Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Oberhausen, 24. September 2025 – Die Carl Mahr Holding GmbH mit Sitz in Göttingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter HRB 2398, hat heute gegenüber dem Vorstand der NanoFocus AG (ISIN: DE000A40ESC1 / WKN A40ESC) gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG das konkretisierte förmliche Verlangen übermittelt, eine Hauptversammlung der NanoFocus AG einzuberufen, in der ein Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die Carl Mahr Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. aktienrechtlicher Squeeze-out) gefasst werden soll, und hierbei die von ihr festgelegte Barabfindung je Aktie mitgeteilt.
Die Carl Mahr Holding GmbH hat mitgeteilt, dass sie eine Beteiligung von unmittelbar 96,8575 % am Grundkapital der NanoFocus AG hält. Sie ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Weiter hat die Carl Mahr Holding GmbH mitgeteilt, dass sie die Höhe der Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der NanoFocus AG auf EUR 1,76 je Aktie der NanoFocus AG festgelegt hat. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat nach Auskunft der Carl Mahr Holding GmbH in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigen wird.
Der aktienrechtliche Squeeze-out wird erst mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister des Sitzes der NanoFocus AG wirksam. Die NanoFocus AG wird die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, die über den aktienrechtlichen Squeeze-out beschließen und voraussichtlich am 12. November 2025 stattfinden soll, gesondert bekannt geben.
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