Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)
Potsdam, Deutschland, 1. September 2025 – Die Deutsche Konsum REIT-AG („Gesellschaft“) (ISIN: DE000A14KRD3 | WKN: A14KRD | Börsenkürzel: DKG) hat heute das finale Sanierungsgutachten der FTI-Andersch AG erhalten, welches dem Standard IDW S6 entspricht und die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH berücksichtigt. Die wesentlichen Sanierungsmaßnahmen umfassen eine Sanierungskapitalerhöhung, in deren Rahmen ein Debt-to-Equity-Swap für Verbindlichkeiten in Höhe von bis zu rund EUR 120 Mio. erfolgen soll, sowie umfangreiche Verkaufsmaßnahmen von Immobilienvermögen zur Reduzierung der Verschuldung der Gesellschaft mit einem Volumen in Höhe von rund EUR 300 Mio. Der Sanierungszeitraum läuft bis September 2027. Die relevanten Finanzierungsgläubiger haben zudem die Fälligkeiten ihrer Forderungen bis zum Ende des Sanierungszeitraums verlängert bzw. vergleichbare Zusagen erteilt. Die Zusagen stehen zum Teil noch unter marktüblichen aufschiebenden Bedingungen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass diese zeitnah erfüllt werden.
Auf dieser Grundlage wurden heute auch die Bedingungen für die Sanierungskapitalerhöhung festgelegt. Diese soll weiterhin als gemischte Bar- und Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrecht zu einem Bezugspreis von EUR 2,00 pro neu ausgegebener Aktie durchgeführt werden. Das Bezugsverhältnis soll 1 zu 1,5 betragen. Das bedeutet, dass die Aktionäre der Gesellschaft für eine bestehende Aktien 1,5 neue Aktien beziehen können. Damit soll das gezeichnete Kapital der Gesellschaft von zurzeit EUR 50.351.091,00 um bis zu EUR 75.526.635,00 auf bis zu EUR 125.877.726,00 erhöht werden. Als Sacheinlage sollen Forderungen aus Namens- und Wandelschuldverschreibungen im Volumen von bis zu rund EUR 120 Mio. eingebracht werden. In Höhe eines Betrags von rund EUR 108 Mio. wird die Sacheinlage von Unternehmen erbracht, die direkt oder indirekt von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR („VBL“) gehalten werden. Die Wandelschuldverschreibungsgläubiger bringen als Sacheinlage die EUR 10 Mio. Wandelschuldverschreibungen (zzgl. Zinsen) vollständig ein. Die Sacheinlage der VBL reduziert sich entsprechend, wenn andere Aktionäre in größerem Umfang ihr Bezugsrecht ausüben.
Die außerordentliche Hauptversammlung, die über die Sanierungskapitalerhöhung beschließt, soll im Oktober 2025 stattfinden. Die Umsetzung der Sanierungskapitalerhöhung steht weiterhin unter dem Vorbehalt, dass die BaFin die erforderliche Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Pflichtangebots nach dem WpÜG für den Fall erteilt, dass es im Rahmen der Sanierungskapitalerhöhung zu einer Kontrollerlangung an der Gesellschaft durch die VBL oder mit der VBL verbundene Unternehmen kommt (Sanierungsbefreiung).
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