionäre“) an die Leonardo Art Holdings GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG in einer noch einzuberufenden Hauptversammlung der Gesellschaft beschließen zu lassen („Aktienrechtlicher Squeeze-Out“).
Die Höhe der den Minderheitsaktionären zu gewährenden Barabfindung steht noch nicht fest. Diese wird durch die Leonardo Art Holdings GmbH auf Grundlage der noch abzuschließenden Bewertungsarbeiten festgelegt und der Gesellschaft separat in einem konkretisierenden zweiten Verlangen der Leonardo Art Holdings GmbH („Konkretisierendes Übertragungsverlangen“) mitgeteilt. Die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung wird durch einen vom Landgericht Berlin auszuwählenden und zu bestellenden sachverständigen Prüfer geprüft.
Im Anschluss an den Zugang des Konkretisierenden Übertragungsverlangens bei der Gesellschaft kann die Hauptversammlung einberufen werden, die den Übertragungsbeschluss fassen soll. Die Gesellschaft wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Zeitpunkt der Hauptversammlung informieren.
Der Aktienrechtliche Squeeze Out wird erst mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister der Gesellschaft wirksam. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Leonardo Art Holdings GmbH über.
Samstag, 16. August 2025
Nexus AG: ao. Hauptversammlung zum Squeeze-out am 25. September 2025
Auf der virtuell durchgeführten außerordentlichen Hauptversammlung der Nexus AG am 25. September 2025 soll der angekündigte aktienrechtliche Squeeze-out zugunsten der Project Neptune Bidco GmbH (TA Associates Management, L.P.) unter dem einzigen Tagesordnungspunkt beschlossen werden. Die Beschlussvorlage in der heute veröffentlichten Einladung lautet:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Nexus AG mit Sitz in Donaueschingen werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Project Neptune Bidco GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 296422 (Hauptaktionärin), zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 70,00 je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie auf die Hauptaktionärin übertragen.“
Die üblichen Unterlagen (Übertragungsbericht, Prüfungsbericht etc.) sind auf der Internetseite des Nexus AG unter https://www.nexus-ag.de/hv abrufbar.
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Freitag, 15. August 2025
Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der New Work SE
Quelle: Bundesanzeiger vom 8. August 2025
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025
- alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
- artnet AG: öffentliches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital)
- APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025
- Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems), maßgebliche Handelsregistereintragung am 16. Juni 2025 (Fristende: 16. September 2025)
- Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien
- CECONOMY AG: Übernahmeangebot durch JD.com
- CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC), nunmehr Delisting zum Ablauf des 24. Juni 2025
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber Bedenken der Europäischen Kommission, eingehende Untersuchung
- DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
- Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 1. August 2025
- Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Hauptversammlung am 16. Juli 2025
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Hauptversammlung am 28. August 2025
- Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie, jetzt neues Erwerbsangebot
- NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH
- New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 5. August 2025
- Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Hauptversammlung am 25. September 2025
- niiio finance group AG: Delisting
- OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert
Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025
SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
- SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025
- STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
- SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Eintragung im Handelsregister am 27. Juni 2025 (Fristende: 29. September 2025)
- Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)
- Vectron Systems AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Eintragung und Bekanntmachung am 23. Juni 2025 (Fristende: 23. September 2025)
- Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich
- VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners)
Donnerstag, 14. August 2025
ABOUT YOU Holding SE: Hauptversammlung zum Squeeze-out am 22. September 2025
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der ABOUT YOU Holding SE (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz und Art. 9 Abs. 1 lit. c Ziff. (ii), Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) gegen Gewährung einer von der ABYxZAL Holding AG mit Sitz in Hamburg (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 6,50 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der ABOUT YOU Holding SE auf die Hauptaktionärin übertragen.“
Die üblichen Unterlagen (Übertragungsbericht, Prüfungsbericht etc.) sind auf der Internetseite von ABOUT YOU unter hauptversammlung.aboutyou.de abrufbar.
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Deutsche EuroShop AG: Erstes Halbjahr 2025: Deutsche EuroShop mit erwartungsgemäßer operativer Entwicklung und nachhaltigen Wachstumsimpulsen
- Positives Bewertungsergebnis durch steigende Vertragsmieten
Hamburg, 14. August 2025 – Die Shoppingcenter-Investorin Deutsche EuroShop (DES) hat heute ihre Ergebnisse für die ersten sechs Monate 2025 veröffentlicht. „Wir blicken auf ein erstes Halbjahr zurück, in dem sich unser operatives Geschäft weitgehend im Rahmen unserer Erwartungen entwickelt hat“, erklärt Hans-Peter Kneip, Vorstand der Deutsche EuroShop. „Die Besucherfrequenz in unseren Shoppingcentern lag 1 % unter dem Vorjahresniveau, die Umsätze unserer Mieter stiegen hingegen um 1,3 % an. Die Mindestvertragsmieten erhöhten sich like-for-like um 0,5 %. Das zweite Quartal fiel im Hinblick auf Besucherfrequenz und Mieterumsätze im Vergleich zum Vorjahreszeitraum positiv aus, während das erste Quartal – bedingt durch kalender- und witterungsbedingte Einflüsse – unter dem Niveau des entsprechenden Vorjahreszeitraums lag. Insgesamt ergibt sich für das erste Halbjahr eine zufriedenstellende Entwicklung.“
Bewertungsergebnis steigert das Konzernergebnis (+17,3 %)
Der Konzernumsatz sank im ersten Halbjahr 2025 leicht um 1,1% auf 131,4 Mio.€ und das Nettobetriebsergebnis (NOI) verringerte sich angesichts gestiegener operativer Centeraufwendungen um 3,0 % auf 103,2 Mio.€. Das EBIT ging auf 103,9 Mio.€ zurück (-3,2 %). Gestiegenen Vertragsmieten standen im ersten Halbjahr 2025 neben höheren Abgrenzungen einmalige Umlage- und Kosteneffekte gegenüber, wodurch sich Umsatzerlöse, NOI und EBIT insgesamt reduziert haben. Das EBT (ohne Bewertung) reduzierte sich um 8,4 % auf 75,1 Mio.€, was in erster Linie auf einen Anstieg des Zinsaufwands um 3,9 Mio.€ zurückzuführen ist. Durch die gestiegenen Vertragsmieten fiel das Bewertungsergebnis mit 10,3 Mio. € um knapp 23 Mio. € besser aus.
Das Konzernergebnis lag dadurch mit 69,8Mio.€ deutlich (+17,3 %) über dem Vorjahreshalbjahr (59,5 Mio.€). Die Kennzahlen EPRA Earnings und Funds from Operations (FFO) beliefen sich auf 0,92 € bzw. 0,98 € und lagen damit unter den Vergleichswerten des Vorjahres (jeweils 1,06 €).
„Food Garden“ lockt deutlich mehr Besucher ins Main-Taunus-Zentrum
Ein Highlight im ersten Halbjahr war die Eröffnung des neuen „Food Garden“ im Main-Taunus-Zentrum (MTZ) bei Frankfurt am Main am 10. April 2025. Auf einer Fläche von rund 9.000 m² entstand ein modernes, architektonisch anspruchsvolles und nachhaltig konzipiertes Gastronomieareal mit vielfältigem kulinarischem Angebot. Seit der Eröffnung ist die Besucherfrequenz im MTZ um über 17 % gestiegen – ein klares Zeichen für die hohe Akzeptanz und Attraktivität des neuen Konzepts.
Green Bond erfolgreich platziert
Im Juni 2025 platzierte die Deutsche EuroShop ihre erste grüne Unternehmensanleihe mit einem Volumen von 500 Mio.€ und einer Laufzeit bis Oktober 2030. Die Emission war siebenfach überzeichnet und stieß auf breites Interesse institutioneller Investoren – ein starkes Vertrauenssignal in das Geschäftsmodell, die ESG-Strategie und die finanzielle Solidität der Deutsche EuroShop. Die Mittel dienen der allgemeinen Unternehmensfinanzierung und werden gemäß dem unternehmenseigenen Green Finance Framework auch in förderfähige nachhaltige Projekte investiert.
Hauptversammlung: Dividende und personelle Veränderungen
Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juni 2025 in Hamburg stimmten die Aktionärinnen und Aktionäre sämtlichen Tagesordnungspunkten mit großer Mehrheit zu. Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 2,65 € je Aktie für das Geschäftsjahr 2024 wurde beschlossen. Zudem verabschiedete sich Reiner Strecker nach langjähriger erfolgreicher Tätigkeit aus dem Aufsichtsrat. Mit Peter M. Ballon übernimmt ein international erfahrener Immobilienexperte den Vorsitz des Gremiums.
Ausblick
„Investitionen wie der neue ‚Food Garden‘ und die erfolgreiche Green-Bond-Emission stärken unsere Position nachhaltig – buchstäblich“, so Hans-Peter Kneip. „Für das zweite Halbjahr sehen wir weiteres Potenzial für ein stabiles Wachstum auf operativer Ebene.“
Vollständiger Halbjahresfinanzbericht
Der vollständige Halbjahresfinanzbericht ist als PDF-Datei und als ePaper im Internet abrufbar unter
www.deutsche-euroshop.de/ir
Deutsche EuroShop – Die Shoppingcenter-AG
Die Deutsche EuroShop ist Deutschlands einzige Aktiengesellschaft, die ausschließlich in Shoppingcenter an erstklassigen Standorten investiert. Das Unternehmen ist zurzeit an 21 Einkaufscentern in Deutschland, Österreich, Polen, Tschechien und Ungarn beteiligt. Zum Portfolio gehören u. a. das Main-Taunus-Zentrum bei Frankfurt, die Altmarkt-Galerie in Dresden und die Galeria Baltycka in Danzig.