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Mittwoch, 10. September 2025

Abwicklungshinweise zur vergleichsweisen Beendigung des Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der SM Capital Aktiengesellschaft

SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft
Sindelfingen

ISIN DE0006171846

Ergänzende Bekanntmachung der Abwicklungshinweise zu der im Bundesanzeiger am 08.07.2025 veröffentlichten Bekanntmachung über den Inhalt des am 30.06.2025 gerichtlich festgestellten Vergleichs in dem aktienrechtlichen Spruchverfahren vor dem Landgericht Stuttgart (Az.: 31 O 29/18 KfHSpruchG) über die Bestimmung der angemessenen Barabfindung und des angemessenen Ausgleichs gemäß §§ 304, 305 AktG i.V.m. § 1 Nr. 1 SpruchG.

Hinweise zur technischen Abwicklung

Die SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft gibt folgende Einzelheiten zur Abwicklung der sich aus dem gerichtlich festgestellten Vergleich ergebenden Zahlungsansprüche der (ehemaligen) außenstehenden Aktionäre der SM Capital Aktiengesellschaft bekannt:

Zentrale Abwicklungsstelle ist die Bankhaus Gebr. Martin AG Schlossplatz 7, 73033 Göppingen.

Die im Hinblick auf den durch den außergerichtlichen Vergleich vereinbarten Erhöhungsbeträge nachzahlungsberechtigten Aktionäre, die nach wie vor bei demselben Kreditinstitut eine Kontoverbindung unterhalten, über das seinerzeit die Ausgleichszahlung und/oder die Barabfindung abgewickelt wurde(n), brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der jeweiligen Nachbesserung nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut.

Diejenigen nachzahlungsberechtigten Aktionäre, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen Gründen bis zum 08. Oktober 2025 keine entsprechende Gutschrift der jeweiligen Nachbesserung erhalten, werden gebeten, sich schnellstmöglich an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über das seinerzeit die Ausgleichszahlung und/oder die Barabfindung abgewickelt wurde(n). Die genaue Abstimmung über die Anforderung und die spätere Auszahlung der Erhöhungsbeträge findet dann zwischen der ggf. neuen und der alten Depotbank statt. Erhöhungsbeträge können nur von der Depotbank bei der Abwicklungsstelle abgefordert werden, über die die Ausgleichszahlung/Barabfindung ausgezahlt wurde.

Außenstehende Aktionäre der SM Capital Aktiengesellschaft, die das aufgrund des außergerichtlichen Vergleichs erhöhte Angebot auf Barabfindung noch annehmen möchten, werden darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung der SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft gemäß § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG mit Ablauf von zwei Monaten nach dem Tag der Bekanntmachung des gerichtlich festgestellten Vergleichs, d. h. am 08. Oktober 2025 (einschließlich), endet. Für die Wahrung der Frist ist es ausreichend, wenn die Erklärung zur Annahme des Barabfindungsangebots innerhalb der Frist der jeweiligen Depotbank zugeht.

Nachbesserungsberechtigten (ehemaligen) Aktionären der SM Capital Aktiengesellschaft wird empfohlen, wegen der persönlichen steuerlichen Behandlung der erhöhten Ausgleichszahlung sowie des Erhöhungsbetrags auf die Barabfindung ihren jeweiligen steuerlichen Berater zu konsultieren. Bei eventuellen Rückfragen werden die nachzahlungsberechtigten (ehemaligen) Aktionäre der SM Capital Aktiengesellschaft gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden.

Die auf den Erhöhungsbetrag Barabfindung je Aktie geschuldeten Zinsen werden mit den erhaltenen Ausgleichszahlungen bzw. den nun zu leistenden Nachzahlungen der betreffenden Referenzzeiträume verrechnet.

Die Erfüllung der sich aus dem Vergleich ergebenden Nachzahlungsverpflichtungen ist für die Aktionäre, kosten-, provisions- und spesenfrei.

Die Annahmeerklärung kann über die Homepage der Anbieterin https://smw-ag.de/beteiligungen/sm-capital-ag/index.html heruntergeladen werden.

Sindelfingen, im August 2025

SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft

Quelle: Bundesanzeiger vom 7. August 2025

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