von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das LG München I hat die Spruchanträge zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der STEMMER IMAGING AG als beherrschter Gesellschaft zu dem Aktenzeichen 5 HK O 6982/25 verbunden. Dem Organvertrag war ein erfolgreiches Übernahmeangebot und eine Investorenvereinbarung mit der Ventrifossa BidCo AG (von dem Private-Equity-Investor MiddleGround beraten) vorangegangen.
Ein gemeinsamer Vertreter ist bislang noch nicht bestellt worden.LG München I, Az. 5 HK O 6982/25
Divantis GmbH u.a. ./. Ventrifossa BidCo AG
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