von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Bremer Straßenbahn AG wurde die Barabfindung durch einen vom Landgericht mit Beschluss vom 28. August 2025 festgestellten (Teil-)Vergleich um EUR 35,- auf EUR 170,- erhöht. Zwei Antragsteller haben diesem Vergleich nicht zugestimmt, können aber noch beitreten.
LG Bremen, Az. 12 O 214/17
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH
53 Antragstellergemeinsamer Vertreter: RA Dr. Johannes Deiß, Hamburg (Neuwerk Rechtsanwälte)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH: Rechtsanwälte Ahlers & Vogel, 28203 Bremen
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