Empfohlener Beitrag

Mehr als fünf Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Dienstag, 2. September 2025

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft: Vergleichsweise Anhebung der Barabfindung auf EUR 170,- (+ 25,9 %)

 von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Bremer Straßenbahn AG wurde die Barabfindung durch einen vom Landgericht mit Beschluss vom 28. August 2025 festgestellten (Teil-)Vergleich um EUR 35,- auf  EUR 170,- erhöht. Zwei Antragsteller haben diesem Vergleich nicht zugestimmt, können aber noch beitreten.

LG Bremen, Az. 12 O 214/17
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH

53 Antragstellergemeinsamer Vertreter: RA Dr. Johannes Deiß, Hamburg (Neuwerk Rechtsanwälte)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH: Rechtsanwälte Ahlers & Vogel, 28203 Bremen

Keine Kommentare: