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Dienstag, 23. Juli 2024

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK lehnt Restrukturierung der VARTA AG mittels StaRUG ab und ruft Aktionäre dazu auf, gegen den Restrukturierungsplan zu stimmen

Restrukturierungsplan sieht vollständigen Verlust für Aktionäre vor ohne Möglichkeit der Wertaufholung

Am 21. Juli 2024 hat der Vorstand der VARTA AG bekanntgegeben, dass man zeitnah einen Restrukturierungsplan gemäß dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen („StaRUG“) beim zuständigen Amtsgericht einreichen wird. Über diesen Restrukturierungsplan dürfen auch die Aktionäre abstimmen. Bei einer Zustimmung zum Restrukturierungsplan würden nach derzeitigem Kenntnisstand der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) die Aktionäre der VARTA AG einen Totalverlust erleiden.

Die SdK ruft die Aktionäre dazu auf, bereits im Vorfeld ihre Interessen zu bündeln und gegen den vorgelegten Restrukturierungsplan zu stimmen. Aktionäre müssen persönlich bei dem Termin teilnehmen oder aber sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die SdK wird hierzu eine kostenlose Vertretung aller Aktionäre anbieten.

Aus Sicht der SdK zeigt das Vorhaben der VARTA AG deutlich die bereits zuvor von der SdK kritisierten Ungerechtigkeiten des StaRUG auf. So soll zunächst im Wege einer vereinfachten Herabsetzung des Grundkapitals das Grundkapital der VARTA AG auf null Euro herabgesetzt werden. Die Altaktionäre scheiden somit ersatzlos aus dem Unternehmen aus. Der Großaktionär der VARTA AG, der österreichische Investor Michael Tojner, soll nach derzeitigem Kenntnisstand jedoch als einziger Altaktionär an einer anschließenden Barkapitalerhöhung teilnehmen dürfen, um so die Möglichkeit einer Wertaufholung zu haben, für den Fall dass sich die VARTA AG zukünftig wirtschaftlich positiv entwickeln sollte. Die bisherigen Streubesitzaktionäre sollen vom Bezug neuer Aktien ausgeschlossen sein und hätten damit keine Möglichkeit, an dem etwaigen Restrukturierungserfolg der VARTA AG zu partizipieren. Dies lehnte die SdK als ungerechtfertigte Benachteiligung der Streubesitzaktionäre ab. Aktionäre der VARTA AG sollten daher nach Einschätzung der SdK gegen den Restrukturierungsplan stimmen.

Betroffene Aktionäre können sich unter www.sdk.org/varta für einen kostenlosen Newsletter registrieren, über den die SdK über die weiteren Entwicklungen informieren wird.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 23. Juli 2024

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Aktien des Emittenten!

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ERLUS AG geht vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht weiter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der ERLUS Aktiengesellschaft, Neufahrn/Ndb., hatte das LG München I mit Beschluss vom 14. Dezember 2023 die Spruchanträge zurückgewiesen. Mehrere Antragsteller haben gegen die erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Das LG München I hat nunmehr mit Beschluss vom 18. Juli 2024 den Beschwerden nicht abgeholfen und die Akten dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) vorgelegt.

Die Hauptaktionärin Girnghuber GmbH hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 96,99 je Stückaktie der ERLUS AG angeboten: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/08/bekanntmachung-des-squeeze-outs-bei-der.html Dies war von den Antragstellern als deutlich zu niedrig kritisiert worden.

LG München I, Beschluss vom 14. Dezember 2023, Az. 5 HK O 11456/21
Jaeckel, J. u.a. ./. Girnghuber GmbH
74 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RAin Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, 80333 München

Kaufangebot für Aktien der EQS Group AG EUR 2,- über dem Squeeze-out-Abfindungsangebot

Die Pineapple German Bidco GmbH, eine Holdinggesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von Thoma Bravo, L.P. verwaltet und/oder beraten werden, hatte für den Squeeze-out bei der EQS Group AG eine Barabfindung in Höhe von EUR 40,- je EQS-Aktie angeboten. Derzeit läuft ein Kaufangebot der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG. Diese bietet EUR 42,- je Aktie. Das Angebot kann bis zum 15. August 2024, 15:00 Uhr, bei der Bieterin angenommen werden.

Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der cash.life AG vergleichsweise beendet: Anhebung der Barabfindung auf EUR 1,85

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren cash.life AG, Pullach, konnte mit einer vergleichsweisen Anhebung der Barabfindung auf EUR 1,85 beendet werden. Der Vergleich wurde vom LG München I mit Beschluss vom 19. Juli 2024 festgestellt.

Die Nachzahlungsverpflichtung ist für die ehemaligen Aktionäre der früheren cash.life AG kosten-, provisions- und spesenfrei. Abwicklungshinweise werden in Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

LG München I, Az. 5 HK O 13521/22
Polygonal e.V. u.a. ./. cash.life AG
53 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA/StB Dr. Kai Altemann, München
Verfahrensbevollmächtigter der Antragsgegnerin: RA Patrick Wiedenroth, Darmstadt

Clifford Chance berät MiddleGround Capital bei Investitionsvereinbarung mit STEMMER IMAGING AG

Pressemitteilung

Die globale Anwaltskanzlei Clifford Chance hat die US-amerikanische Private-Equity-Gesellschaft MiddleGround Capital („MiddleGround“) bei ihrem beabsichtigten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der STEMMER IMAGING AG („STEMMER“), einem führenden Anbieter für das gesamte Leistungsspektrum der Bildverarbeitung mit Sitz in Puchheim, beraten. Die Absicht, ein Übernahmeangebot zu unterbreiten, wurde von der Blitz 24-884 AG bekannt gegeben, einer Holdinggesellschaft, die von MiddleGround verwalteten oder beratenen Fonds kontrolliert wird. Das Clifford Chance Team hat bei dieser Transaktion umfassend zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot, der Re-Investition des Mehrheitsaktionärs sowie der Akquisitionsfinanzierung beraten.

MiddleGround und STEMMER haben im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebots auch eine Investitionsvereinbarung abgeschlossen, um zusätzliche, langfristige Wachstumschancen für das bayerische Unternehmen zu erschließen. Der Vorstand von STEMMER IMAGING wird in seiner aktuellen Zusammensetzung bleiben und das Unternehmen weiterhin führen.

MiddleGround hat bereits unwiderruflich einen Anteil von etwa 77,7 % aller ausstehenden Aktien durch einen Anteilskaufvertrag mit dem Mehrheitsaktionär PRIMEPULSE SE erworben sowie sich unwiderrufliche Zusagen weiterer Minderheitsaktionäre und Mitglieder des Managementteams von STEMMER gesichert. PRIMEPULSE hat sich im Anteilskaufvertrag dazu verpflichtet, etwa 70 % seiner Aktien an STEMMER zu verkaufen und den Rest an MiddleGround zu übertragen, wodurch es indirekt als Minderheitsaktionär in das bayerische Unternehmen investiert bleibt.

Die Transaktion unterliegt marktüblichen Bedingungen, einschließlich behördlicher Genehmigungen, und wird voraussichtlich im vierten Quartal 2024 abgeschlossen. Das Übernahmeangebot wird keine Mindestannahmeschwelle enthalten. Nach Abschluss des Übernahmeangebots beabsichtigt MiddleGround, STEMMER von der Börse zu nehmen, was durch ein Delisting oder einen Squeeze-out erfolgen könnte.

Public M&A-Partner Dr. Dominik Heß: „Die Transaktion unterstreicht einmal mehr unsere hervorragende Positionierung und Erfahrung bei öffentlichen Übernahmesituationen. Dank unserer breiten Expertise als Full-Service-Kanzlei konnten wir unsere Mandantin umfassend und aus einer Hand begleiten und so zum Erfolg der Transaktion beitragen.“

Private Equity Partner Dr. Moritz Petersen ergänzt: „Dies ist die erste Transaktion unserer Mandantin in der DACH-Region, und wir freuen uns sehr, dass MiddleGround bei diesem strategischen Investment auf uns als rechtlichen Berater vertraut hat.“

Debt Finance Partner Dr. Simon Reitz: „Es ist großartig, dass wir bei dieser Transaktion die einzigartige Breite und Tiefe unserer Global Financial Markets Praxis in einer der wenigen öffentlichen Übernahmefinanzierungen in der DACH-Region unter Beweis stellen konnten.“

Das internationale Clifford Chance Team für MiddleGround stand unter der Federführung der beiden Partner Dr. Moritz Petersen (Frankfurt) und Dr. Dominik Heß (Düsseldorf – beide Corporate).

DSW ruft Anleger der BayWa zu Interessenbündelung auf

Pressemitteilung

Düsseldorf/München, 15. Juli 2024 Die BayWa AG aus München steckt in einer tiefen Krise. Am Freitag den 12.7.2024 musste das Unternehmen in einer Ad hoc- Mitteilung darüber informieren, dass man ein Sanierungsgutachten in Auftrag gegeben hat.

Damit ist klar, dass die Situation bei der BayWa deutlich kritischer ist, als bisher angenommen. Die hohe Verschuldung ist ein sehr ernstes Problem.

In dieser Situation ruft die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) die Anleger der BayWa dazu auf, ihre Interessen über die DSW zu bündeln.

Die DSW-Vizepräsidentin und bayerische Landesgeschäftsführerin Daniela Bergdolt, will deswegen auf die Gesellschaft zugehen und über den Schutz von Anlegern sprechen. „Die BayWa ist ein besonderes Unternehmen. Viele Landwirte sind dort gleichzeitig Kunden und Aktionäre. Nicht selten ist die BayWa Aktie wichtiger Teil der Altersvorsorge. Wir wissen das aus den vielen Redebeiträgen auf der Hauptversammlung dieses Jahr“, sagt Bergdolt.

Die Anleihegläubiger brauchen nun eine starke gemeinsame Vertretung, damit sie im Zuge der nun stattfindenden Sanierung nicht die Leidtragenden sind.

Für die Aktionäre gilt es, durch ein gemeinsames und gebündeltes Auftreten eine starke Rechtsposition einzunehmen.

Als älteste und größte deutsche Anlegerschutzvereinigung ist die DSW die natürliche Interessenvertretung der Anleihegläubiger und Aktionäre der BayWa.

Wir haben deswegen einen Info-Service für alle Aktionäre und Anleihegläubiger eingerichtet. Sie können sich bei der Kanzlei Bergdolt als bayerische Landesgeschäftsstelle der DSW kostenlos registrieren und werden über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen informiert. Schreiben Sie hierzu eine E-Mail an baywa@ra-bergdolt.de oder rufen an unter 089/38665430.

One Square Advisors GmbH: Varta-Aktionäre sollen sich gegen drohende Enteignung wehren - Starkes Bündnis setzt sich für Anleger ein

Corporate News

- Varta-Aktionäre sollen komplett enteignet werden

- Sonderregelung für den Großaktionär

- Porsche strebt Mehrheitsbeteiligung an

- Bündelung der Interessen und professionelle Vertretung

- Registrierung unter varta@onesquareadvisors.com


München, 23. Juli 2024 – Mit dem anstehenden Sanierungsverfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) sollen die Varta-Aktionäre vollständig enteignet werden. Die DSW - Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V. ruft alle Aktionäre dazu auf, die Kräfte zu bündeln und gegen die geplante Enteignung vorzugehen.

Laut Presseberichten liegen Varta Vorschläge zur Restrukturierung des Unternehmens vor. Unter Berufung auf Bankenkreise berichtet die F.A.Z. von einem Betrag von 100 Mio. €, der durch eine Kapitalerhöhung in das Unternehmen eingebracht werden soll.

Die Aktionäre sollen enteignet werden

Das Grundkapital will Varta für die Kapitalerhöhung via Kapitalschnitt auf Null setzen. Anschließend soll die Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechtes stattfinden. Außerdem soll es zu massiven Schuldenschnitten und der Stundung weiterer Schulden kommen. Dies, so teilt Varta mit, führt zu einem Ausscheiden der derzeitigen Varta-Aktionäre. Eine Kompensation für die Enteignung ist nicht vorgesehen; die Aktionäre sollen vollkommen leer ausgehen. Im Anschluss soll Varta von der Börse genommen werden.

Sonderregelung für den Großaktionär

Dem Vernehmen nach soll es für den Großaktionär Michael Tojner, Mitgründer von bwin und Global Equity Partners eine Sonderregelung geben. Herr Tojner hält über seine Industriegruppe Montana Tech Components AG derzeit 50,1 % der Varta Aktien. Zwar werden auch diese durch den Kapitalschnitt auf Null gesetzt, doch gehen Marktbeobachter davon aus, dass von Seiten der Montana frisches Geld in die Varta AG fließen wird und er somit mittelbar an Varta beteiligt bleibt. Dieses Schicksal ist für alle anderen Aktionäre nicht vorgesehen.

Porsche strebt Mehrheitsbeteiligung an


Wie das Finance Magazin heute berichtet, strebt Porsche eine Mehrheitsbeteiligung an. „Wir können bestätigen, dass Porsche in Verhandlungen steht. Im Kern geht es darum, über eine mögliche Kapitalerhöhung eine Mehrheitsbeteiligung an der V4Drive Battery GmbH einzugehen“, teilt Porsche auf Nachfrage mit.“

Möglich macht dies das StaRUG, welches mittlerweile zahlreichen Marktteilnehmer bekannt sein dürfte. Durch die Anwendung des StaRUG sollen in diesem Fall die Aktionäre im Rahmen des vorgelagerten Sanierungsverfahrens enteignet werden, was nicht akzeptabel ist. Insbesondere deshalb nicht, wenn eine wie auch immer geartete Sonderbehandlung für den derzeitigen Großaktionär angestrebt wird.

Bündelung der Interessen


Daher ruft die DSW - Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V. Varta-Aktionäre auf, sich zu melden, um als relevante Eigentümergruppe organisiert, und gebündelt an dem StaRUG-Verfahren mit professioneller Unterstützung mitzuwirken. Die DSW wird dabei mit One Square Advisors sowie den renommierten Anwaltskanzleien Nieding + Barth sowie K&L Gates zusammenarbeiten und die Interessen der Aktionäre vertreten.

Betroffene Aktionäre können sich per Email an

varta@onesquareadvisors.com 

unter Angabe ihres Namens, ihrer Anschrift und ihres Aktienbestandes registrieren.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Nymphenburg Immobilien AG geht vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht weiter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Nymphenburg Immobilien AG (Verschmelzung der Gesellschaft auf die nunmehr als Nymphenburg Immobilien SE firmierenden Hauptaktionärin) hatte das LG München I mit Beschluss vom 19. April 2024 die Spruchanträge zurückgewiesen. Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden einlegen. Diese wurden u.a. damit begründet, dass angesichts divergierender Parteigutachten ein gerichtlicher Sachverständiger hätte beauftragt werden müssen. Auch wurden dem Gericht und dem Abfindungsprüfer fehlende Sachkunde und methodische Fehler bei der Bewertung der Gewerbeimmobilien vorgeworfen. Ein Beschwerdeführer rechnete einen NAV von EUR 1.207,60 je Aktie vor.

Das LG München I hat nunmehr mit Beschluss vom 18. Juli 2024 den Beschwerden nicht abgeholfen und die Akten dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayobLG) vorgelegt. 

BayObLG, Az. noch nicht bekannt
LG München I, Beschluss vom 19. April 2024, Az. 5 HK O 13397/21
Schubert, S. u.a. ./. Nymphenburg Immobilien SE (zuvor: NIAG SE)
35 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Prof. Dr. Matthias Schüppen, 80333 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Noerr, 80333 München

Schaeffler AG passt kombinierte Prognose für das Geschäftsjahr 2024 an

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Herzogenaurach, 22. Juli 2024 - Die Schaeffler AG hat mit Bekanntgabe ihres Konzernabschlusses 2023 für das Geschäftsjahr 2024 eine kombinierte Gewinnprognose abgegeben, die für die ersten neun Monate das Ergebnis der Schaeffler Gruppe umfasst und ab dem 1. Oktober 2024 eine Vollkonsolidierung der Vitesco Technologies Group AG unterstellt.

Im Zuge der heute bekanntgegebenen Anpassung der Gewinnprognose der Vitesco Technologies Group AG hat der Vorstand der Schaeffler AG beschlossen, die kombinierte Prognose für das Geschäftsjahr 2024 ebenfalls anzupassen.

Bei unveränderter kombinierter Prognose eines deutlichen Umsatzwachstums erwartet der Vorstand der Schaeffler AG nunmehr für das Gesamtjahr 2024 eine kombinierte um Sondereffekte bereinigte EBIT-Marge von 5 bis 8 % (bisher 6 bis 9 %) und einen kombinierten Free Cash Flow vor Ein- und Auszahlungen für M&A-Aktivitäten von 200 bis 300 Millionen Euro (bisher 300 bis 400 Millionen Euro). Bei der Entscheidung über die Anpassung der Prognose wurde die anhaltend schwache Entwicklung der Sparte Bearings & Industrial Solutions berücksichtigt.

Auf Basis vorläufiger Zahlen liegt der Umsatz der Schaeffler Gruppe (ohne Vollkonsolidierung der Vitesco Technologies Group AG) im zweiten Quartal 2024 bei 4.191 Millionen Euro (Vorjahr: 4.056 Millionen Euro), was einem währungsbereinigten Umsatzanstieg von 4,2 % über Vorjahr (Vorjahr 9,9 %) entspricht. Insbesondere die schwächer als erwartet ausgefallene Profitabilität der Sparte Bearings & Industrial Solutions führt zu einer EBIT-Marge vor Sondereffekten auf Gruppenebene im zweiten Quartal von 4,9 % (Vorjahr: 7,1 %), die unterhalb der Markterwartungen liegt. Der Free Cash Flow vor Ein- und Auszahlungen für M&A-Aktivitäten wird im zweiten Quartal 75 Millionen Euro (Vorjahr: 103 Millionen Euro) betragen.

Die finalen Ergebnisse des zweiten Quartals 2024 werden am 6. August 2024 veröffentlicht.

Montag, 22. Juli 2024

flatexDEGIRO AG: flatexDEGIRO beantragt Genehmigung für Aktienrückkaufprogramm

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der Vorstand der flatexDEGIRO AG („flatexDEGIRO" oder die „Gesellschaft", ISIN: DE000FTG1111, Frankfurter Wertpapierbörse: FTK) hat heute in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat die Genehmigung eines Aktienrückkaufprogramms bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt, um von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien durch die ordentliche Hauptversammlung vom 4. Juni 2024 Gebrauch zu machen. Die Durchführung des Aktienrückkaufprogramms steht gemäß Art. 77, 78 CRR unter dem Vorbehalt der Zustimmung der BaFin. Die Gesellschaft beabsichtigt, einen Großteil des bilanziellen Nettogewinns aus dem Geschäftsjahr 2023 (EUR 71,9 Millionen) für das Aktienrückkaufprogramm zu verwenden. Der Vorstand wird den Kapitalmarkt über den Fortgang unterrichten.

Vitesco Technologies Group AG passt die Prognose für 2024 aufgrund vorläufige Q2 2024-Zahlen und der nur langsam voranschreitenden Erholung des Marktumfelds im Automobilsektor an

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Regensburg, 22. Juli 2024 – Auf Basis vorläufiger Zahlen wird sich der Konzernumsatz der Vitesco Technologies Group AG („Gesellschaft“) im zweiten Quartal auf 2.025 Millionen Euro (Q2 2023: 2.442 Millionen Euro) belaufen. Die für die Gesellschaft wichtigen Umsätze mit Elektrifizierungskomponenten werden dabei im zweiten Quartal 2024 bei 316 Millionen Euro (Q2 2023: 354 Millionen Euro) erwartet. Das bereinigte EBIT der Gesellschaft für das zweite Quartal wird auf vorläufiger Basis ungefähr 82 Millionen Euro (Q2 2023 (re-stated): 67 Millionen Euro) betragen, was einer bereinigten EBIT-Marge von 4,0 % (Q2 2023: 2,9 %) entspricht. Im zweiten Quartal 2024 dürften insbesondere geplante negative Einmaleffekte im Zusammenhang mit dem Contract Manufacturing dazu geführt haben, dass der Free Cashflow auf Basis vorläufiger Zahlen voraussichtlich bei -388 Millionen Euro (Q2 2023: -21 Millionen Euro) liegen wird.

Die vorläufigen Zahlen für das zweite Quartal 2024 verdeutlichen die nur langsam voranschreitende Erholung des Marktumfelds im Automobilsektor, speziell im Bereich der batterieelektrischen Fahrzeuge. Angesichts der aktuell reduzierten Abrufzahlen der Autohersteller wird sich der Konzernumsatz der Vitesco Technologies Group AG im Gesamtjahr 2024 voraussichtlich um die 8.100 Millionen Euro (bisher 8.300 bis 8.800 Millionen Euro; GJ 2023: 9.233 Millionen Euro; aktueller Marktkonsens: EUR 8.402 Millionen Euro) bewegen. Infolge fehlender Umsätze und damit auch fehlender Deckungsbeiträge geht die Gesellschaft auf Ebene des operativen Ergebnisses von einer bereinigten EBIT-Marge für den Konzern im Gesamtjahr von rund 4,0 % (bisher: 4,5 % bis 5,0 %; GJ 2023: 3,7 %; aktuelle Markterwartung: 4,7 %) aus. Durch die geringere Profitabilität wird der Free Cashflow (ohne Berücksichtigung von Integrationskosten durch die Verschmelzung mit der Schaeffler AG) im Gesamtjahr bei voraussichtlich -400 Millionen Euro (bisher: ungefähr -350 Millionen Euro; GJ 2023: 85 Millionen Euro; aktuelle Markterwartung: -353 Millionen Euro) erwartet.

Die finalen Ergebnisse des zweiten Quartals 2024 sowie einen detaillierten Ausblick auf das Gesamtjahr 2024 wird Vitesco Technologies im Rahmen der Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts 2024 vorstellen.

VARTA AG AG kündigt finanzielle Neuaufstellung mit StaRUG-Verfahren an

Pressemitteilung

Ellwangen, 21. Juli 2024 

Die VARTA AG hat heute entschieden, kurzfristig beim zuständigen Amtsgericht Stuttgart die Durchführung eines Restrukturierungsvorhabens nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (kurz: StaRUG) anzuzeigen. Das geplante StaRUG-Verfahren ist ein wichtiger Baustein zur Implementierung eines aktualisierten Restrukturierungskonzepts der VARTA. Im Rahmen des Verfahrens stehen verschiedene Konstellationen möglicher Fremd- und Eigenkapitalfinanzierungen zur Diskussion. Das StaRUG-Verfahren würde der VARTA die Möglichkeit eines finanziellen Neustarts ermöglichen, um nachhaltig wieder wettbewerbsfähig zu werden. 

„Wir sind zuversichtlich, dass unser Restrukturierungskonzept eine solide Basis für die zukünftige Stabilität und Perspektive der VARTA schafft“, erklärt der CEO der VARTA AG, Michael Ostermann. „Unser engagiertes Team und unsere Partner arbeiten unermüdlich daran, die bestmögliche Lösung zu finden.“ 

Schulden- und Kapitalschnitt im StaRUG-Verfahren 

Mit der Anzeige des StaRUG-Verfahrens soll eine mögliche Insolvenz des Unternehmens nachhaltig abgewendet werden. Die Umsetzung des Restrukturierungskonzepts im StaRUG-Verfahren sichert Arbeitsplätze und schützt Gläubigerinteressen besser als mögliche Alternativszenarien. Für VARTA steht dabei die Reduzierung der aktuellen Schulden im Fokus. 

„VARTA wird die Schulden mit Hilfe des StaRUG Verfahrens auf eine angemessene Größenordnung bringen müssen, um wieder Schritte nach vorne machen zu können“, sagt Michael Giesswein, CRO der VARTA AG. „Die aktuelle Schuldensituation verbaut der VARTA-Gruppe absehbar die Chancen auf ein positive Geschäftsentwicklung. Ohne die Reduzierung unserer Schulden können wir notwendige Investitionen nicht tätigen.“, so Giesswein weiter. Die Folge: Marktpotentiale können nicht erschlossen und Umsatzchancen nicht genutzt werden. Die Position von VARTA im Markt würde so von Jahr zu Jahr schlechter werden. 

Den Ausweg aus dieser Situation böte ein Schuldenschnitt im Rahmen des StaRUG-Verfahrens. Der Schuldenschnitt ist eine Vereinbarung zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern, die einen Teil der Schulden erlassen, um die finanzielle Stabilität des Unternehmens wiederherzustellen. Zu diesem Schritt wären die Gläubiger der VARTA zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nur bereit, wenn ein Kapitalschnitt auf null erfolgt (das bestehende Grundkapital wird auf null herabgesetzt) und frisches, für die Restrukturierung benötigtes Kapital (Fremdkapital oder Eigen- und Fremdkapital), eingebracht wird. Durch den Kapitalschnitt auf null werden sämtliche der bestehenden Aktien ihren Wert verlieren und die Börsennotierung der VARTA AG zeitnah dauerhaft eingestellt (Delisting). Dieses Vorgehen ist notwendig, um die weitere Sanierung und den Neuanfang des Unternehmens zu finanzieren. 

Durch einen Neuanfang zur alten Stärke 

„Für VARTA geht es bei dem Neuanfang nicht nur um einen jährlichen Umsatz von mehr als 800 Mio. Euro weltweit, sondern auch um den Erhalt der Geschäftsbeziehungen zu mehr als 3.000 Zulieferern sowie über 10.000 Handelspartnern, Fachhandwerksbetrieben und Kunden in über 100 Ländern.“ hält Mark Hundsdorf CFO der VARTA fest.

Für eine nachhaltige Perspektive ist in allen Geschäftsfeldern die Umsetzung weiterer operativer Maßnahmen nötig, um marktgerecht und wettbewerbsfähig aufgestellt zu sein. Dabei geht es auch um strategische Investitionen: „Wir müssen investieren, um unsere Chancen zu maximieren: Wir wollen von Wachstumsbereichen profitieren und unsere Marktposition nachhaltig stärken“, ordnet Michael Ostermann ein. Ein Beispiel dafür ist das Geschäftsfeld Energy Storage, in dem die VARTA langfristig positiv am wachsenden Heimspeichermarkt partizipieren kann”. Rainer Hald, CTO internal der VARTA ergänzt: „Mit der Sicherung der Schlüsseltechnologie „Batterie“ am Standort Deutschland leistet VARTA einen entscheidenden Beitrag zur wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit und Unabhängigkeit Europas. Unser Ziel ist es, dem Unternehmen mit dem Restrukturierungskonzept eine Zukunft zu schaffen, um genau dies auch weiterhin tun zu können.“ 

Zu diesem Neuanfang gehört auch die Beteiligung von Finanzgläubigern und Investoren, die einen Beitrag zur Restrukturierung der VARTA leisten um, nach aktueller Schätzung, einen finanziellen Bedarf im hohen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich zu decken. Hierzu laufen aktuell konstruktive Verhandlungen mit unterschiedlichen, potenziellen Investoren, unter anderem einer vom derzeitigen mittelbaren Mehrheitseigentümer DDr. Michael Tojner kontrollierten Gesellschaft, der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, sowie weitere interessierte Parteien, mit denen unterschiedliche Vorschläge diskutiert werden. 

Der Vorstand der Gesellschaft geht davon aus, zügig zu einer Einigung hinsichtlich einem der diskutierten Vorschläge zu kommen und entsprechende Vereinbarungen mit den relevanten Parteien abschließen und einen Restrukturierungsplan zur Abstimmung stellen zu können. Das über das StaRUG-Verfahren umzusetzende Sanierungskonzept und die darin vorgesehenen Maßnahmen sollen VARTA in die Lage versetzen, Schlüsseltechnologien in Deutschland zu erhalten sowie Arbeitsplätze und Wertschöpfung nachhaltig zu sichern. 

VARTA wird die Öffentlichkeit über den Prozess und den weiteren Fortgang laufend informieren.

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: DEMIRE erreicht keine Einigung mit der DZ HYP AG hinsichtlich eines Kredits zur Finanzierung des Limes-Portfolios; Insolvenzantrag für die betroffenen vier Objektgesellschaften

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Langen, 22. Juli 2024. Wie zuletzt mit der Ad hoc Mitteilung vom 30. Juni 2024 bekanntgemacht, wurde ein von vier Tochtergesellschaften ("Objektgesellschaften") der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG (ISIN: DE000A0XFSF0) ("Gesellschaft") ohne Haftung der Gesellschaft bei der DZ HYP AG in Höhe von rund EUR 82 Millionen zur Finanzierung eines Immobilien-Portfolios ("Limes-Portfolio") aufgenommener Kredit ("Kredit") am 30. Juni 2024 fällig, woraus die Gefahr einer Insolvenz der vier Objektgesellschaften des Limes-Portfolio resultierte.

Trotz zwischenzeitlich intensiv geführter Gespräche zwischen der Gesellschaft und der DZ HYP AG über die Abwendung einer Insolvenz der vier Objektgesellschaften des Limes-Portfolios, konnte keine Einigung über ein Stillhalteabkommen oder eine geordnete Rückführung des Kredits außerhalb einer Insolvenz der Objektgesellschaften erreicht werden. Daher wird kurzfristig ein Insolvenzantrag für die vier Objektgesellschaften des Limes-Portfolios gestellt werden.

New Work SE: Gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats

Corporate News

Hamburg, 22. Juli 2024 – im Rahmen der am 15. Juli 2024 veröffentlichten Delisting Angebotsunterlage durch die Burda Digital SE gibt die New Work SE (ISIN DE000NWRK013) folgendes bekannt:

Vorstand und Aufsichtsrat haben heute die gemeinsame begründete Stellungnahme zum Delisting Erwerbsangebot der Burda Digital SE veröffentlicht.

Die Stellungnahme kann auf Internetseite der Gesellschaft unter https://www.new-work.se/de/investor-relations/delisting-erwerbsangebot abgerufen werden.

Weitere Informationen zum Erwerbsangebot können unter https://www.burda-digital-offer.com abgerufen werden.

Über die New Work SE
 
Die New Work SE engagiert sich für eine bessere Arbeitswelt. Mit starken Marken wie XING, kununu und onlyfy by XING und dem größten Talente-Pool in D-A-CH tritt sie an, der wichtigste Recruiting-Partner im deutschsprachigen Raum zu sein. Sie bringt Kandidaten und Unternehmen zusammen, damit Berufstätige ein zufriedeneres Jobleben führen und Firmen durch die richtigen Talente erfolgreicher werden. Das Unternehmen ist seit 2006 börsennotiert, hat seinen Hauptsitz in Hamburg und beschäftigt seine insgesamt rund 1.400 Mitarbeiter auch an weiteren Standorten von Berlin über Wien bis Porto. Weitere Infos unter new-work.se und nwx.new-work.se

MiddleGround Capital unterzeichnet Investmentvereinbarung mit STEMMER IMAGING AG und kündigt Absicht zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an

Corporate News

DIESE VERÖFFENTLICHUNG IST WEDER DIREKT NOCH INDIREKT EIN ANGEBOT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, HONGKONG, JAPAN, NEUSEELAND, RUSSLAND, SINGAPUR ODER SÜDAFRIKA ODER IN EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER EIN SOLCHES ANGEBOT GEMÄSS DEN GESETZEN UND VORSCHRIFTEN DER JEWEILIGEN JURISDIKTION NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE.

- Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu EUR 48,00 je Aktie entspricht einer Prämie von 52 % auf den Schlusskurs der Aktie vom 19. Juli 2024

- STEMMER und MiddleGround schließen Investmentvereinbarung ab, um langfristige Wachstumschancen für STEMMER zu erschließen

- MiddleGround hat sich durch einen Aktienkaufvertrag mit dem Großaktionär PRIMEPULSE und unwiderrufliche Zusagen von Aktionären, ihre Aktien im Rahmen des Angebots anzudienen, einen Anteil von ca. 77,7 % aller ausstehenden Aktien an STEMMER gesichert

- Die Annahmefrist für die Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien wird voraussichtlich kurzfristig beginnen, sobald die BaFin die Angebotsunterlage gebilligt hat

- MiddleGround beabsichtigt, STEMMER nach Vollzug des Übernahmeangebots von der Börse zu nehmen

22. Juli 2024 – MiddleGround Capital ("MiddleGround"), eine Private Equity-Gesellschaft mit Sitz in Lexington, Kentucky, USA, hat heute zusammen mit der Blitz 24-884 AG (künftig: Ventrifossa BidCo AG) ("Bieterin"), einer Holdinggesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von MiddleGround verwaltet oder beraten werden, ihre Entscheidung bekannt gegeben, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot") zu einem Preis von EUR 48,00 je Aktie in bar für alle ausstehenden Aktien der STEMMER IMAGING AG ("STEMMER" oder die "Gesellschaft") (ISIN DE000A2G9MZ9 / GSIN A2G9MZ) abzugeben. STEMMER ist ein führender Anbieter von Lösungen für maschinelles und künstliches Sehen.

In diesem Zusammenhang haben MiddleGround und STEMMER eine Investmentvereinbarung abgeschlossen, um zusätzliche langfristige Wachstumschancen für STEMMER zu erschließen. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 52 % auf den Schlusskurs der Aktie vom 19. Juli 2024 und einer Prämie von 41 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der STEMMER-Aktie der vergangenen drei Monate bezogen auf den 19. Juli 2024. Das Übernahmeangebot steht unter dem Vorbehalt marktüblicher Bedingungen, insbesondere der behördlichen Freigaben. Es wird keine Mindestannahmeschwelle vorsehen.

Im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot hat sich MiddleGround bereits unwiderruflich einen Anteil von rund 69,4% aller ausstehenden Aktien durch einen Aktienkaufvertrag mit dem Mehrheitsaktionär PRIMEPULSE SE ("PRIMEPULSE") gesichert. In dem Aktienkaufvertrag hat sich PRIMEPULSE verpflichtet, die Mehrheit ihrer Anteile an der Gesellschaft zu veräußern und den Rest in die Bieterin einzubringen und damit mittelbar als Minderheitsaktionär an der Gesellschaft beteiligt zu bleiben.

Darüber hinaus haben sich Aktionäre, die zusammen rund 8,3 % aller ausstehenden Aktien halten, einschließlich der Mitglieder des Vorstands von STEMMER, unwiderruflich verpflichtet, das Übernahmeangebot für die von ihnen gehaltenen STEMMER-Aktien anzunehmen.

Nach Vollzug des Übernahmeangebots beabsichtigt MiddleGround, STEMMER von der Börse zu nehmen, was unter anderem durch ein Delisting erfolgen könnte.

„Wir sind davon überzeugt, dass unsere langjährige Erfahrung im Bereich Value-Add-Distribution uns zu einem bewährten Partner für den Ausbau der führenden Position von STEMMER IMAGING im Bereich der industriellen Bildverarbeitung macht“, sagte John Stewart, Managing Partner von MiddleGround Capital. „Wir freuen uns darauf, eng mit dem Team zusammenzuarbeiten, um die Präsenz des Unternehmens auf dem europäischen Markt auszubauen und seine Reichweite in den USA und weltweit zu vergrößern.“

„Wir sind von Unternehmen, die vom Rückenwind der Industrie 4.0 profitieren, überzeugt. Damit sind wir perfekt positioniert, um STEMMER IMAGING zu helfen, die nächste Phase seines Potenzials zu erreichen“, sagte Alex van der Have, Managing Director und Head of Europe bei MiddleGround Capital. „Während STEMMER IMAGING bereits eine klare Führungsposition im Bereich der industriellen Bildverarbeitung einnimmt, sehen wir Potenzial für ein beschleunigtes Wachstum, sowohl in bestehenden als auch in neuen Märkten.“

"MiddleGround Capital ist ein professioneller, unternehmerisch denkender Partner mit hoher operativer Expertise, der die Erfolgsfaktoren für unser Geschäft sehr gut versteht und STEMMER bei ihrer weiteren Entwicklung und Wachstumsstrategie nachhaltig fördern kann", sagt Arne Dehn, CEO von STEMMER. "Wir begrüßen daher die Vereinbarung mit MiddleGround Capital im Sinne unserer Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Aktionäre."

"Wir freuen uns über das große Interesse von MiddleGround Capital an der Weiterentwicklung von STEMMER", sagte Klaus Weinmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats von STEMMER und CEO von PRIMEPULSE. "STEMMER hat sich in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt und ist nunmehr bereit für den nächsten Wachstumsschritt."

Das Übernahmeangebot wird nach Maßgabe einer Angebotsunterlage erfolgen, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu genehmigen ist. Diese Angebotsunterlage wird nach Erhalt der Genehmigung durch die BaFin veröffentlicht; zu diesem Zeitpunkt beginnt die öffentliche Annahmefrist. Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere das Übernahmeangebot betreffende Informationen werden auf der folgenden Internetseite veröffentlicht: www.project-oculus.de.

Berater

Jefferies fungiert als exklusiver Finanzberater und Clifford Chance als Rechtsberater von MiddleGround Capital.

Über die STEMMER IMAGING AG

Die STEMMER IMAGING AG ist das international führende Systemhaus für Bildverarbeitungstechnologie. Mit seinem umfassenden Engineering-Know-how bietet die STEMMER IMAGING AG das gesamte Spektrum an Bildverarbeitungsdienstleistungen für industrielle und nicht-industrielle Anwendungen an – von Value Added Services bis hin zur Entwicklung von Subsystemen und eigenen Produkten, auf der Grundlage eines umfangreichen Handelssortiments. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.stemmer-imaging.com/

Über MiddleGround

MiddleGround Capital ist eine Private Equity-Gesellschaft mit Sitz in Lexington, Kentucky, und verwaltet ein Vermögen von über 3,5 Mrd. USD. MiddleGround Capital tätigt Kontrollinvestitionen in mittelständische B2B-Unternehmen in den Bereichen Industrie und Spezialhandel. MiddleGround Capital arbeitet eng mit seinen Portfoliounternehmen und den Managementteams zusammen, um durch einen praxisorientierten operativen Ansatz den Unternehmenswert zu steigern und langfristige Wachstumsstrategien zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://middleground.com/.

Über PRIMEPULSE SE

PRIMEPULSE ist die Investmentgesellschaft der Gründer des im TecDAX notierten IT-Dienstleisters CANCOM und investiert schwerpunktmäßig in wachstumsorientierte IT- und Technologieunternehmen in der DACH-Region. Diese profitieren von der langjährigen Erfahrung vom PRIMEPULSE im IT-Umfeld und einem tiefen Verständnis für Geschäftsmodelle und Märkte, welches aktiv zur strategischen Weiterentwicklung der Portfoliounternehmen eingebracht wird.

Übernahmeangebot für Aktien der STEMMER IMAGING AG

DIESE MITTEILUNG IST WEDER DIREKT NOCH INDIREKT EIN ANGEBOT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, HONGKONG, JAPAN, NEUSEELAND, RUSSLAND, SINGAPUR ODER SÜDAFRIKA ODER IN EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER EIN SOLCHES ANGEBOT GEMÄSS DEN GESETZEN UND VORSCHRIFTEN DER JEWEILIGEN JURISDIKTION NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:
Blitz 24-884 AG (künftig: Ventrifossa BidCo AG)
c/o Blitzstart Services GmbH
Maximiliansplatz 17
80333 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 294069

Zielgesellschaft:
STEMMER IMAGING AG
Gutenbergstr. 9-13
82178 Puchheim
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 237247
ISIN: DE000A2G9MZ9 (WKN: A2G9MZ)

Heute, am 22. Juli 2024, hat die Blitz 24-884 AG (künftig: Ventrifossa BidCo AG) („Bieterin“), eine Holdinggesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von der MiddleGround Management, L.P. verwaltet oder beraten werden, entschieden, den Aktionären der STEMMER IMAGING AG („STEMMER“) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots („Übernahmeangebot“) anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien von STEMMER mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie („STEMMER-Aktien“) zu erwerben. Die Bieterin beabsichtigt, eine Gegenleistung in Höhe von EUR 48,00 je STEMMER-Aktie anzubieten. Dies entspricht einer Prämie von ca. 41% auf den volumengewichteten Xetra-Durchschnittspreis der STEMMER-Aktie innerhalb der letzten drei Monate bis einschließlich 19. Juli 2024, sowie einer Prämie von ca. 52% gegenüber dem Schlussauktionskurs am 19. Juli 2024.

Das Übernahmeangebot wird unter dem Vorbehalt marktüblicher Angebotsbedingungen stehen, insbesondere dem Erhalt der fusionskontrollrechtlichen, investitionskontrollrechtlichen und subventionskontrollrechtlichen Freigaben. Das Übernahmeangebot wird keine Mindestannahmeschwelle vorsehen.

Die Bieterin hat heute mit der PRIMEPULSE SE einen Aktienkauf- und Übertragungsvertrag abgeschlossen, in dem sich die PRIMEPULSE SE vorbehaltlich bestimmter Bedingungen verpflichtet hat, die Mehrheit ihrer STEMMER-Aktien an die Bieterin zu verkaufen und zu übertragen sowie ihre restlichen STEMMER-Aktien gegen Ausgabe neuer Aktien der Bieterin in die Bieterin einzubringen (und damit insgesamt STEMMER-Aktien im Umfang von ca. 69,4% des Grundkapitals von STEMMER zu übertragen) und damit als Minderheitsaktionärin in STEMMER investiert zu bleiben. Darüber hinaus hat die Bieterin heute mit einer Reihe von Aktionären unwiderrufliche Verpflichtungserklärungen abgeschlossen, wonach sich diese Aktionäre verpflichtet haben, das Übernahmeangebot ganz oder teilweise für die von ihnen gehaltenen STEMMER-Aktien anzunehmen. Insgesamt beziehen sich diese unwiderruflichen Verpflichtungserklärungen auf ca. 8,3% aller STEMMER-Aktien. Sowohl die unwiderruflichen Verpflichtungserklärungen als auch der Aktienkauf- und Übertragungsvertrag stellen „Instrumente“ im Sinne des § 38 WpHG dar. Die dem Aktienkauf- und Abtretungsvertrag und den unwiderruflichen Verpflichtungserklärungen zugrundeliegenden STEMMER-Aktien betreffen rund 77,7% des Grundkapitals von STEMMER.

Ferner hat die Bieterin heute mit STEMMER eine Investorenvereinbarung abgeschlossen, die die wesentlichen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie die gegenseitigen Absichten und Vorstellungen im Hinblick auf die zukünftige Zusammenarbeit regelt. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von STEMMER, die dem Abschluss der Investorenvereinbarung heute zugestimmt haben, unterstützen das Übernahmeangebot ausdrücklich, vorbehaltlich der Prüfung der von der Bieterin noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage und ihrer jeweiligen Sorgfaltspflichten.

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere Informationen zum Übernahmeangebot werden im Internet unter www.project-oculus.de veröffentlicht.

München, 22. Juli 2024

Blitz 24-884 AG (künftig: Ventrifossa BidCo AG)

Wichtiger Hinweis

Diese Veröffentlichung ist weder direkt noch ein indirekt ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien von STEMMER in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland, Russland, Singapur oder Südafrika oder in anderen Jurisdiktionen, in denen ein solches Angebot gemäß den Gesetzen und Vorschriften dieser Jurisdiktion nach geltendem Recht verboten wäre.


Das Übernahmeangebot selbst sowie seine Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage im Detail dargelegt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gebilligt hat. Investoren und Inhabern von Aktien der STEMMER wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente nach deren Veröffentlichung sorgfältig zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Aktionäre, die nicht in Deutschland ansässig sind und das Übernahmeangebot annehmen möchten, müssen sich über die einschlägigen und anwendbaren Rechtsvorschriften informieren, einschließlich darüber, ohne Beschränkung, ob behördliche Genehmigungen erforderlich sind, und über mögliche steuerliche Konsequenzen. Das Übernahmeangebot erfolgt nicht, weder direkt noch indirekt, und der Verkauf von Aktien durch oder für Aktionäre wird nicht angenommen, in Jurisdiktionen, in denen die Unterbreitung des Übernahmeangebots oder seine Annahme mit den Gesetzen dieser Jurisdiktionen kollidieren würde.

Das Übernahmeangebot unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.  (...)

STEMMER IMAGING AG: MiddleGround Capital schließt Investorenvereinbarung mit STEMMER IMAGING ab und kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu EUR 48,00 je Aktie an

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

 Puchheim, 22. Juli 2024 - MiddleGround Capital hat heute bekannt gegeben, dass sie beabsichtigt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der STEMMER IMAGING AG ("STEMMER IMAGING") (ISIN DE000A2G9MZ9 / WKN A2G9MZ) zum Erwerb aller Inhaberaktien gegen Zahlung einer Barleistung in Höhe von EUR 48,00 je Aktien abzugeben. Die in dem angekündigten Übernahmeangebot von MiddleGround Capital angebotene Gegenleistung entspricht einer Prämie von 52 % auf den Schlusskurs der STEMMER IMAGING-Aktie am 19. Juli 2024, und einer Prämie von 41 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der vergangenen drei Monate bezogen auf den 19. Juli 2024. Dies würde einem Eigenkapitalwert von STEMMER IMAGING von EUR 312 Mio. entsprechen. 

STEMMER IMAGING hat heute eine Investorenvereinbarung mit der Blitz 24-884 AG (künftig: Ventrifossa BidCo AG) ("Bieterin") und ihrer mittelbaren Gesellschafterin MiddleGround Partners III, L.P. (nachfolgend gemeinsam mit der Bieterin "MiddleGround Capital"), in Bezug auf ein öffentliches Übernahmeangebot von MiddleGround Capital abgeschlossen. Im Rahmen dieser Investorenvereinbarung zwischen STEMMER IMAGING und MiddleGround Capital haben sich die Parteien auf die wesentlichen Bedingungen des Übernahmeangebots und die wesentlichen Eckpfeiler der Transaktion verständigt. Mit dem Abschluss der Investorenvereinbarung soll das langfristige Wachstum von STEMMER IMAGING unterstützt werden. 

Vorbehaltlich der Prüfung der von der Bieterin noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage, begrüßen Vorstand und Aufsichtsrat von STEMMER IMAGING das Übernahmeangebot. Das Übernahmeangebot wird marktübliche Vollzugsbedingungen enthalten und insbesondere unter dem Vorbehalt der Erteilung regulatorischer Freigaben stehen. Es wird keine Mindestannahmeschwelle beinhalten. Die endgültigen Bedingungen werden in der Angebotsunterlage dargelegt, die unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") steht. 

Nach Vollzug des Übernahmeangebots beabsichtigt die Bieterin, STEMMER IMAGING von der Börse zu nehmen, was u. a. durch ein Delisting erfolgen könnte. 

MiddleGround Capital hat sich bereits einen Anteil von ca. 69,4 % aller ausstehenden STEMMER IMAGING-Aktien durch einen Aktienkaufvertrag mit der Hauptaktionärin PRIMEPULSE SE ("PRIMEPULSE") unwiderruflich gesichert. PRIMEPULSE hat sich dazu verpflichtet, einen Teil der von ihr gehaltenen STEMMER IMAGING-Aktien in die Bieterin einzubringen und als Minderheitsaktionärin gemeinsam mit MiddleGround Capital in STEMMER IMAGING investiert zu bleiben. Darüber hinaus haben sich Aktionäre und die Mitglieder des Vorstands, die zusammen ca. 8,3 % aller ausstehenden STEMMER IMAGING-Aktien halten, unwiderruflich verpflichtet, das Angebot für die von ihnen gehaltenen STEMMER IMAGING-Aktien anzunehmen. 

Entsprechend ihren gesetzlichen Verpflichtungen werden Vorstand und Aufsichtsrat von STEMMER IMAGING nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bieterin eine begründete Stellungnahme zu dem Übernahmeangebot abgeben und veröffentlichen.

STEMMER IMAGING AG: MiddleGround Capital schließt Investorenvereinbarung mit STEMMER IMAGING ab und kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu EUR 48,00 je Aktie an

Corporate News

- Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von MiddleGround Capital zu einem Preis von EUR 48,00 je Aktie, entsprechend einer Prämie von 52 % auf den Schlusskurs der Aktie am 19. Juli 2024

- STEMMER IMAGING und MiddleGround Capital schließen Investorenvereinbarung ab, um langfristige Wachstumschancen für STEMMER IMAGING zu erschließen

- MiddleGround Capital hat einen Anteil von ca. 69,4 % aller ausstehenden Aktien durch einen Aktienkaufvertrag mit der Hauptaktionärin PRIMEPULSE gesichert

- Darüber hinaus haben sich Aktionäre, die zusammen ca. 8,3 % der Aktien halten, unwiderruflich verpflichtet, ihre Aktien im Angebot anzudienen

- Der Vollzug des Aktienkaufvertrags und des Übernahmeangebots steht unter dem Vorbehalt marktüblicher Bedingungen, u. a. regulatorischer Freigaben

- Der Vollzug der Transaktion wird für das vierte Quartal 2024 erwartet

- MiddleGround Capital beabsichtigt, STEMMER IMAGING nach Vollzug des Übernahmeangebots von der Börse zu nehmen


Puchheim, 22. Juli 2024 – Der Vorstand der STEMMER IMAGING AG („STEMMER IMAGING“) (ISIN DE000A2G9MZ9 / WKN A2G9MZ) hat heute mit MiddleGround Capital eine Investorenvereinbarung abgeschlossen, um das langfristige Wachstum der Gesellschaft zu erschließen und zu unterstützen. Der Vorstand von STEMMER IMAGING bleibt in seiner bisherigen Zusammensetzung bestehen und wird die Gesellschaft weiterführen.

Details zur Transaktion


MiddleGround Capital beabsichtigt, allen Aktionären von STEMMER IMAGING ein Angebot zum Erwerb aller ausstehenden Aktien in Höhe von EUR 48,00 je Aktie zu unterbreiten. Dies entspricht einer Prämie von 52 % auf den Schlusskurs der STEMMER IMAGING-Aktie am 19. Juli 2024, und einer Prämie von 41 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der vergangenen drei Monate bezogen auf den 19. Juli 2024. Dies würde einem Eigenkapitalwert von STEMMER IMAGING von EUR 312 Mio. entsprechen. Eine von der Investmentbank ParkView Partners erstellte Fairness Opinion kommt zu dem Ergebnis, dass der Angebotspreis aus finanzieller Sicht als angemessen zu bewerten ist.

MiddleGround Capital hat sich bereits einen Anteil von ca. 69,4 % aller ausstehenden STEMMER IMAGING-Aktien durch einen Aktienkaufvertrag mit der Hauptaktionärin PRIMEPULSE SE („PRIMEPULSE“) unwiderruflich gesichert. PRIMEPULSE hat sich dazu verpflichtet, einen Teil der von ihr gehaltenen STEMMER IMAGING-Aktien in die Bieterin einzubringen und als Minderheitsaktionärin gemeinsam mit MiddleGround Capital in STEMMER IMAGING investiert zu bleiben. Darüber hinaus haben sich Aktionäre und die Mitglieder des Vorstands, die zusammen ca. 8,3 % aller ausstehenden Aktien halten, unwiderruflich verpflichtet, das Angebot für die von ihnen gehaltenen STEMMER IMAGING-Aktien anzunehmen.

Die Transaktion unterliegt marktüblichen Vollzugsbedingungen, unter anderem regulatorischen Freigaben, und wird voraussichtlich im vierten Quartal 2024 vollzogen sein. Das Übernahmeangebot wird keine Mindestannahmeschwelle beinhalten. Die endgültigen Bedingungen werden in der Angebotsunterlage dargelegt, die unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) steht.

Nach Vollzug des Übernahmeangebots beabsichtigt die Bieterin, STEMMER IMAGING von der Börse zu nehmen, was u. a. durch ein Delisting erfolgen könnte.

Vorstand und Aufsichtsrat von STEMMER IMAGING begrüßen die geplante Investition und unterstützen das angekündigte Übernahmeangebot, vorbehaltlich der Prüfung der von der Bieterin noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage. Die gesetzlich erforderliche begründete Stellungnahme zu dem Übernahmeangebot werden Vorstand und Aufsichtsrat von STEMMER IMAGING nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage und deren sorgfältiger Prüfung abgeben und veröffentlichen.

Die Angebotsunterlage und weitere das Angebot betreffende Mitteilungen werden von der Bieterin auf der folgenden Internetseite zugänglich gemacht werden: https://www.project-oculus.de. Dort wird auch die genaue Frist für die Annahme des Übernahmeangebots veröffentlicht werden.

Arne Dehn, CEO von STEMMER IMAGING, kommentiert „MiddleGround Capital ist ein professioneller, unternehmerisch agierender Partner mit hoher operativer Expertise, der die Erfolgsfaktoren für unser Geschäft sehr gut versteht und STEMMER IMAGING in seiner weiteren Entwicklung und Wachstumsstrategie nachhaltig fördern kann. Wir begrüßen daher die Vereinbarung mit MiddleGround Capital im Sinne unserer Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten sowie Aktionäre.“

Klaus Weinmann, Aufsichtsratsvorsitzender von STEMMER IMAGING und CEO von PRIMEPULSE: „Wir freuen uns über das große Interesse von MiddleGround Capital an der Weiterentwicklung von STEMMER IMAGING. STEMMER IMAGING hat sich in den vergangenen Jahren sehr positiv entwickelt und ist nunmehr bereit für den nächsten Wachstumsschritt.“

„Wir sind davon überzeugt, dass unsere langjährige Erfahrung im Bereich Value-Add-Distribution uns zu einem bewährten Partner für den Ausbau der führenden Position von STEMMER IMAGING im Bereich der industriellen Bildverarbeitung macht“, sagt John Stewart, Managing Partner von MiddleGround Capital. „Wir freuen uns darauf, eng mit dem Team zusammenzuarbeiten, um die Präsenz des Unternehmens auf dem europäischen Markt auszubauen und seine Reichweite in den USA und weltweit zu vergrößern.“

„Wir sind von Unternehmen, die vom Rückenwind der Industrie 4.0 profitieren, überzeugt. Damit sind wir perfekt positioniert, um STEMMER IMAGING zu helfen, die nächste Phase seines Potenzials zu erreichen“, sagt Alex van der Have, Managing Director und Head of Europe bei MiddleGround Capital. „Während STEMMER IMAGING bereits eine klare Führungsposition im Bereich der industriellen Bildverarbeitung einnimmt, sehen wir Potenzial für ein beschleunigtes Wachstum, sowohl in bestehenden als auch in neuen Märkten.“

Berater


Die Investmentbank ParkView Partners fungiert als exklusiver Finanzberater und die Anwaltskanzlei Hogan Lovells als Rechtsberater von STEMMER IMAGING.

Wichtiger Hinweis

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien von STEMMER IMAGING dar. Diese Pressemitteilung stellt auch keine Stellungnahme von Vorstand oder Aufsichtsrat zu dem angekündigten Angebot dar. Alleinverbindlich für das Angebot selbst ist die Angebotsunterlage der Bieterin.

Über STEMMER IMAGING AG

STEMMER IMAGING ist das führende internationale Systemhaus für Bildverarbeitungstechnologie. Vor dem Hintergrund allumfassender Expertise liefert STEMMER IMAGING das gesamte Leistungsspektrum für Bildverarbeitung – von wertsteigernden Services über die Entwicklung von Subsystemen bis hin zu eigenen Produkten, auf der Grundlage eines umfangreichen Handelssortiments.

Über Middleground Capital

MiddleGround Capital ist eine Private Equity-Gesellschaft mit Sitz in Lexington, Kentucky, und verwaltet ein Vermögen von über USD 3,5 Mrd. MiddleGround Capital tätigt Kontrollinvestitionen in mittelständische B2B-Unternehmen in den Bereichen Industrie und Spezialhandel. MiddleGround Capital arbeitet eng mit seinen Portfoliounternehmen und den Managementteams zusammen, um durch einen praxisorientierten operativen Ansatz den Unternehmenswert zu steigern und langfristige Wachstumsstrategien zu unterstützen. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: https://middleground.com/.

Über PRIMEPULSE SE

PRIMEPULSE ist die Investmentgesellschaft der Gründer des im TecDAX notierten IT-Dienstleisters CANCOM und investiert schwerpunktmäßig in wachstumsorientierte IT- und Technologieunternehmen in der DACH-Region. Diese profitieren von der langjährigen Erfahrung vom PRIMEPULSE im IT-Umfeld und einem tiefen Verständnis für Geschäftsmodelle und Märkte, welches aktiv zur strategischen Weiterentwicklung der Portfoliounternehmen eingebracht wird.

Aktionärsvereinigung SdK zur Endor AG: Großaktionär erringt Sieg für die Aktienkultur

SdK Newsletter 7/2024

Bei der wirtschaftlich angeschlagenen Landshuter Endor AG versucht der Vorstand seit Frühjahr 2024 gegen den Willen der Aktionäre ein so genanntes StaRUG Verfahren vor Gericht durchzusetzen. Die Folge wäre eine Enteignung der Aktionäre. Die SdK hatte im Juni davon Abstand genommen, bei Gericht die Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung bei der Endor AG u.a. zur Abwahl eines Aufsichtsratsmitglieds durchzusetzen. Unsere Anwälte hatten uns zuvor aufgrund geringer Erfolgsaussichten davon abgeraten. Der Großaktionär, der etwas später einen vergleichbaren Antrag bei Gericht eingereicht hatte, ist nun vor dem Amtsgericht Landshut erfolgreich gewesen. Hintergrund dürfte wohl der Umstand sein, dass die Gesellschaft immer noch keinen Jahresabschluss für 2023 vorlegen konnte, und so die bisherige Argumentation der Gesellschaft, man würde spätestens im August eine ordentliche Hauptversammlung abhalten, vom Gericht nicht mehr für glaubwürdig angesehen wurde. Für die Aktienkultur in Deutschland ist dieser Beschluss sehr erfreulich. Somit dürften sich zukünftig alle Organe sich zweimal überlegen, ob man wirklich eine Sanierung mittels StaRUG gegen den Willen der Aktionäre durchsetzen will. Schließlich droht in diesem Fall die Abwahl. Wir werden auf der wahrscheinlich Anfang September stattfindenden Hauptversammlung die Stimmrechte der Aktionäre vertreten.

FOCUS-MONEY: "ENDSPIELE - Renditeträchtige Etappenläufe"

Squeeze-outs, Beherrschungsverträge, Aufkäufe - derzeit läuft an der deutschen Börse hier einiges. Es lohnt sich oftmals, hinzuschauen. Teils allerdings notwendig: etwas Ausdauer.

https://www.focus.de/magazin/archiv/endspiele-renditetraechtige-etappenlaeufe_id_260004141.html

Sonntag, 21. Juli 2024

VARTA AG: VARTA AG kündigt finanzielle Neuaufstellung mit StaRUG-Verfahren an

VARTA AG, Ellwangen, ISIN: DE000A0TGJ55
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014


Ellwangen, 21. Juli 2024

Die VARTA AG („Gesellschaft“) hat heute entschieden, kurzfristig beim zuständigen Amtsgericht Stuttgart ein Restrukturierungsvorhaben nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (kurz: StaRUG) anzuzeigen.

Hintergrund der geplanten Anzeige sind die konstruktiv verlaufenden Verhandlungen mit Finanzgläubigern und möglichen Investoren über ein Restrukturierungsvorhaben. Unter den möglichen neuen Investoren sind u.a. eine vom derzeitigen mittelbaren Mehrheitsaktionär der Gesellschaft DDr. Tojner kontrollierte Gesellschaft, die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG sowie weitere interessierte Parteien, mit denen unterschiedliche Vorschläge diskutiert werden. Der Vorstand der Gesellschaft geht davon aus, zügig zu einer Einigung hinsichtlich einem der diskutierten Vorschläge zu kommen und entsprechende Vereinbarungen mit den relevanten Parteien abschließen und einen Restrukturierungsplan zur Abstimmung stellen zu können.

Derzeit liegen der Gesellschaft zwei unterschiedliche Vorschläge für eine finanzielle Restrukturierung vor. Ziel beider Vorschläge für ein Restrukturierungsvorhaben ist die Bereitstellung von Liquidität (entweder als Fremdkapital oder als Kombination von Fremd- und Eigenkapital, nach aktueller Einschätzung in Größenordnung eines hohen zweistelligen Millionen Euro-Betrags) für die Finanzierung operativer Restrukturierungsmaßnahmen, eine signifikante Reduzierung der Verschuldung der Gesellschaft und eine damit einhergehende Verbesserung der Eigenkapitalquote. Beide Vorschläge sehen eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf 0 Euro verbunden mit einer anschließenden Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss und unter Ausgabe neuer Aktien vor. Dies würde zu einem kompensationslosen Ausscheiden der derzeitigen Aktionäre aus der Gesellschaft und zu einem Erlöschen der Börsennotierung der Aktien der VARTA AG führen. Zudem ist jeweils ein erheblicher Schuldenschnitt in Bezug auf bestimmte Gläubigergruppen sowie die Stundung von verbleibenden Forderungen vorgesehen.

Da nicht überwiegend wahrscheinlich ist, dass die im Restrukturierungsvorhaben jeweils vorgesehenen Kapitalmaßnahmen die erforderliche Zustimmung der Hauptversammlung (mindestens 75% des anwesenden Grundkapitals) erreichen werden, soll das Restrukturierungsvorhaben unter Anwendung des StaRUG umgesetzt werden.

Da ohne Umsetzung der Restrukturierungsvorhaben Verluste entstünden, die das Grundkapital der VARTA AG aufbrauchen, wird der Vorstand der VARTA AG kurzfristig eine Hauptversammlung nach § 92 Aktiengesetz einberufen. Er wird dieser vorsorglich den Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals anzeigen.

Die Aufstellung, Testierung und Veröffentlichung eines Jahres- und Konzernabschlusses der VARTA AG werden erst wieder möglich sein, wenn die Umsetzung des Sanierungskonzepts gesichert ist. Daher wird sich die Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2023 verzögern und kann erst frühestens in der zweiten Augusthälfte 2024 erfolgen.

Freitag, 19. Juli 2024

Suchfunktion für die Blog-Inhalte

Wenn Sie gezielt Informationen zu einzelnen Spruchverfahren, Strukturmaßnahmen, Übernahmen bzw. Firmen suchen, können Sie die Suchfunktion (Feld links oben mit der Lupe) nutzen. Sie können insbesondere nach Firmen, Beteiligten, WKN, Aktenzeichen, Gerichten etc. suchen.

Wir bemühen uns, Zwischenergebnisse, eingelegte Rechtsmittel und die Beendigung sämtlicher Verfahren zeitnah zu publizieren. 

Amtsgericht Leipzig lehnt Eigenverwaltung für PREOS Global Office Real Estate & Technology AG ab

Das Amtsgericht Leipzig hat die beantragte Eigenverwaltung abgelehnt und Rainer Bähr von der Kanzlei HWW Hermann Wienberg Wilhelm zum vorläufigen Insolvenzverwalter für den Büroinvestor PREOS Global Office Real Estate & Technology AG bestimmt. Die wichtigste Aufgabe von Insolvenzverwalter Rain Bähr dürfte sein, die Immobiliengeschäfte mindestens der vergangenen zwölf Monate aufzuarbeiten: Etwa, an wen die Immobilien veräußert wurden – die Firma hat das nicht offengelegt – und ob die Bewertung fair war.

Die größten Immobilien-Assets von Preos waren vier Bürohäuser: In Frankfurt das Centurion und die Ludwig-Erhard-Straße 3 sowie der Access Tower und in Unterföhring bei München die Sky-Pay-TV-Zentrale. Die Objektgesellschaft des Centurion meldete im März Insolvenz an, Rainer Bähr wurde auch hier schon zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Sky-Zentrale wurde im März verkauft; der Access Tower folgte im April. Bährs Job wird zudem darin bestehen, Haftungsansprüche gegen den ehemaligen und den aktuellen Preos-Vorstand und weitere Verantwortliche wegen möglichen rechtswidrigen Handelns zu prüfen.

Hauptversammlung der MorphoSys AG zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out

Auf der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung der MophoSys AG am 27. August 2024 soll unter TOP 8 ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Novartis BidCo Germany AG beschlossen werden.

Aus der Hauptversammlungseinladung:

"8. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Novartis BidCo Germany AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out)

Gehören bei einer Verschmelzung zweier Aktiengesellschaften durch Aufnahme gemäß §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG mindestens neun Zehntel des Grundkapitals der übertragenden Aktiengesellschaft unmittelbar der übernehmenden Aktiengesellschaft (Hauptaktionärin), so kann gemäß § 62 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG die Hauptversammlung der übertragenden Aktiengesellschaft innerhalb von drei Monaten nach dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags einen Beschluss gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung fassen (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out).

Die Novartis BidCo Germany AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 283042 (nachfolgend „Novartis BidCo Germany“ oder auch die „Hauptaktionärin“), hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung unmittelbar 34.337.809 der insgesamt 37.716.423 Aktien an MorphoSys. Das entspricht rund 91,04 % des Grundkapitals und - nach Abzug der Anzahl der von MorphoSys gehaltenen, eigenen Aktien gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG - rund 91,17 % des ausstehenden Grundkapitals von MorphoSys und damit mehr als neun Zehnteln des Grundkapitals von MorphoSys. Sie ist damit Hauptaktionärin von MorphoSys im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG. Ihren Aktienbesitz von mehr als neun Zehntel des Grundkapitals von MorphoSys hat die Novartis BidCo Germany durch eine Depotbestätigung der UBS Switzerland AG nachgewiesen.

Novartis BidCo Germany beabsichtigt, von der Möglichkeit des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out im Hinblick auf MorphoSys Gebrauch zu machen. Zu diesem Zweck hat Novartis BidCo Germany mit Schreiben vom 20. Juni 2024 dem Vorstand von MorphoSys mitgeteilt, dass sie eine Verschmelzung von MorphoSys auf die Novartis BidCo Germany beabsichtigt, und gemäß § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG an den Vorstand von MorphoSys das Verlangen gerichtet, dass die Hauptversammlung von MorphoSys innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre von MorphoSys auf die Novartis BidCo Germany als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (nachfolgend „Übertragungsbeschluss“).

Novartis BidCo Germany hat am 12. Juli 2024 die angemessene Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG, die den Minderheitsaktionären von MorphoSys für die Übertragung ihrer Aktien auf die Novartis BidCo Germany als Hauptaktionärin zu zahlen ist, auf EUR 68,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie von MorphoSys festgelegt.

Novartis BidCo Germany hat in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin von MorphoSys gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG einen schriftlichen Bericht erstattet, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre von MorphoSys auf die Novartis BidCo Germany dargelegt und die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung erläutert und begründet werden (nachfolgend „Übertragungsbericht“). Demnach hat die Novartis BidCo Germany die Höhe der Barabfindung auf der Grundlage einer gutachterlichen Stellungnahme zum Unternehmenswert von MorphoSys durch die ValueTrust Financial Advisors SE, München (nachfolgend „ValueTrust“), festgelegt. Die gutachtliche Stellungnahme der ValueTrust zur Ermittlung des Unternehmenswerts zum 27. August 2024 und zur Höhe der angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327b Abs. 1 AktG vom 12. Juli 2024 ist Bestandteil des Übertragungsberichts und diesem als Anlage vollständig beigefügt.

Mit konkretisierendem Schreiben vom 12. Juli 2024 hat die Novartis BidCo Germany ihre Absicht, einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre von MorphoSys im Zusammenhang mit der Verschmelzung herbeizuführen, gegenüber dem Vorstand von MorphoSys bestätigt und konkretisiert und ihn über die Höhe der festgelegten Barabfindung informiert. Sie hat weiterhin darum gebeten, eine Hauptversammlung für einen Tag einzuberufen, der nicht später als drei Monate nach dem Zeitpunkt des Abschlusses des Verschmelzungsvertrags liegt, und den vorliegenden Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung zu setzen. Zusammen mit dem konkretisierenden Squeeze-out-Verlangen und damit vor Einberufung der Hauptversammlung hat die Novartis BidCo Germany zudem dem Vorstand von MorphoSys eine Gewährleistungserklärung der Deutsche Bank AG mit Sitz in Frankfurt am Main gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327b Abs. 3 AktG vom 11. Juli 2024 übermittelt. Die Deutsche Bank AG hat damit unbedingt und unwiderruflich die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Novartis BidCo Germany übernommen, den Minderheitsaktionären von MorphoSys festgelegte Barabfindung zuzüglich etwaiger gesetzlicher Zinsen gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327b Abs. 2 AktG unverzüglich zu zahlen, nachdem sowohl der Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung von MorphoSys gemäß § 327a Abs. 1 AktG in das Handelsregister des Sitzes von MorphoSys als auch die Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Novartis BidCo Germany eingetragen sind und damit der Übertragungsbeschluss wirksam geworden ist. Die Barabfindung ist gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327b Abs. 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit einem jährlichen Zinssatz in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Am 19. Juli 2024 haben Novartis BidCo Germany und MorphoSys einen notariell beurkundeten Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit dem MorphoSys ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung gemäß §§ 2 Nr. 1, 4 ff., 60 ff. UmwG auf die Novartis BidCo Germany als übernehmenden Rechtsträger überträgt. Der Verschmelzungsvertrag enthält die Angabe gemäß § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre von MorphoSys erfolgen soll. Die Wirksamkeit des Verschmelzungsvertrags wird unter der aufschiebenden Bedingung stehen, dass der nachfolgend zur Beschlussfassung vorgeschlagene Beschluss der Hauptversammlung von MorphoSys gemäß § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre von MorphoSys auf die Novartis BidCo Germany als Hauptaktionärin mit dem Vermerk gemäß § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG, dass dieser Übertragungsbeschluss erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes von Novartis BidCo Germany wirksam wird, in das Handelsregister des Sitzes von MorphoSys eingetragen wird.

Die Vorstände von MorphoSys und Novartis BidCo Germany haben vorsorglich einen ausführlichen gemeinsamen schriftlichen Bericht über die Verschmelzung von MorphoSys auf Novartis BidCo Germany gemäß § 8 UmwG erstattet.

Die Angemessenheit der von Novartis BidCo Germany festgelegten Barabfindung wurde durch die ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfer Wolfram Wagner, Düsseldorf (nachfolgend „ADKL“), geprüft, die das Landgericht München I durch Beschluss vom 21. Juni 2024 (Aktenzeichen: 5 HK O 7165/24) auf Antrag von Novartis BidCo Germany zum Übertragungsprüfer hinsichtlich der Angemessenheit der Barabfindung und zugleich auf Antrag von Novartis BidCo Germany und von MorphoSys als gemeinsamen Verschmelzungsprüfer ausgewählt und bestellt hat. ADKL hat gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG einen schriftlichen Bericht über das Ergebnis der Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung anlässlich der beabsichtigten Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre von MorphoSys auf Novartis BidCo Germany erstattet. ADKL kommt in diesem Barabfindungsprüfungsbericht zu dem Ergebnis, dass die von der Hauptaktionärin festgelegte Barabfindung angemessen ist. ADKL hat zudem vorsorglich gemäß § 60 i.V.m. § 12 UmwG einen Prüfungsbericht über die Prüfung des Verschmelzungsvertrags zwischen Novartis BidCo Germany als übernehmender Gesellschaft und MorphoSys als übertragender Gesellschaft erstattet.

Wenn die Hauptversammlung die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin beschließt, muss der Vorstand von MorphoSys gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327e Abs. 1 Satz 1 AktG den Übertragungsbeschluss zur Eintragung in das Handelsregister des Sitzes von MorphoSys anmelden. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses ist gemäß § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG dann mit dem Vermerk zu versehen, dass er erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft wirksam wird.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der MorphoSys AG (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 62 Abs. 5 des Umwandlungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Novartis BidCo Germany AG mit Sitz in München („Hauptaktionärin“) zu gewährenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 68,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der MorphoSys AG auf die Hauptaktionärin übertragen.“

Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind gemäß § 62 Abs. 5 Satz 3, Abs. 3 Satz 1, 63 Abs. 1 UmwG sowie gemäß § 62 Abs. 5 Satz 5 und Satz 8 UmwG i.V.m. § 327c Abs. 3 AktG die folgenden Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 8 über die Internetseite der Gesellschaft unter


zugänglich:

- der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;

- der Jahres- und Konzernjahresabschluss sowie Lagebericht und Konzernlagebericht von MorphoSys jeweils für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 und die Zwischenbilanz von MorphoSys zum 30. Juni 2024;

- der von der Novartis BidCo Germany in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin von MorphoSys gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete schriftliche Bericht über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre von MorphoSys auf Novartis BidCo Germany und zur Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der festgelegten Barabfindung vom 12. Juli 2024 einschließlich seiner Anlagen;

- die Gewährleistungserklärung der Deutsche Bank AG mit Sitz in Frankfurt am Main gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327b Abs. 3 AktG vom 11. Juli 2024;

- der gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. §§ 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4, 293e AktG erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht München I ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers ADKL über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung anlässlich der beabsichtigten Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre von MorphoSys auf die Novartis BidCo Germany vom 12. Juli 2024;

- der Verschmelzungsvertrag zwischen Novartis BidCo Germany als übernehmender Gesellschaft und von MorphoSys als übertragender Gesellschaft vom 19. Juli 2024;

- der Jahresabschluss von Novartis BidCo Germany für das (Rumpf-)Geschäftsjahr 2023 und die Zwischenbilanz von Novartis BidCo Germany zum 30. Juni 2024;

- der gemäß § 8 UmwG vorsorglich erstattete gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände der Novartis BidCo Germany und von MorphoSys vom 12. Juli 2024 einschließlich seiner Anlagen; und

- der nach § 60 i.V.m. § 12 UmwG vorsorglich erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht München I ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers ADKL für beide an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger über die Prüfung des Verschmelzungsvertrags zwischen der Novartis BidCo Germany als übernehmender Gesellschaft und MorphoSys als übertragender Gesellschaft vom 12. Juli 2024.

Die Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung von MorphoSys am 27. August 2024 auf der Internetseite von MorphoSys unter


zugänglich sein."

Sommer-Ausgabe des European Business Valuation Magazine (EBVM) erschienen

Die Sommer-Ausgabe des European Business Valuation Magazine (EBVM) ist erschienen und kann kostenlos heruntergeladen werden:

https://eacva.com/wp-content/uploads/EBVM_2024-02_European_Business_Valuation_Magazine.pdf

Das EBVM wird von der European Association of Certified Valuators and Analysts (EACVA) und dem International Valuation Standards Council (IVSC) veröffentlicht.

Aus dem Inhalt:

Unbiased Beta Despite Biased Data: Some Elementary Results
Prof. Dr. Leonhard Knoll / Prof. Dr. Dr. h.c. Lutz Kruschwitz / Prof. Dr. Dr. Andreas Löffler / Prof. Dr. Daniela Lorenz

Tax Purchase Price Allocations in Carve-Out Transactions

Dr. Moritz Bassemir

Data: Industry Betas and Multiples (for Eurozone Companies)

Dr. Martin H. Schmidt | Dr. Andreas Tschöpel, CVA/CEFA/CIIA

Data: Transaction Multiples for Europe

Prof. Dr. Stefan O. Grbenic, StB, CVA

News from IVSC

News from EACVA

IVSC Members Introduce Themselves:

The NiRV (Dutch Association of Registered Valuators)