Zu dem Beitrag auf der Webseite der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kleeberg:
Die Autoren Christian Zwirner und Sebastian Schöffel kommen zu dem Fazit:"Der Generalanwalt kommt zu dem Schluss, dass u.a. aufgrund des Schutzes der Minderheitsaktionäre die Angemessenheit einer Abfindung im Rahmen von Squeeze-outs auch bei einem Pflichtangebot nach Art. 15 Abs. 5 Unterabschnitt 3 der Richtlinie 2004/25/EG widerlegbar sein muss.
Er schlägt dem EuGH vor, dem slowenischen Gericht zu antworten, dass auch bei einem Pflichtangebot die Angemessenheit unter Beachtung von Artikel 5 Abs. 4 Unterabschnitt 2 zu prüfen ist. Dieser sieht unter anderem Korrekturen bei der angebotenen Abfindung vor, wenn die Marktpreise der betreffenden Wertpapiere manipuliert wurden.
Die gerichtliche Überprüfbarkeit der Angemessenheit der Höhe der Abfindung von Minderheitsaktionäre im Rahmen von Squeeze-outs soll somit laut Generalanwalt auch bei einem Pflichtangebot bestehen."
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