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Mittwoch, 27. August 2025

Leonardo Art Holdings GmbH Beowolff Capital schließt freiwilliges öffentliches Übernahme- und Delisting-Angebot für artnet erfolgreich ab und sichert sich 98,93% aller artnet-Aktien

Corporate News

NICHT ZUR TEILWEISEN ODER VOLLSTÄNDIGEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN ODER AUS LÄNDERN, IN DENEN DIES GEGEN GESETZLICHE VORSCHRIFTEN VERSTOSSEN WÜRDE

- Beowolff Capital hat sich nach erfolgreichem Abschluss des freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebots ca. 98,93 % des gesamten Grundkapitals der artnet AG gesichert

- Das Delisting der artnet-Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse wurde mit Ablauf des 22. August 2025 wirksam

- Die Transaktion etabliert Beowolff Capital als führende Investmentgesellschaft, um den Kunstmarkt sowohl für Käufer als auch für Verkäufer weiterzuentwickeln


London, Großbritannien – 27. August 2025: Leonardo Art Holdings GmbH, eine Investmentgesellschaft, die von Beowolff Capital Management Ltd. (zusammen, „Beowolff Capital”) beraten wird, hat heute den erfolgreichen Abschluss des freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebots (das „Angebot“) für die artnet AG („artnet“) bekannt gegeben.

Während der weiteren Annahmefrist, die am 22. August 2025 endete, wurden insgesamt 78.856 artnet-Aktien im Rahmen des Angebots angedient. Dies entspricht ca. 1,35% aller ausstehenden artnet-Aktien. Einschließlich Aktienkäufen und verbindlichen Vereinbarungen mit Aktionären hat sich Beowolff Capital damit einen Anteil von insgesamt ca. 98,93% an artnet gesichert.

Der Handel der artnet-Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse endete mit Ablauf des 22. August 2025. Darüber hinaus hat Beowolff Capital am 19. August einen Antrag auf Durchführung eines Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre von artnet gestellt.

Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot sind auf der folgenden Website veröffentlicht: www.leonardo-offer.com.

Berater

Beowolff Capital wird von ParkView Partners als exklusivem Finanzberater und Kirkland & Ellis als Rechtsberater bei der Transaktion unterstützt.

Über das Führungsteam von Beowolff Capital

Andrew Wolff ist Chief Executive Officer von Beowolff Capital. Er ist seit 30 Jahren als Investor in privaten Märkten in den Vereinigten Staaten, Europa und Asien tätig. Den Großteil seiner Karriere verbrachte er bei Goldman Sachs, zuletzt als Global Co-Head der Merchant Banking Division und Global Co-Head des Corporate Equity Investing Business. Andrew war zudem Co-CIO der führenden Private-Equity-Fonds von Goldman Sachs. Im Jahr 2006 wurde er zum Partner ernannt. Andrew hat einen B.A. in Philosophie von der Yale University und einen J.D. und M.B.A. von der Harvard Law and Business School.

Jan Petzel ist Chief Investment Officer von Beowolff Capital und verfügt über 27 Jahre Erfahrung mit Investitionen und dem Aufbau von Unternehmen in Europa, den Vereinigten Staaten und Asien. Er begann seine Karriere bei McKinsey & Company, wo er Kunden bei Integrations- und Transformationsprojekten unterstützte. Im Jahr 2003 trat Jan in die Merchant Banking Division von Goldman Sachs ein, wo er 2011 zum Managing Director aufstieg, und später die Leitung des Bereichs Private Credit für Deutschland und Nordeuropa übernahm. Seit er Goldman Sachs verlassen hat, investiert er selbst und über Partner in die Bereiche Clean- und Fintech. Jan hat einen Master of Engineering der ETH Zürich, war Gastwissenschaftler am MIT und erwarb seinen M.B.A. an der Harvard Business School.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.beowolff.com

Dienstag, 26. August 2025

The Platform Group AG: The Platform Group mit erfolgreicher Hauptversammlung und 99 % Zustimmung für Formwechsel

Corporate News

Düsseldorf, 26. August 2025. The Platform Group AG (ISIN DE000A2QEFA1, „TPG“), ein führendes Software-Unternehmen für Plattformlösungen, hat auf der gestrigen Hauptversammlung in Düsseldorf die Abstimmungen gemäß Tagesordnung vorgenommen. Auf der Hauptversammlung waren rund 14,61 Mio. Aktien vertreten, was einem Anteil von 71,25 % des eingetragenen Grundkapitals entspricht.

„Unsere diesjährige Hauptversammlung war für uns eine gute Gelegenheit, gemeinsam mit unseren Aktionärinnen und Aktionären auf das bisher erfolgreichste Jahr der Firmengeschichte zurückzublicken: Wir konnten Umsatz und Ergebnis auf einen Rekord steigern. Für 2025 haben wir uns deutlich ambitioniertere Ziele vorgenommen und bereits die Prognose erhöht. Unser Ziel ist es, die führende Plattformgruppe in Europa zu werden und hierfür in 35 Branchen bis im kommenden Jahr vertreten zu sein. Unsere Ertragskraft werden wir dabei steigern und die Zahl unserer Partner deutlich ausbauen“, sagte Dr. Dominik Benner, CEO der TPG.

Formwechsel mit 99 % Zustimmung beschlossen

Mit einer Mehrheit von 98,97 % haben die Aktionäre des Unternehmens einen Formwechsel in eine SE & Co. KGaA beschlossen.

„Ich freue mich, dass eine Mehrheit von 98,97 % der Anteilseigner heute dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat gefolgt ist und danke allen Aktionären für das Vertrauen. Wir werden unseren konsequenten Wachstumskurs der vergangenen Jahre weiterführen und die TPG auf eine andere Größenordnung skalieren“, so Dr. Benner.

Stefan Schütze, Vorsitzender des Aufsichtsrates der TPG: „Mit der angestrebten Umwandlung in eine Rechtsform der SE & Co. KGaA sichern wir die langfristige Ausrichtung der TPG, schnelle Entscheidungsabläufe und stellen eine stabile Eigentümerstruktur auch in Zukunft sicher. Viele andere Unternehmen wie Fresenius, Ströer oder Bertelsmann haben diesen Schritt erfolgreich umgesetzt. Mit der Benner Holding als langfristigen Ankeraktionär werden wir so die kontinuierliche Entwicklung der TPG sicherstellen.“

Komplementärin der KGaA wird eine Europäische Gesellschaft – The Platform Group Management SE – sein, bei der die Benner Holding GmbH Alleingesellschafterin ist. Das Management der Komplementärin wird identisch mit dem Vorstand der The Platform Group SE sein und die Geschäftsführung der The Platform Group SE & Co. KGaA übernehmen. Durch den Formwechsel verändert sich der Anteil der Aktionäre an der Gesellschaft nicht. Sie werden dieselbe Anzahl an Aktien an der SE & Co. KGaA halten, wie sie vor dem Formwechsel halten. Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien bleibt ebenfalls unverändert. Der Formwechsel wird mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam.

Neuwahl in den Aufsichtsrat / Entlastung der Organe / Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat der TPG wird aus vier Vertretern bestehen. Bis zur Eintragung des Formwechsels ins Handelsregister verbleibt der bisherige Aufsichtsrat der The Platform Group AG im Amt. Mit großer Mehrheit wählten die Aktionäre Herrn Marcel Roessner als neues Mitglied in den Aufsichtsrat. Herr Stefan Schütze soll als Vorsitzender an der Spitze des Aufsichtsrates verbleiben. Die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates, Herr Dr. Olaf Hoppelshäuser sowie Herr Florian Müller, wurden in der Wahl jeweils mit 99,40 % bestätigt. Die Aktionäre stimmten der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat mit 94,66 % bzw. 99,97 % zu. Als neuer Konzern- und Jahresabschlussprüfer wurde die RR GmbH mit einer Zustimmung von 99,69 % gewählt.

The Platform Group AG:

The Platform Group AG ist ein Softwareunternehmen, welches durch eigene Plattformlösungen in 27 Branchen aktiv ist. Zu den Kunden gehören sowohl B2B- als auch B2C-Kunden, zu den Branchen gehören unter anderem Möbelhandel, Maschinenhandel, Dentaltechnik, Autoplattformen und Luxusmode. Die Gruppe hat europaweit 19 Standorte, Sitz des Unternehmens ist Düsseldorf. Im Jahr 2024 wurde ein Umsatz von 525 Mio. Euro bei einem operativen Ergebnis (EBITDA bereinigt) von 33 Mio. Euro realisiert.

Montag, 25. August 2025

Rostra AG: Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen

Rostra AG
Düsseldorf
 
ISIN DE000A3MQRK6
ISIN DE000A40UTR3
 
Bekanntmachung gemäß §§ 183a Abs. 2 Satz 1 AktG, 37a Abs. 1 und Abs. 2 AktG
 
1. Die ordentliche Hauptversammlung der Rostra AG, Düsseldorf („Gesellschaft“) hat am 20. August 2025 folgenden Beschluss über eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen gefasst:
 
a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Sacheinlagen um einen Betrag von Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Einlagen um einen Betrag von bis zu EUR 4.793.724,00 erhöht durch Ausgabe von bis zu 4.793.724 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 je Aktie („Neue Aktien“). Der Ausgabebetrag der Neuen Aktien beträgt EUR 1,00 je Aktie, der Gesamtausgabebetrag mithin bis zu EUR 4.793.724,00. Die Neuen Aktien sind ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt.
 
b) Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Das Bezugsverhältnis beträgt für die Aktionäre 1: 2, d. h. für eine alte Aktie können zwei neue Aktien bezogen werden. Die Bezugsfrist wird mindestens zwei Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots betragen. Die Aktionäre erhalten ihr Bezugsrecht in Form des mittelbaren Bezugsrechts. Hierzu werden den Aktionären die Aktien gemäß den nachfolgenden Bestimmungen in lit. c) angeboten.
 
c) Zur Zeichnung der neuen Aktien wird ein Kreditinstitut, ein Wertpapierinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen gegen Bareinlagen mit der Maßgabe zugelassen, die neuen Aktien den bisherigen Aktionären zum Bezugspreis zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht) und den Mehrerlös aus der Platzierung der Aktien an die Gesellschaft abzuführen. Der Bezugspreis beträgt EUR 2,00.
 
d) Nicht von den bisherigen Aktionären gezeichnete Neue Aktien können von der Gesellschaft frei verwertet werden. Ein Aktionär der Gesellschaft hat vorab erklärt auf 3.833.510 Bezugsrechte aus 1.916.755 alten Aktien zu verzichten. Vor diesem Hintergrund werden die nachstehend unter (i) bis (iii) aufgeführten Gesellschafter der DIVCORP INVESTMENTS LTD, Nikosia, Zypern, eingetragen im Handelsregister von Zypern (Companies House) unter der Company Number C407583 (die „Zielgesellschaft“; deren Gesellschafter zusammen die „DIVCORP-Aktionäre“) als Sacheinleger zur Zeichnung von insgesamt 3.773.510 Neuen Aktien zugelassen. Den DIVCORP-Aktionären wird nachgelassen, die Einlage für die jeweils nachstehend genannte Anzahl neuer Aktien als Sacheinlage durch Einbringung der jeweils genannten Anzahl von Aktien (gemeinsam die „DIVCORP-Aktien“) an der Zielgesellschaft zu erbringen, die eine Beteiligung von 91,8 % am statuarischen Kapital der Zielgesellschaft vermitteln (1.836 DIVCORP-Aktien (von insgesamt 2.000 DIVCORP-Aktien im Gesamtnennbetrag von USD 2.000,00) mit einem Nennbetrag von jeweils USD 1,00 und Gesamtnennbetrag von USD 1.836,00). Die DIVCORP-Aktionäre werden im Einzelnen wie folgt zur Zeichnung gegen Sacheinlage zugelassen:
 
(i) Zur Zeichnung und Übernahme von 1.257.837 Neuen Aktien wird die HZ Services Limited, Hong Kong, registriert unter 75003211 im Handelsregister (Business Registration) Hong Kong, mit der Maßgabe zugelassen, ihre Einlage als Sacheinlage im Wege der Einbringung von 612 DIVCORP-Aktien im Nennbetrag von jeweils USD 1,00 und Gesamtnennbetrag von USD 612,00 zu erbringen.
 
(ii) Zur Zeichnung und Übernahme von 1.479.808 Neuen Aktien wird die Rostra Holdings PTE. LTD., Singapur, registriert bei der nationalen Regulierungsbehörde für Unternehmen des Staates Singapur (Accounting and Corporate Regulatory Authority of Singapore (ACRA)) mit der Gesellschaftsnummer (unique entity no.) 201824790K, mit der Maßgabe zugelassen, ihre Einlage als Sacheinlage im Wege der Einbringung von 720 DIVCORP-Aktien im Nennbetrag von jeweils USD 1,00 und Gesamtnennbetrag von USD 720,00 zu erbringen.
 
(iii) Zur Zeichnung und Übernahme von 1.035.865 Neuen Aktien wird die MHMK Fund Holdings (One) Proprietary Limited, Gaborone, Botswana, registriert unter BW00000876775 bei der Behörde für Unternehmen und geistiges Eigentum (Companies and Intellectual Property Authority (CIPA)) in Botswana, mit der Maßgabe zugelassen, ihre Einlage als Sacheinlage im Wege der Einbringung von 504 DIVCORP-Aktien im Nennbetrag von jeweils USD 1,00 und Gesamtnennbetrag von USD 504,00 zu erbringen.
 
e) Die Einbringung sämtlicher DIVCORP-Aktien soll mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Juli 2025 erfolgen. Ein etwaiger über den Ausgabebetrag der Neuen Aktien hinausgehender handelsrechtlicher Einbringungswert sämtlicher DIVCORP-Aktien soll in die sogenannte freie Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB gebucht werden.
 
f) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die weiteren Bedingungen für die Ausgabe der Neuen Aktien, festzusetzen.
 
g) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung in Bezug auf die Kapitalverhältnisse und die Zahl der Aktien mit Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.
 
h) Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird unwirksam, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag dieser Hauptversammlung oder, sofern Anfechtungsklagen gegen den Hauptversammlungsbeschluss erhoben werden, innerhalb von sechs Monaten nachdem die entsprechenden Gerichtsverfahren rechtskräftig beendet wurden bzw., sofern ein Freigabebeschluss nach § 246a AktG ergeht, innerhalb von sechs Monaten nach diesem Beschluss 3.773.510 Neue Aktien gezeichnet sind und die Kapitalerhöhung insoweit durchgeführt wurde. Eine Durchführung der Kapitalerhöhung nach dem in dem vorangehenden Satz bezeichneten Zeitraum ist nicht zulässig. Der Vorstand soll alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit diese Fristen eingehalten werden können.
 
i) Die Durchführung der Kapitalerhöhung kann auch in mehreren Tranchen zum Handelsregister angemeldet werden, insbesondere können auch die Aktien, die gegen Sacheinlagen gezeichnet werden, getrennt von den Aktien, die gegen Bareinlagen gezeichnet werden, zur Eintragung angemeldet werden.
 
j) Sofern und soweit ein Gericht nach den Vorschriften des Spruchverfahrensgesetzes gemäß § 255 Abs. 7 AktG i.V.m. § 10a SpruchG bestimmt, dass der auf eine Aktie entfallende Wert der Einlage unangemessen niedrig ist, werden den anspruchsberechtigten Aktionären, soweit das gesetzlich zulässig ist, zusätzliche Aktien der Gesellschaft nach Maßgabe des § 255a Aktiengesetz anstelle der baren Ausgleichszahlung i.S.d. § 255 Abs. 4 Aktiengesetzes gewährt.
 
2. Von einer externen Prüfung der Sacheinlage in Form der Einbringung von 91,8 % des statuarischen Kapitals der Zielgesellschaft wurde gemäß §§ 183a Abs. 1 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG abgesehen.
 
3. Der Wert der Sacheinlage erreicht den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden neuen Aktien in Höhe von insgesamt EUR 3.773.510,00.
 
Die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin („MSW“), hat als neutraler Dritter (unabhängiger Sachverständiger i.S.d. § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG) im Auftrag der Gesellschaft zwecks Ableitung eines angemessenen Austauschverhältnisses eine gutachterliche Stellungnahme (indikative Wertabschätzung i.S.v. technischer Wertuntergrenze) zum Wert der Aktien an der Gesellschaft einerseits und der Einbringungsanteile andererseits („Bewertungsgutachten“) erstellt. Bei der Auftragsdurchführung hat MSW den Standard IDW S1 in der Fassung vom 2. April 2008 mit Stand vom 04. Juli 2016 zugrunde gelegt und war im Sinne des IDW S1 in der Rolle des neutralen Gutachters tätig. Der Unternehmenswert der Zielgesellschaft wurde nach dem in der Rechtsprechung und in der Betriebswirtschaftslehre anerkannten Ertragswertverfahren ermittelt. Gemäß dem Bewertungsergebnis wurde für die Sacheinlage (91,8 % des statuarischen Kapitals der Zielgesellschaft) am Bewertungsstichtag 30. Juni 2025 eine technische Wertuntergrenze in Höhe von rund EUR 37,01 Mio. (EUR 40.314.289,00 für 100% des statuarischen Kapitals der Zielgesellschaft) ermittelt.
 
Für die Aktien der Rostra AG wurde mittels des Ertragswertverfahrens eine technische Wertuntergrenze von EUR 1,26 je Rostra-Aktie ermittelt. Für Zwecke der Festlegung des Umtauschverhältnisses hat der Vorstand allerdings einen Mindestwert der Neuen Aktien von EUR 2,00 je Aktie und damit einen Unternehmenswert der Gesellschaft von EUR 4.793.724,00 zugrunde gelegt. Der für die Neuen Aktien zu Grunde gelegte Mindestwert von EUR 2,00 liegt im Übrigen wesentlich über dem volumengewichteten Dreimonatsdurchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft vor dem Bewertungsstichtag von EUR 1,237.
 
Die insgesamt 2.000 DIVCORP-Aktien haben auf Basis des Gesamteigenkapitalwerts der Zielgesellschaft von EUR 40.314.289,00 einen anteiligen Wert in Höhe von rd. EUR 20.157,14 je DIVCORP-Aktie. Die von den DIVCORP-Aktionären eingebrachten 1.836 DIVCORP-Aktien haben entsprechend einen Gesamteinbringungswert von rd. EUR 37.008.517,30 (EUR 40.314.289,00 / EUR 2.000,00 * 1.836).
 
Für jede der im Gegenzug gewährten 3.773.510 Neuen Aktien wird somit ein Einbringungswert von rd. EUR 9,81 (EUR 37.008.517,30 / 3.773.510) erbracht, welcher sowohl erheblich über dem Liquidationswert der Neuen Aktien von EUR 1,26 als auch erheblich über dem für Zwecke der Transaktion festgelegten Mindestwert der Neuen Aktien von EUR 2,00 liegt.
 
Die Bewertung der Zielgesellschaft erfolgte nach mit der Geschäftsführung der Zielgesellschaft geführten Gesprächen nach Prüfung diverser Unterlagen der Zielgesellschaft, u.a.
 
― Divcorp Investments Ltd Planung für 2025-2030,
 
― Geprüfte Einzelabschlüsse zum 31. Dezember 2020, 2021, 2022, 2023 und der Konzernabschluss zum 31.12.2024 für die Divcorp Investments Ltd.,
 
― Allgemeine Bescheinigungen von Divcorp Investments Ltd.,
 
― Allgemeine Dokumentation der Aktionäre von Divcorp Investments Ltd.,
 
― Divcorp Investments Ltd Organigramm.
 
4. Der Vorstand der Gesellschaft erklärt, dass ihm Umstände, die darauf hindeuten, dass der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände (91,8 % des statuarischen Kapitals der Zielgesellschaft) am Tag ihrer tatsächlichen Einbringung aufgrund neuer oder neu bekannt gewordener Umstände erheblich niedriger ist als der von dem Sachverständigen aufgenommene Wert, nicht bekannt geworden sind.

Düsseldorf, den 25. August 2025
Rostra AG
Der Vorstand

Quelle. Bundesanzeiger vom 25. August 2025

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Diebold Nixdorf AG: Frist für Annahme des Barabfindungsangebot, um "Ausscheidensprämie" zu erhalten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Zur Beendigung der Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklagen gegen den in der außerordentlichen Hauptversammlung der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft (vormals Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft) vom 26. September 2016 gefassten Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages (BuG bzw. BGAV) wurde mit den klagenden außenstehenden Aktionären ein 2017 im Bundesanzeiger veröffentlichter Vergleich geschlossen, damit der BuG zeitnah eingetragen werden konnte. Der in dem Vergleich vorgesehene Fall, dass es in dem Spruchverfahren zum BuG keine Erhöhung gibt, ist nunmehr eingetreten: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/06/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und.html 

Die Hauptaktionärin Diebold Holding hatte sich in dem Vergleich aus dem Jahr 2017 für diesen Fall verpflichtet, den die Barabfindung aus dem BuG wählenden und deswegen ausscheidenden Minderheitsaktionären eine sog. pauschale „Ausscheidensprämie“in Höhe von EUR 0,48 je Aktie zu zahlen. Damit sollte offenbar gefördert werden, dass möglichst viele Minderheitsaktionäre ausscheiden (für die Hauptaktionärin vorteilhaft für den kurz danach im Jahr 2019 durchgeführten Squeeze-out).

Die Diebold Nixdorf Holding Germany hat nunmehr auf Anfrage mitgeteilt, wie das Verfahren für das "Top-up Payment" läuft. So muss der ausgeschiedene Aktionär ein 13-seitiges Formular ausfüllen und einreichen: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/08/beherrschungs-und-gewinnabfuhrungsvertr.html

Um die "Prämie" zu erhalten, muss der Minderheitsaktionär laut dem Formular entweder das "Barabfindungsangebot unter dem BGAV" vor dem Squeeze-out angenommen haben. Ansonsten ist eine Annahme auch derzeit noch möglich, allerdings fristgebunden (zwei Monate ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger). Der Antragsteller muss nachweisen,  

"zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Squeeze-out der Diebold Nixdorf AG durch die Diebold Nixdorf Inc. & Co. KGaA am 10. Mai 2019 Aktien der Diebold Nixdorf AG gehalten (zu) haben und bis zwei Monate nach Veröffentlichung des Beschlusses des OLG Düsseldorf im Spruchverfahren betreffend den BGAV (I-26 W 7/22 [AktE]) im Bundesanzeiger das Barabfindungsangebot unter dem BGAV angenommen (zu) haben.

Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Nikon SLM Solutions AG geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Nikon SLM Solutions AG (vormals: SLM Solutions Group AG) hatte das LG Lübeck mit Beschluss vom 22. Juli 2025 die Spruchanträge zurückgewiesen, nachdem eine umfassende vergleichsweise Beilegung entsprechend dem gerichtlichen Vorschlag (Anhebung der Barabfindung auf EUR 20,- je Aktie) nicht zustande kam.

Mehrere Antragsteller haben gegen die erstinstanzliche Entscheidung (vom Landgericht ausdrücklich zugelassene) Beschwerden einzulegen. Über diese entscheidet das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig. Nach der neuen Rechtslage (mit Änderung des SpruchG) gibt es kein Abhilfeverfahren mehr.

LG Lübeck, Beschluss vom 22. Juli 2025, Az. 13 HKO 44/23
Jaeckel, J. u.a. ./. Nikon SLM Solutions AG (vormals: Nikon AM. AG)
28 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Morrison & Foerster LLP, 10785 Berlin
(RA´in Dr. Juli Schwalm)

Samstag, 23. August 2025

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Allgemeinen Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi) geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren Allgemeinen Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi) zugunsten des Umicore-Konzerns hatte das Landgericht Mannheim nach einer Verhandlung am 7. März 2024 mit Beschluss vom 22. Juli 2025 die Spruchanträge zurückgewiesen. Die Barabfindung sei nicht über den angebotenen Betrag i.H. von EUR 127,91 je Stückaktie der Agosi zu erhöhen. Das Gericht stellt hierbei maßgeblich auf den Börsenkurs ab.

Mehrere Antragsteller haben wie angekündigt gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Über diese wird das OLG Karlsruhe entscheiden. Die Beschwerdeführer verweisen u.a. auf die deutlich zu negativen Planzahlen (angeblich deutlicher Rückgang des Goldpreises statt dem tatsächlich bereits damals allgemein angenommenen Anstieg) und die nicht berücksichtigten erheblichen stillen Reserven bei dem Vorratsvermögen.

LG Mannheim, Beschluss vom 22. Juli 2025, Az. 23 O 3/22 SpruchG
Jaeckel, U. u.a.. ./. Agosi AG (vormals: Umicore International AG)
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Oliver Jenal, Peritus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 68161 Mannheim
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 40545 Düsseldorf

Freitag, 22. August 2025

Artnet AG präsentiert Halbjahreszahlen 2025: Stabilisierung in einem herausfordernden Marktumfeld

Corporate News

Berlin, 22. August 2025 – Artnet AG, die führende digitale Plattform für Daten, Marktplatz und Medien im globalen Kunstmarkt, hat heute ihren Halbjahresbericht 2025 veröffentlicht. Trotz eines anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Umfelds konnte das Unternehmen seine Position als unverzichtbare Infrastruktur für Sammler, Galerien und Institutionen behaupten und wichtige strategische Fortschritte erzielen.

Im ersten Halbjahr 2025 erzielte Artnet einen Umsatz von 9,84 Mio. EUR, was einem Rückgang von 12 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Das operative Ergebnis (EBIT) belief sich auf –1,3 Mio. EUR nach –0,73 Mio. EUR im Vorjahr. Positiv entwickelte sich der operative Cashflow, der deutlich auf 1,30 Mio. EUR anstieg (H1 2024: 0,21 Mio. EUR). Zum Stichtag 30. Juni 2025 verfügte das Unternehmen über eine Liquidität von 0,07 USD je Aktie.

Segmententwicklung

Das Marktplatzgeschäft erwies sich trotz des schwachen Marktumfelds als stabilisierender Faktor. Der Umsatz lag bei 3,90 Mio. EUR, lediglich 2,8 Prozent unter Vorjahr. Besonders dynamisch entwickelte sich das Geschäft mit Private Sales, das um 78 Prozent zulegte. Unter den erfolgreich versteigerten Werken ragten Sam Francis (400.000 USD), Cindy Sherman (250.000 USD) und Keith Haring (212.000 USD) hervor.

Das Datensegment verzeichnete einen Umsatz von 2,92 Mio. EUR, rund zehn Prozent weniger als im Vorjahr. Hintergrund waren technische Probleme bei wiederkehrenden Zahlungssystemen, die mittlerweile behoben sind. Das Mediensegment spürte die schwache Konsumstimmung am deutlichsten: Hier sank der Umsatz um 24 Prozent auf 3,03 Mio. EUR. Dennoch bleibt Artnet News mit über 25 Millionen Seitenaufrufen die reichweitenstärkste Publikation der Kunstwelt und konnte mit Luxusmarken wie Chanel, Cartier und Range Rover langfristige Partnerschaften festigen.

Strategische Highlights

Artnet verzeichnete in der ersten Jahreshälfte über 13 Millionen neue Nutzer, vor allem in den Kernmärkten USA, Großbritannien, Deutschland, Kanada und Frankreich. Technologisch setzte das Unternehmen wichtige Impulse: Mit der neuen Discovery Page wurde die Suche im Marktplatz und in der Preisdatenbank deutlich verbessert, während die Entwicklung des KI-gestützten Art Advisor voranschreitet, dessen Einführung für das zweite Halbjahr 2025 geplant ist. Zudem wurde die globale Zahlungsabwicklung erfolgreich auf Stripe umgestellt.

Prognose

Das Management bestätigt die Umsatzprognose für das Gesamtjahr 2025 von 20 bis 24 Mio. EUR und rechnet mit einem operativen Ergebnis von rund –1,3 Mio. EUR. „Wir sind überzeugt, dass unser diversifiziertes Geschäftsmodell und unsere konsequente Fokussierung auf Technologie, Innovation und Effizienz die Grundlage für nachhaltiges Wachstum bilden“, erklärte CEO Jacob Pabst.

Nachtragsbericht


Nach dem Stichtag veröffentlichte die Leonardo Art Holdings GmbH am 8. Juli 2025 ein freiwilliges Übernahme- und Delisting-Angebot in Höhe von 11,25 EUR je Aktie. Zum Ende der Annahmefrist am 5. August 2025 hält die Leonardo Art Holdings GmbH ca. 97,17 % des gesamten Grundkapitals der artnet AG. Weiterhin hat die Frankfurter Wertpapierbörse das Delisting von artnet zum 22. August 2025 bestätigt. Aktionäre der artnet AG können das Übernahme- und Delisting-Angebot noch bis zum 22. August 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) annehmen. Zur weiteren Stärkung der Liquidität nahm Artnet am 16. Juli zudem ein Darlehen über 2 Mio. USD auf.

CLIQ Digital AG: Dylan Media wird gegen vorgeschlagenen Aktienrückkauf stimmen und CLIQ Digital erwägt derzeit kein Delisting mehr

Veröffentlichung einer Insiderinformationen gemäß Artikel 17 Abs. 1 derVerordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)

Düsseldorf, 6. August 2025 - Die CLIQ Digital AG ("CLIQ Digital" oder die "Gesellschaft") gibt bekannt, dass sie heute von ihrem größten Aktionär Dylan Media B.V. (?Dylan Media") darüber informiert wurde, dass er auf der kommenden ordentlichen Hauptversammlung am 21. August 2025 gegen den unter Tagesordnungspunkt 7 angekündigten Beschlussvorschlag stimmen wird. Dieser (ursprünglich von Dylan Media selbst verlangte) Tagesordnungspunkt betrifft ein öffentliches Teilrückkaufangebot für Aktien und eine Kapitalherabsetzung durch Einziehung der zurückgekauften Aktien. 

Die Entscheidung von Dylan Media folgt auf die gestrige Veröffentlichung von CLIQ Digital. Darin wurde bekannt gegeben, dass die Fähigkeit der Gesellschaft, Zahlungen von einem Teil seiner bestehenden Kunden abzuwickeln und neue Kunden zu akquirieren, aufgrund signifikanter Entwicklungen im globalen Ökosystem des digitalen Zahlungsverkehrs beeinträchtigt ist, was letztlich zur Rücknahme der Prognose der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 führte. In Anbetracht dieser Entwicklungen hat Dylan Media die Ansicht geäußert, dass die Liquiditätssicherung im aktuellen Umfeld die vernünftigste kurzfristige Strategie darstellt, und Dylan Media derzeit daher ein öffentliches Teilrückkaufangebot der Gesellschaft nicht mehr unterstütze. 

Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht des aktuellen Geschäftsumfelds hat der Vorstand heute beschlossen, derzeit kein Delisting von der Börse mehr zu erwägen.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 25. August 2025)
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems), maßgebliche Handelsregistereintragung am 16. Juni 2025 (Fristende: 16. September 2025)
  • Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien
  • CECONOMY AG: Übernahmeangebot durch JD.com

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC), nunmehr Delisting zum Ablauf des 24. Juni 2025
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber Bedenken der Europäischen Kommission, eingehende Untersuchung

  • DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 1. August 2025
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Hauptversammlung am 16. Juli 2025

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Hauptversammlung am 28. August 2025

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie, jetzt neues Erwerbsangebot
  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH 

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 5. August 2025 (Fristende: 5. November 2025)

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Hauptversammlung am 25. September 2025
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025

  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025

  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 25. August 2025)

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Eintragung im Handelsregister am 27. Juni 2025 (Fristende: 29. September 2025)

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Eintragung und Bekanntmachung am 23. Juni 2025 (Fristende: 23. September 2025) 
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Deutsche Wohnen SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung

Am 30. Juli 2025 hat die WGP Legal Holdings Limited* der Deutsche Wohnen SE gemäß §§ 33, 34 WpHG mitgeteilt, dass (1.) WGP Legal Holdings Limited, (2.) Walkers Professional Services Limited, (3.) Walkers Fiduciary Limited, (4.) AP HGA Manager LLC, (5.) AP Dolphin (Luxembourg) S.à r.l. (die unter 2. bis 5. Genannten, die „Weiteren Walkers-Gesellschaften“) am 29. Juli 2025 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % der Stimmrechte aus Aktien der Deutsche Wohnen SE überschritten haben.

Die betreffenden Stimmrechte werden unmittelbar von der Delphinus SubCo GmbH gehalten und  WGP Legal Holdings Limited, den Weiteren Walkers-Gesellschaften sowie der Delphinus TargetCo GmbH und der Delphinus HoldCo GmbH (Delphinus TargetCo GmbH, Delphinus HoldCo GmbH und Delphinus SubCo GmbH zusammen die „Delphinus-Gesellschaften“) gemäß § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet (WGP Legal Holdings Limited, die Weiteren Walkers-Gesellschaften und die Delphinus-Gesellschaften zusammen die „Meldepflichtigen“).

Gemäß § 43 Abs. 1 WpHG teilt die WGP Legal Holdings Limited – in entsprechender Anwendung des § 37 WpHG auch für die Weiteren Walkers-Gesellschaften und die Delphinus-Gesellschaften – die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel wie folgt mit:

1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 43 Abs. 1 S. 3 WpHG)

1.1 Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinnen.

1.2 Die Meldepflichtigen haben keine Absicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der Deutsche Wohnen SE durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

1.3 Die Meldepflichtigen haben keine Absicht, Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Deutsche Wohnen SE zu nehmen.

1.4 Die Meldepflichtigen streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Deutsche Wohnen SE an, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.

2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 S. 4 WpHG)

Bei den für den (mittelbaren) Erwerb der Stimmrechte durch die WGP Legal Holdings Limited  und die Weiteren Walkers-Gesellschaften verwendeten Mitteln handelte es sich zu 100 % um Fremdmittel. Die Delphinus-Gesellschaften hatten die Stimmrechte ursprünglich ohne Verwendung von Eigen- oder Fremdmitteln im Wege der Einbringung erworben.

*Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die WGP Legal Holdings Limited in den Stimmrechtsmitteilungen vom 1. Oktober 2024 und 30. Juli 2025 versehentlich als „WPG Legal Holdings Limited“ bezeichnet wird.

Donnerstag, 21. August 2025

UMT United Mobility Technology AG: Kapitalherabsetzung im Verhältnis 10 : 1

UMT United Mobility Technology AG
München

Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung von sechs Aktien
und über eine Kapitalherabsetzung nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien

WKN A2YN70 / ISIN DE000A2YN702
nach Zusammenlegung:
WKN A40ZVU / ISIN: DE000A40ZVU2 („konvertierte Stückaktien“)

Die Hauptversammlung der UMT United Mobility Technology AG („Gesellschaft“) hat am 30. Juni 2025 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 5.290.856,00, eingeteilt in 5.290.856, nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, um EUR 6,00 auf EUR 5.290.850,00, eingeteilt in 5.290.850 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, nach § 237 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG durch Einziehung von Aktien herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung wird vorgenommen durch die Einziehung von sechs Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (insgesamt somit EUR 6,00), auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von dem Aktionär Erik Nagel unentgeltlich zur Verfügung gestellt und damit erworben werden. Der auf die eingezogenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 6,00 wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt. Die Kapitalherabsetzung dient ausschließlich dem Zweck, bei der anschließenden vereinfachten Kapitalherabsetzung ein glattes Zusammenlegungsverhältnis zu erreichen. Mit der Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht München unter HRB 167884 am 29. Juli 2025 sind die Kapitalherabsetzung durch Einziehung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 30. Juni 2025 außerdem beschlossen, das nach Wirksamwerden der oben beschriebenen Kapitalherabsetzung durch Einziehung bestehende Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 5.290.850,00 eingeteilt in 5.290.850 auf den Inhaber lautende Stückaktien, nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) zum Zwecke der Schaffung einer freien Kapitalrücklage um EUR 4.761.765,00 auf EUR 529.085,00, eingeteilt in 529.085 auf den Inhaber lautende Stückaktien, herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG).

Mit der Eintragung dieses Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 167884 am 5. August 2025 sind die ordentliche Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

Die ordentliche Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils zehn (10) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 zu einer (1) auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 zusammengelegt werden (konvertierte Stückaktie). Bezüglich etwaiger Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von zehn zu eins teilbaren Anzahl von Stückaktien hält, werden in Abstimmung mit den Depotbanken Vorkehrungen getroffen, um diese mit anderen Spitzen zusammenzulegen und für Rechnung der Beteiligten zu verwerten. Die Verwertung der Aktienspitzen erfolgt durch Aufrundung auf die nächste volle Anzahl von Aktien.

Die konvertierten Stückaktien der UMT United Mobility Technology AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt a.M., hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der UMT United Mobility Technology AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Zur Durchführung der Kapitalherabsetzung werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der UMT United Mobility Technology AG nach dem Stand vom 26.08.2025 (Record Date), abends, im Verhältnis 10:1 umbuchen. An die Stelle von je zehn (10) Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A2YN702) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 (WKN A40ZVU / ISIN DE000A40ZVU2).

Soweit ein Aktionär einen nicht durch 10 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (WKN A40ZVT / ISIN DE000A40ZVT4) eingebucht. Die Aktionäre der UMT United Mobility Technology AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 09.09.2025 wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (WKN A40ZVT / ISIN DE000A40ZVT4) bemühen. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der BankM AG, Frankfurt am Main, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Ein Teilrechtehandel ist nicht vorgesehen.

Mit der Kapitalherabsetzung ist auch eine Umstellung der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft verbunden. Mit Wirkung zum 25.08.2025 erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der UMT United Mobility Technology AG im Verhältnis 10:1 im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (Basic Board). Vorliegende, noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 22.08.2025.

Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.

Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien (WKN A40ZVU / ISIN DE000A40ZVU2) im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (Basic Board) ist für den 25.08.2025 (Ex-Tag) vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Aktien börsenmäßig lieferbar. 

München, im August 2025

UMT United Mobility Technology AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 21. August 2025

Mittwoch, 20. August 2025

LS INVEST AG: Anfechtungsklage gegen Zustimmungsbeschluss zum Vergleich

LS INVEST AG
Duisburg

Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 AktG gibt der Vorstand der LS INVEST AG bekannt, dass von drei Aktionärinnen eine Nichtigkeits- und Anfechtungsklage erhoben worden ist, die unter dem Aktenzeichen 39 O 75/25 beim Landgericht Düsseldorf anhängig ist. Die Klage ist bisher nur dem Vorstand zugestellt worden.

Die Klägerinnen beantragen mit ihrer Klage, die in der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 11. Juni 2025 gefassten Beschlüsse zu TOP 1 (Beschlussfassung über den Abschluss einer Vergleichsvereinbarung mit der Lopesan Touristik S.A.U. als Aktionärin der Gesellschaft, den Verzicht auf eventuell bestehende Schadensersatzansprüche und die Abberufung des besonderen Vertreters) für nichtig zu erklären.

Güte- und Verhandlungstermin wurden noch nicht angesetzt. 

Duisburg, im August 2025
LS INVEST AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 14. August 2025

APONTIS PHARMA AG: Veränderungen im Vorstand

Corporate News

Monheim am Rhein, 20. August 2025. Der Vorstandsvorsitzende der APONTIS PHARMA AG (Ticker APPH / ISIN DE000A3CMGM5), einem führenden Pharmaunternehmen für Single Pill-Kombinationen in Deutschland, wird das Unternehmen nach Ablauf seines Vertrages Ende August 2025 verlassen. Bruno Wohlschlegel wird bis Ende September in beratender Funktion für das Unternehmen tätig sein, um den Übergang zur neuen Führung zu begleiten. Ein Nachfolger wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Wohlschlegel wurde im September 2023 zum Vorstandsvorsitzenden von APONTIS PHARMA berufen, um die Restrukturierung des Unternehmens umzusetzen und eine Rückkehr in die Profitabilität auf Basis einer langfristigen Wachstumsstrategie zu erreichen. Nach der Umsetzung eines erfolgreichen Performance- und Effizienzsteigerungsprogramm mit Kostensenkungen, einer Neuaufstellung des Vertriebs und einem neuen Go-to-Market-Ansatz konnte das Unternehmen bereits im Frühjahr 2024 zahlreiche Fortschritte erzielen und im Geschäftsjahr 2024 wieder zu Wachstum und Profitabilität zurückkehren.

Im Herbst 2024 kündigte der Pharmakonzern Zentiva eine Erwerbsangebot für die Aktien der APONTIS PHARMA AG an. Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. Juli 2025 stimmten die Aktionäre dem Antrag von Zentiva auf Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 10,40 zu. Mit Eintragung des Verschmelzungsbeschlusses in das Handelsregister geht APONTIS PHARMA in der Zentiva AG auf. Die derzeitige Zulassung der APONTIS PHARMA-Aktien zum Handel an der Börse wird voraussichtlich kurz nach Wirksamwerden des Verschmelzungsausschlusses enden.

„Mit dem Beschluss der Hauptversammlung über die Barabfindung wird APONTIS PHARMA Teil der Zentiva Gruppe. Meine Aufgabe, das Unternehmen neu aufzustellen, die Profitabilität wieder herzustellen und eine langfristige Strategie zu entwickeln, ist damit vorzeitig erfolgreich abgeschlossen. Bereits nach wenigen Monaten konnten wir die ersten positiven Ergebnisse unseres Restrukturierungsprogramm vorweisen. Die Co-Marketing-Vereinbarung mit Novartis, die erfolgreiche Entwicklung der Single-Pill-Kombinationen und explizit auch das Erwerbsangebot durch Zentiva sind Belege dafür. Das gesamte Team aus Vorstand, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von APONTIS PHARMA hat eine großartige Arbeit geleistet. Ich freue mich, dass ich ein hervorragend aufgestelltes Unternehmen mit einer motivierten Mannschaft an die neuen Eigentümer übergeben kann“, so Bruno Wohlschlegel, CEO von APONTIS PHARMA.

„Bruno Wohlschlegel hat in den vergangenen zwei Jahren einen herausragenden Beitrag zur Sanierung und Neuaufstellung von APONTIS PHARMA geleistet. Nachdem das Unternehmen im Sommer 2023 vor erheblichen Herausforderungen stand, hat er mit seinem Team ein tiefgreifendes Performance- und Effizienzsteigerungsprogramm entwickelt und erfolgreich umgesetzt. Schneller als erwartet hat er das Unternehmen wieder in die Profitabilität geführt und die Marktpräsenz von Single Pill-Kombinationen erhöht. Der Aufsichtsrat schätzte den Austausch, das Know-how und seine Erfahrung. Für seine künftigen Pläne wünschen wir ihm alles Gute und freuen uns, dass er dem Unternehmen in der Übergangszeit mit seiner Erfahrung weiter zur Seite steht“, sagt Matthias Wiedenfels, Aufsichtsratsvorsitzender von APONTIS PHARMA.

Über APONTIS PHARMA:


Die APONTIS PHARMA AG ist ein führendes Pharmaunternehmen in Deutschland, das sich auf Single Pill-Kombinationen spezialisiert hat. Single Pill-Kombinationen vereinen zwei bis drei patentfreie Wirkstoffe in einem Kombinationspräparat, das einmal am Tag eingenommen wird. Single Pill-Therapien verbessern wissenschaftlich gestützt signifikant die Behandlungsprognose und Lebensqualität der Patient:innen, während Komplikationen, Sterblichkeit und Behandlungskosten sinken. Daher sind Single Pill-Kombinationen in zahlreichen internationalen Behandlungsleitlinien die zu bevorzugende Therapieoption, darunter in der EU und in Deutschland. APONTIS PHARMA entwickelt, vermarktet und vertreibt seit 2013 ein breites Portfolio an Single Pill-Kombinationen und anderen Arzneimitteln, mit besonderem Fokus auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Hypertonie, Hyperlipidämie und Sekundärprävention. Weitere Informationen über APONTIS PHARMA finden sich unter www.apontis-pharma.de.

TAG Immobilien AG gibt die erfolgreiche Platzierung neuer Aktien aus einer Barkapitalerhöhung und Aufstockung der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2031 bekannt

DIESE MITTEILUNG, EINSCHLIESSLICH DER DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN, UNTERLIEGT EINSCHRÄNKUNGEN UND IST NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG, VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, ODER AN PERSONEN IN EINER SOLCHEN RECHTSORDNUNG BESTIMMT. WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN SIND ANWENDBAR. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG.

DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.

AD-HOC-MITTEILUNG


Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 MAR der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamburg, 19. August 2025

Die TAG Immobilien AG ("TAG" oder die "Gesellschaft") hat erfolgreich die am 19. August 2025 beschlossene Kapitalerhöhung durch die Platzierung von insgesamt 12.478.291 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 1,00 (die "Neuen Aktien"), was rund 7,07% des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft entspricht, im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens an institutionelle Investoren abgeschlossen (die "Kapitalerhöhung"). Der Platzierungspreis betrug EUR 14,90 je Neuer Aktie, womit sich ein Bruttoemissionserlös von EUR 185,9 Millionen ergibt.

Nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister, was voraussichtlich bis zum 22. August 2025 erfolgen wird, beträgt das Grundkapital der TAG EUR 189.034.941,00, eingeteilt in 189.034.941 Aktien. Der Handel der Neuen Aktien durch Einbeziehung in die bestehende Notierung der Gesellschaft im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und dessen Teilbereich mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) wird voraussichtlich am oder um den 25. August 2025 aufgenommen.

Des Weiteren hat die TAG erfolgreich die Aufstockung der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2031 durch die Begebung neuer Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von weiteren EUR 98 Millionen (die "Neuen Schuldverschreibungen") abgeschlossen ("Aufstockung" und zusammen mit der Kapitalerhöhung, "Transaktion"). Die Neuen Schuldverschreibungen können in 5.177.323 neue und/oder bestehende auf den Inhaber lautende Stückaktien der TAG umgewandelt werden, was rund 2,93% des derzeit ausgegebenen Grundkapitals der Gesellschaft entspricht.

Die Neuen Schuldverschreibungen werden zu den gleichen Konditionen (mit Ausnahme des Valutatags und des Emissionspreises) wie die von der TAG am 11. März 2025 im Volumen von EUR 332 Millionen begebenen Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2031 (die "Bestehenden Schuldverschreibungen") ausgegeben und bilden ab dem Valutatag der Neuen Schuldverschreibungen mit den Bestehenden Schuldverschreibungen eine einheitliche Gesamtemission.

Der finale Emissionspreis der Neuen Schuldverschreibungen beträgt 104,1% ihres Nennbetrags. Zusätzlich erhält die Gesellschaft am Valutatag der Neuen Schuldverschreibungen die aufgelaufenen Zinsen in Bezug auf die Neuen Schuldverschreibungen für die Periode vom 11. März 2025 (einschließlich) bis zum Valutatag der Neuen Schuldverschreibung (ausschließlich). Der Valutatag wird voraussichtlich am oder um den 27. August 2025 sein.

Im Rahmen einer Privatplatzierung wurden die Neuen Schuldverschreibungen ausschließlich institutionellen Investoren in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika angeboten.

Die Joint Global Coordinators haben mit dem Angebot der Neuen Schuldverschreibungen eine gleichzeitige Platzierung von bestehenden Aktien der Gesellschaft im Namen bestimmter Käufer der Neuen Schuldverschreibungen organisiert, die diese Aktien im Rahmen von Leerverkäufen an von den Joint Global Coordinators vermittelte Käufer verkaufen wollten, um das Marktrisiko abzusichern, dem die Käufer im Rahmen des Erwerbs der Neuen Schuldverschreibungen ausgesetzt sind. Im Zusammenhang mit dieser Platzierung wird die TAG keine Erlöse aus dem Verkauf von Aktien erhalten.

Die Gesellschaft wird einen Bruttoemissionserlös im Volumen von rund EUR 288,2 Millionen aus der Transaktion erhalten. TAG beabsichtigt, den Nettoemissionserlös, vor dem Hintergrund der für die Akquisition des Resi4Rent Portfolios in Polen zu verwendenden Barmittel, zur teilweisen Refinanzierung sowie für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.

Die Bezugsrechte der Aktionäre der Gesellschaft wurden für die Transaktion ausgeschlossen. Als Teil der Transaktion hat sich die Gesellschaft zu einer 90-tägigen Lock-up-Periode verpflichtet, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.

TAG Immobilien AG beschließt Barkapitalerhöhung und Aufstockung der ausstehenden Wandelschuldverschreibung mit einer Laufzeit bis 2031

DIESE MITTEILUNG, EINSCHLIESSLICH DER DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN, UNTERLIEGT EINSCHRÄNKUNGEN UND IST NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG, WEDER VOLLSTÄNDIG NOCH TEILWEISE, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, ODER AN PERSONEN IN EINER SOLCHEN RECHTSORDNUNG BESTIMMT. WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN SIND ANWENDBAR. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG.

DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.

AD-HOC-MITTEILUNG


Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 MAR der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamburg, 19. August 2025

Der Vorstand der TAG Immobilien AG ("TAG" oder die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die gleichzeitige Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen (die "Kapitalerhöhung") und die Aufstockung der ausstehenden Wandelschuldverschreibung mit einer Laufzeit bis 2031 durch die Begebung neuer, nicht nachrangiger und unbesicherter Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von rund EUR 98 Millionen (die "Neuen Schuldverschreibungen") einzuleiten.

Kapitalerhöhung

Im Rahmen der Kapitalerhöhung wird das Grundkapital von TAG durch die Emission von bis zu 12.478.291 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 1,00 (die "Neuen Aktien") erhöht. Dies entspricht einer Erhöhung von bis zu 7,1% des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft. Die Kapitalerhöhung wird gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025 und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durchgeführt. Der Platzierungspreis je Neuer Aktie wird im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) ermittelt. Die Neuen Aktien sind vom 1. Januar 2025 an voll dividendenberechtigt.

Das Platzierungsverfahren wird unmittelbar nach Veröffentlichung dieser Mitteilung eingeleitet und die Neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Investoren angeboten. Die Neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel am regulierten Markt zugelassen und in die bestehende Notierung im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse am oder um den 25. August 2025 einbezogen werden.

Ausgabe von Neuen Schuldverschreibungen


Die Neuen Schuldverschreibungen sind in neue und/oder bestehende, auf den Inhaber lautende Stückaktien von TAG wandelbar. Die Bezugsrechte der Aktionäre der Gesellschaft werden ausgeschlossen. Die Neuen Schuldverschreibungen werden zu den gleichen Konditionen (mit Ausnahme des Valutatags und des Emissionspreises) wie die von TAG am 11. März 2025 im Volumen von EUR 332 Millionen begebenen Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2031 (die "Bestehenden Schuldverschreibungen") ausgegeben und bilden ab dem Valutatag der Neuen Schuldverschreibungen mit den Bestehenden Schuldverschreibungen eine einheitliche Gesamtemission.

Der finale Emissionspreis der Neuen Schuldverschreibungen (welcher nicht niedriger als 100% des Nennbetrags sein wird) wird im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bestimmt. Valutatag wird voraussichtlich am oder um den 27. August 2025 sein und die Einbeziehung der Neuen Schuldverschreibungen in die Notierung der Bestehenden Schuldverschreibungen im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt voraussichtlich kurz danach.

Im Rahmen einer Privatplatzierung werden die Neuen Schuldverschreibungen ausschließlich institutionellen Investoren in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika angeboten.

Gleichzeitige Delta-Platzierung

TAG wurde von den Joint Global Coordinators darüber informiert, dass die Joint Global Coordinators mit dem Angebot der Neuen Schuldverschreibungen eine gleichzeitige Platzierung von bestehenden Aktien der Gesellschaft im Namen bestimmter Käufer der Neuen Schuldverschreibungen organisieren, die diese Aktien im Rahmen von Leerverkäufen an von den Joint Global Coordinators vermittelte Käufer verkaufen wollen, um das Marktrisiko abzusichern, dem die Käufer im Rahmen des Erwerbs der Neuen Schuldverschreibungen ausgesetzt sind (die "Delta-Platzierung" und zusammen mit der Kapitalerhöhung die "Gleichzeitige Beschleunigte Platzierung"). Der Platzierungspreis für die im Rahmen der Delta-Platzierung verkauften Aktien wird im Rahmen der Gleichzeitigen Beschleunigten Platzierung ermittelt. TAG wird keine Erlöse aus dem Verkauf von Aktien im Zusammenhang mit der Delta-Platzierung erhalten.

Verwendung der Erlöse

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung und der Begebung der Neuen Schuldverschreibungen, vor dem Hintergrund der für die Akquisition des Resi4Rent Portfolios in Polen zu verwendenden Barmittel, zur teilweisen Refinanzierung sowie für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.

Die endgültigen Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen werden voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages in einer separaten ad hoc Mitteilung bekannt gegeben.

Als Teil der Kapitalerhöhung und der Begebung der Neuen Schuldverschreibungen hat sich die Gesellschaft zu einer 90-tägigen Lock-up-Periode verpflichtet, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.

Dienstag, 19. August 2025

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Diebold Nixdorf AG: Fomular für die "Ausscheidensprämie" der die Barabfindung wählenden Minderheitsaktionäre

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Zur Beendigung der Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklagen gegen den in der außerordentlichen Hauptversammlung der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft (vormals Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft) vom 26. September 2016 gefassten Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages (BuG) wurde mit den klagenden außenstehenden Aktionären ein 2017 im Bundesanzeiger veröffentlichter Vergleich geschlossen, damit der BuG zeitnah eingetragen werden konnte. Der in dem Vergleich vorgesehene Fall, dass es in dem Spruchverfahren zum BuG keine Erhöhung gibt, ist nunmehr eingetreten: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/06/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und.html 

Die Hauptaktionärin Diebold Holding hatte sich in dem Vergleich aus dem Jahr 2017 für diesen Fall verpflichtet, den die Barabfindung aus dem BuG wählenden und deswegen ausscheidenden Minderheitsaktionären eine sog. pauschale „Ausscheidensprämie“in Höhe von EUR 0,48 je Aktie zu zahlen. Damit sollte offenbar gefördert werden, dass möglichst viele Minderheitsaktionäre ausscheiden (für die Hauptaktionärin vorteilhaft für den kurz danach im Jahr 2019 durchgeführten Squeeze-out).

Die Diebold Nixdorf Holding Germany hat nunmehr auf Anfrage mitgeteilt, wie das Verfahren für das "Top-up Payment" läuft. So muss der ausgeschiedene Aktionär ein 13-seitiges Formular ausfüllen und einreichen: 

"Sie haben sich an uns gewandt, um Ansprüche ehemaliger Aktionäre der Diebold Nixdorf AG auf Auszahlung der Ausscheidensprämie aus dem am 9. Februar 2017 im Bundesanzeiger veröffentlichten Prozessvergleich mit der Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA geltend zu machen. 

Um eine Auszahlung und Abwicklung der Prämien vorzunehmen, müssen wir die Berechtigung der Aktionäre zum Erhalt der Ausscheidensprämie überprüfen. Wir bitten die ehemaligen Aktionäre daher, das beigefügte Antragsformular vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den entsprechenden Anlagen per Post, Kurier oder per E-Mail (als PDF-Scan des unterschriebenen Dokuments) an die folgende Adresse zu senden:

Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH
Legal / Petra Noeke
Heinz-Nixdorf-Ring 1
33106 Paderborn
E-Mail: paymentrequest@dieboldnixdorf.com

Sobald wir die vollständigen Anträge erhalten haben und die jeweilige Berechtigung bestätigen konnten, werden wir die Ausscheidensprämie (ggf. über einen Dritten) auf das im jeweiligen Antragsformular angegebene Konto überweisen.

Wenn beim Ausfüllen des Formulars oder danach Fragen haben aufkommen sollten, wenden Sie sich bitte an unser Aktionärsbetreuungsteam unter: paymentrequest@dieboldnixdorf.com"

artnet AG: Delisting der Aktien der artnet AG von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 22. August 2025

Corporate News 

- Frankfurter Wertpapierbörse bestätigt Delisting zum Ablauf der weiteren Angebotsfrist des freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebots der Leonardo Art Holdings GmbH

- Aktionäre der artnet AG können das Übernahme- und Delisting-Angebot noch bis zum 22. August 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) annehmen


Berlin/New York, 19. August 2025 – Der Vorstand der artnet AG („Gesellschaft“) wurde heute über den Beschluss der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse informiert, dass der von der Gesellschaft beantragte Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE000A1K0375 („Delisting“) mit Ablauf des 22. August 2025 wirksam wird. Damit werden die Aktien der Gesellschaft mit Ablauf des 22. August 2025 nicht mehr im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse handelbar sein. Mit Wirksamkeit des Delisting entfallen künftig alle mit einer Notierung im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse verbundenen Transparenzpflichten, einschließlich der Ad-hoc-Publizitätspflicht und der Pflicht zur Erstellung von Halbjahresfinanzberichten.

Die Gesellschaft hat zusätzlich bei den Börsen in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart sowie bei der Tradegate Exchange angeregt, dass die Aktien der Gesellschaft unverzüglich nach Wirksamkeit des Delisting zum Ablauf des 22. August 2025 nicht mehr im Freiverkehr an diesen Börsen gehandelt werden und bestehende Notierungen mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt eingestellt werden. Sofern die Börsen dieser Anregung folgen, ist ab diesem Zeitpunkt kein börslicher Handel mit Aktien der Gesellschaft mehr möglich.

Das Delisting erfolgt im Zuge des freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebots der Leonardo Art Holdings GmbH vom 8. Juli 2025 an alle Aktionäre der Gesellschaft („Angebot“). Aktionäre können das Angebot, das keinen Vollzugsbedingungen unterliegt, noch bis zum 22. August 2025, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), annehmen. Nach unabhängiger und sorgfältiger Prüfung haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft den Aktionären der Gesellschaft empfohlen, das Angebot anzunehmen. Für weitere Informationen wird auf die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats zu dem Angebot verwiesen, das auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.artnet.com/investor-relations/ im Bereich "Übernahme- und Delisting-Angebot" abrufbar ist.

Barabfindung zum Squeeze-out bei der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft auf EUR 11,08 erhöht

Die Barabfindung bei der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft wurde von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht.

Aktualisierter Übertragungsbeschluss:

„Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft werden
gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG gegen
Gewährung einer von der Blitz 24-250 GmbH mit Sitz in München zu zahlenden angemessenen
Barabfindung von EUR 11,08 je Stückaktie der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft auf die Blitz 24-250 GmbH mit Sitz in München (Hauptaktionär) übertragen.“

Squeeze-out bei der BUWOG AG: Handelsgericht Wien hebt Barabfindung auf EUR 36,30 je BUWOG-Aktie an (+ 25 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Überprüfungsverfahren zu dem Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) bei der BUWOG AG, Wien, zugunsten der Vonovia SE hatte das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses gemäß § 2225g AktG ("Gremium") Anfang des Jahres seinen abschließenden Bericht vorgelegt. 

Nach Ansicht des Gremiums stellt der Börsenkurs wirtschaftlich betrachtet keinen geeigneten Maßstab für die Beurteilung der Angemessenheit der Barabfindung dar. Dieser liege unterhalb des nach anerkannten Methoden der Unternehmensbewertung ermittelten wahren Wertes der Aktien (S.24). Wie bereits von dem von dem Gremium beauftragte Sachverständige FH-Hon.Prof. MMag. Alexander Enzinger ausgeführt, hängt der vom Gremium ermittelte Wert maßgeblich von den zu berücksichtigenden Synergieeffekten ab. Je nachdem, ob und wie die Synergieeffekte und die Integrationskosten auf die beiden Gesellschaften aufgeteilt werden, ergeben sich unterschiedliche Werte. Bei Szenario A erfolgt die Zuteilung entsprechend dem Gutachten von Ebner Stolz. Dem entsprechend wird der BUWOG ein Anteil von ca. 21 % an den gesamten zu erwarteten Synergieeffekten zugeteilt (EUR 7 Mio. von EUR 33,2 Mio.), während im Gegenzug 94,5 % der Integrationskosten der Antragsgegnerin zugeordnet werden. In Szenario B werden die realisierten Synergieeffekte von insgesamt EUR 33,2 Mio. p.a. sowie die einmalig anfallenden Integrationskosten von EUR 92,3 Mio. hälftig aufgeteilt, so dass sich ein höherer Wert ergibt.

Mit der Erhöhung auf EUR 36,30 je BUWOG-Aktie folgt das Handelsgericht diesem Szenario B. Damit ergibt sich eine von der Antragsgegnerin Vonovia SE zu zahlende Zuzahlung in Höhe von EUR 7,25 je BUWOG-Aktie. Hinzu kommen Zinsen in Höhe von 2 % ab dem Tag nach der Beschlussfassung bis zur Veröffentlichung des Eintragungsbeschlusses und 4 % Zinsen für den Zeitraum danach.

Handelsgericht Wien, FN 349794 d, Az. 74 Fr 20749/18 m
Gremium, Gr 3/19
Obert u.a. ./. Vonovia SE
gemeinsame Vertreterin: BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
Auftragsgutachterin: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co KG
sachverständige Prüferin: Grant Thornton Unitreu GmbH
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte, Wien (RA Thomas Zottl, RA Dr. Thomas Kustor)

artnet AG: Leonardo Art Holdings GmbH übermittelt Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der artnet AG nach §§ 327a ff. AktG (aktienrechtlicher Squeeze-Out)

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

New York/Berlin, 19. August 2025 – Die Leonardo Art Holdings GmbH hat der artnet AG („Gesellschaft“) heute mitgeteilt, dass ihr nach Vollzug des laufenden freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebots und der in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Aktienkaufverträge Aktien an der Gesellschaft in Höhe von mindestens 97,33 % und somit mehr als 95 % am Grundkapital der Gesellschaft im Sinne von § 327a AktG gehören werden.

Vor diesem Hintergrund hat die Leonardo Art Holdings GmbH heute das Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet, über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft („Minderheitsaktionäre“) an die Leonardo Art Holdings GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG in einer noch einzuberufenden Hauptversammlung der Gesellschaft beschließen zu lassen („Aktienrechtlicher Squeeze-Out“).

Die Höhe der den Minderheitsaktionären zu gewährenden Barabfindung steht noch nicht fest. Diese wird durch die Leonardo Art Holdings GmbH auf Grundlage der noch abzuschließenden Bewertungsarbeiten festgelegt und der Gesellschaft separat in einem konkretisierenden zweiten Verlangen der Leonardo Art Holdings GmbH („Konkretisierendes Übertragungsverlangen“) mitgeteilt. Die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung wird durch einen vom Landgericht Berlin auszuwählenden und zu bestellenden sachverständigen Prüfer geprüft.

Im Anschluss an den Zugang des Konkretisierenden Übertragungsverlangens bei der Gesellschaft kann die Hauptversammlung einberufen werden, die den Übertragungsbeschluss fassen soll. Die Gesellschaft wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Zeitpunkt der Hauptversammlung informieren.

Der Aktienrechtliche Squeeze Out wird erst mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister der Gesellschaft wirksam. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Leonardo Art Holdings GmbH über.

Samstag, 16. August 2025

Nexus AG: ao. Hauptversammlung zum Squeeze-out am 25. September 2025

Auf der virtuell durchgeführten außerordentlichen Hauptversammlung der Nexus AG am 25. September 2025 soll der angekündigte aktienrechtliche Squeeze-out zugunsten der Project Neptune Bidco GmbH (TA Associates Management, L.P.)  unter dem einzigen Tagesordnungspunkt beschlossen werden. Die Beschlussvorlage in der heute veröffentlichten Einladung lautet:

„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Nexus AG mit Sitz in Donaueschingen werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Project Neptune Bidco GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 296422 (Hauptaktionärin), zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 70,00 je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie auf die Hauptaktionärin übertragen.“

Die üblichen Unterlagen (Übertragungsbericht, Prüfungsbericht etc.) sind auf der Internetseite des Nexus AG unter https://www.nexus-ag.de/hv abrufbar.

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de 

Freitag, 15. August 2025

Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der New Work SE

Burda Digital SE
München

Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre (aktienrechtlicher Squeeze-out) der New Work SE, Hamburg

- WKN NWRK01 - / - ISIN DE000NWRK013 -

Die ordentliche Hauptversammlung der New Work SE, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 148078 („Gesellschaft“), vom 23. Juni 2025 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Burda Digital SE, München, als Hauptaktionärin („Hauptaktionärin“) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) i.V.m. §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).

Der Übertragungsbeschluss wurde am 5. August 2025 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin übergegangen. Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft für ihre übergegangenen Aktien eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 105,65 je auf den Namen lautender Stückaktie der Gesellschaft. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde von der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als gerichtlich ausgewähltem und bestelltem sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses am 5. August 2025 in das Handelsregister der New Work SE ist ebenfalls am 5. August 2025 durch die erstmalige Abrufbarkeit im Handelsregister bekannt gemacht worden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und Auszahlung der Barabfindung sind bei der

Landesbank Baden-Württemberg

zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung (zzgl. angefallener Zinsen) an die Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über die jeweilige Depotbank, die für die Weiterleitung der Barabfindung (zzgl. angefallener Zinsen) an die jeweiligen Minderheitsaktionäre verantwortlich ist. Die Entgegennahme der Abfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft provisions- und spesenfrei.

Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der Gesellschaft gewährt werden. 

München, im August 2025

Burda Digital SE

Quelle: Bundesanzeiger vom 8. August 2025

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
  • artnet AG: öffentliches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital)
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems), maßgebliche Handelsregistereintragung am 16. Juni 2025 (Fristende: 16. September 2025)
  • Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien
  • CECONOMY AG: Übernahmeangebot durch JD.com

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC), nunmehr Delisting zum Ablauf des 24. Juni 2025
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber Bedenken der Europäischen Kommission, eingehende Untersuchung

  • DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 1. August 2025
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Hauptversammlung am 16. Juli 2025

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Hauptversammlung am 28. August 2025

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie, jetzt neues Erwerbsangebot
  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH 

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 5. August 2025

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Hauptversammlung am 25. September 2025
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025

  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025

  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Eintragung im Handelsregister am 27. Juni 2025 (Fristende: 29. September 2025)

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Eintragung und Bekanntmachung am 23. Juni 2025 (Fristende: 23. September 2025) 
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners) 

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 14. August 2025

ABOUT YOU Holding SE: Hauptversammlung zum Squeeze-out am 22. September 2025

Auf der anstehenden außerordentlichen Hauptversammlung der ABOUT YOU Holding SE soll der angekündigte verschmelzungsrechtliche Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG beschlossen werden. Die Beschlussvorlage in der heute veröffentlichten Einladung lautet:

„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der ABOUT YOU Holding SE (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz und Art. 9 Abs. 1 lit. c Ziff. (ii), Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) gegen Gewährung einer von der ABYxZAL Holding AG mit Sitz in Hamburg (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 6,50 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der ABOUT YOU Holding SE auf die Hauptaktionärin übertragen.“

Die üblichen Unterlagen (Übertragungsbericht, Prüfungsbericht etc.) sind auf der Internetseite von ABOUT YOU unter hauptversammlung.aboutyou.de abrufbar.

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de 

Deutsche EuroShop AG: Erstes Halbjahr 2025: Deutsche EuroShop mit erwartungsgemäßer operativer Entwicklung und nachhaltigen Wachstumsimpulsen

Corporate News

- Positives Bewertungsergebnis durch steigende Vertragsmieten

- Deutlich verbessertes Konzernergebnis

- „Food Garden“ im Main-Taunus-Zentrum als Besuchermagnet

- Green Bond mit Volumen von 500 Mio. € erfolgreich platziert

- Dividende von 2,65 € je Aktie ausgeschüttet – Wechsel im Aufsichtsrat vollzogen

Hamburg, 14. August 2025 – Die Shoppingcenter-Investorin Deutsche EuroShop (DES) hat heute ihre Ergebnisse für die ersten sechs Monate 2025 veröffentlicht. „Wir blicken auf ein erstes Halbjahr zurück, in dem sich unser operatives Geschäft weitgehend im Rahmen unserer Erwartungen entwickelt hat“, erklärt Hans-Peter Kneip, Vorstand der Deutsche EuroShop. „Die Besucherfrequenz in unseren Shoppingcentern lag 1 % unter dem Vorjahresniveau, die Umsätze unserer Mieter stiegen hingegen um 1,3 % an. Die Mindestvertragsmieten erhöhten sich like-for-like um 0,5 %. Das zweite Quartal fiel im Hinblick auf Besucherfrequenz und Mieterumsätze im Vergleich zum Vorjahreszeitraum positiv aus, während das erste Quartal – bedingt durch kalender- und witterungsbedingte Einflüsse – unter dem Niveau des entsprechenden Vorjahreszeitraums lag. Insgesamt ergibt sich für das erste Halbjahr eine zufriedenstellende Entwicklung.“

Bewertungsergebnis steigert das Konzernergebnis (+17,3 %)

Der Konzernumsatz sank im ersten Halbjahr 2025 leicht um 1,1% auf 131,4 Mio.€ und das Nettobetriebsergebnis (NOI) verringerte sich angesichts gestiegener operativer Centeraufwendungen um 3,0 % auf 103,2 Mio.€. Das EBIT ging auf 103,9 Mio.€ zurück (-3,2 %). Gestiegenen Vertragsmieten standen im ersten Halbjahr 2025 neben höheren Abgrenzungen einmalige Umlage- und Kosteneffekte gegenüber, wodurch sich Umsatzerlöse, NOI und EBIT insgesamt reduziert haben. Das EBT (ohne Bewertung) reduzierte sich um 8,4 % auf 75,1 Mio.€, was in erster Linie auf einen Anstieg des Zinsaufwands um 3,9 Mio.€ zurückzuführen ist. Durch die gestiegenen Vertragsmieten fiel das Bewertungsergebnis mit 10,3 Mio. € um knapp 23 Mio. € besser aus.

Das Konzernergebnis lag dadurch mit 69,8Mio.€ deutlich (+17,3 %) über dem Vorjahreshalbjahr (59,5 Mio.€). Die Kennzahlen EPRA Earnings und Funds from Operations (FFO) beliefen sich auf 0,92 € bzw. 0,98 € und lagen damit unter den Vergleichswerten des Vorjahres (jeweils 1,06 €).

„Food Garden“ lockt deutlich mehr Besucher ins Main-Taunus-Zentrum

Ein Highlight im ersten Halbjahr war die Eröffnung des neuen „Food Garden“ im Main-Taunus-Zentrum (MTZ) bei Frankfurt am Main am 10. April 2025. Auf einer Fläche von rund 9.000 m² entstand ein modernes, architektonisch anspruchsvolles und nachhaltig konzipiertes Gastronomieareal mit vielfältigem kulinarischem Angebot. Seit der Eröffnung ist die Besucherfrequenz im MTZ um über 17 % gestiegen – ein klares Zeichen für die hohe Akzeptanz und Attraktivität des neuen Konzepts.

Green Bond erfolgreich platziert

Im Juni 2025 platzierte die Deutsche EuroShop ihre erste grüne Unternehmensanleihe mit einem Volumen von 500 Mio.€ und einer Laufzeit bis Oktober 2030. Die Emission war siebenfach überzeichnet und stieß auf breites Interesse institutioneller Investoren – ein starkes Vertrauenssignal in das Geschäftsmodell, die ESG-Strategie und die finanzielle Solidität der Deutsche EuroShop. Die Mittel dienen der allgemeinen Unternehmensfinanzierung und werden gemäß dem unternehmenseigenen Green Finance Framework auch in förderfähige nachhaltige Projekte investiert.

Hauptversammlung: Dividende und personelle Veränderungen

Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juni 2025 in Hamburg stimmten die Aktionärinnen und Aktionäre sämtlichen Tagesordnungspunkten mit großer Mehrheit zu. Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 2,65 € je Aktie für das Geschäftsjahr 2024 wurde beschlossen. Zudem verabschiedete sich Reiner Strecker nach langjähriger erfolgreicher Tätigkeit aus dem Aufsichtsrat. Mit Peter M. Ballon übernimmt ein international erfahrener Immobilienexperte den Vorsitz des Gremiums.

Ausblick

„Investitionen wie der neue ‚Food Garden‘ und die erfolgreiche Green-Bond-Emission stärken unsere Position nachhaltig – buchstäblich“, so Hans-Peter Kneip. „Für das zweite Halbjahr sehen wir weiteres Potenzial für ein stabiles Wachstum auf operativer Ebene.“

Vollständiger Halbjahresfinanzbericht

Der vollständige Halbjahresfinanzbericht ist als PDF-Datei und als ePaper im Internet abrufbar unter
www.deutsche-euroshop.de/ir

Deutsche EuroShop – Die Shoppingcenter-AG


Die Deutsche EuroShop ist Deutschlands einzige Aktiengesellschaft, die ausschließlich in Shoppingcenter an erstklassigen Standorten investiert. Das Unternehmen ist zurzeit an 21 Einkaufscentern in Deutschland, Österreich, Polen, Tschechien und Ungarn beteiligt. Zum Portfolio gehören u. a. das Main-Taunus-Zentrum bei Frankfurt, die Altmarkt-Galerie in Dresden und die Galeria Baltycka in Danzig.