Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
München, 23. September 2025: Die BayWa AG wurde von der BayWa r.e. AG darüber informiert, dass die BayWa r.e. AG aufgrund der sich weiter verschärfenden regulatorischen Rahmenbedingungen infolge des sogenannten „One Big Beautiful Bill Act“, wonach die Förderung erneuerbarer Energien signifikant eingeschränkt werden soll, die langfristige Unternehmensplanung und Ertragserwartung erneut prüft und gegebenenfalls negativ korrigieren könnte. Die Prüfung des genauen Umfangs der möglichen Auswirkungen sowie der Möglichkeit, diese durch Gegenmaßnahmen zu beschränken, wird voraussichtlich mehrere Wochen dauern.
Sollte die Prüfung ergeben, dass die zu erwartenden Erträge der BayWa r.e. AG deutlich geringer ausfallen als bisher geplant, müsste die BayWa AG ebenfalls mit eigenen Gegenmaßnahmen reagieren, um das Sanierungskonzept abzusichern. Der Vorstand der BayWa AG ist aus heutiger Sicht zuversichtlich, die Sanierung mit Hilfe entsprechender Gegenmaßnahmen im Sanierungszeitraum bis Ende 2028 erfolgreich abschließen zu können.
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